Rechtsprechung
BGH, 23.08.1979 - 4 StR 417/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,9977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtlicher Bestand der unterlassenen Berücksichtigung des möglichen Mitverschuldens eines Dritten bei der Strafzumessung im Falle der Unerreichbarkeit eines Arztes nach Verschlechterung des Zustandes des Opfers
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1969 - 4 StR 526/68
Mitverschulden eines Beteiligten - Anrechnung beim Täter - Mitschuld - Minderung …
Auszug aus BGH, 23.08.1979 - 4 StR 417/79
Ein solches möglicherweise in nicht unerheblichem Umfang mitwirkendes Verschulden eines Dritten hätte beim Strafmaß zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden müssen (BGH VRS 19, 126, 127; 36, 362).
- BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
Körperverletzung mit Todesfolge; Mitverursachung der Todesfolge und …
Die Prüfung dieser Frage hätte bei Bemessung der Strafe Bedeutung gewinnen können, weil eine in nicht unerheblichem Umfang gegebene Mitverursachung des tödlichen Ausgangs durch Dritte das Gewicht der dem Täter zuzurechnenden Tatfolgen vermindert und deshalb strafmildernd wirkt (BGH, Beschl. vom 23. August 1979 - 4 StR 417/79 - bei Holtz MDR 1979, 986-, G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 237).