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   BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04   

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https://dejure.org/2004,4986
BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04 (https://dejure.org/2004,4986)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - 4 StR 42/04 (https://dejure.org/2004,4986)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - 4 StR 42/04 (https://dejure.org/2004,4986)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Zettel an der Saaltür mit Aufschrift: "Kein Zutritt während laufender Verhandlung - Zutritt nur während der Pausen"; Darlegung des vorausgehenden Geschehens; Sitzungspolizeiliche Maßnahme; ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 510
  • NZV 2005, 107
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    So hat der Bundesgerichtshof etwa in der Anordnung des Vorsitzenden, die Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung möglichst geschlossen zu halten, um Störungen in dem beengten Sitzungssaal zu vermeiden, keinen Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens gesehen (BGHSt 24, 72).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, daß eine ungestörte Verhandlung ebenso wichtig wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit sein kann (BGHSt aaO S. 301; BGHSt 21, 72, 73; 27, 13, 15).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, daß eine ungestörte Verhandlung ebenso wichtig wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit sein kann (BGHSt aaO S. 301; BGHSt 21, 72, 73; 27, 13, 15).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    Dabei kommt es für die Annahme von Arglosigkeit auf den Beginn der mit Tötungsvorsatz begangenen Handlung an (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 6, 8, 13, 16, 21, 27).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    Dabei kommt es für die Annahme von Arglosigkeit auf den Beginn der mit Tötungsvorsatz begangenen Handlung an (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 6, 8, 13, 16, 21, 27).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86

    Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    Im übrigen ist es rechtsfehlerhaft, der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit deswegen ein geringeres Gewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen, sondern nach dem Zweifelssatz lediglich unterstellt wurde (st. Rspr.; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 17; Tröndle/Fischer aaO § 21 Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    Dabei kommt es für die Annahme von Arglosigkeit auf den Beginn der mit Tötungsvorsatz begangenen Handlung an (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 6, 8, 13, 16, 21, 27).
  • BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79

    Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    Es kann dahingestellt bleiben, ob, wie der Generalbundesanwalt meint, dieser Rüge schon deshalb der Erfolg zu versagen ist, weil die Revision nicht vorgetragen hat, daß sich durch den Hinweis an der Eingangstür zum Sitzungssaal tatsächlich jemand von der Teilnahme an der Sitzung hat abhalten lassen (vgl. BGH NJW 1980, 249 f.; Kuckein in KK 5. Aufl. StPO § 344 Rdn. 49 m.N.).
  • BGH, 07.04.1989 - 3 StR 83/89

    Mord - Heimtücke - Tötung - Vorbereitung der Straftat - Ausführung der Tat

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    Dabei kommt es für die Annahme von Arglosigkeit auf den Beginn der mit Tötungsvorsatz begangenen Handlung an (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 6, 8, 13, 16, 21, 27).
  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 699/92

    Mord - Arglosigkeit - Heimtücke

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    Dabei kommt es für die Annahme von Arglosigkeit auf den Beginn der mit Tötungsvorsatz begangenen Handlung an (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 6, 8, 13, 16, 21, 27).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

  • BGH, 12.03.1991 - 5 StR 2/91

    Strafzumessung - Strafschärfung - Verdecken der eigenen Täterschaft

  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

  • BGH, 01.06.1988 - 2 StR 168/88

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Totschlages - Vorliegen des Mordmerkmals

  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag)

    Wer aber einen anderen aus Rache deshalb tötet oder zu töten beabsichtigt, weil dieser ihn als Zeuge wahrheitsgemäß belastet, handelt nicht weniger verwerflich als derjenige, der durch die Tötung seine eigene Straftat verdecken will und deshalb ein mordqualifizierendes Merkmal verwirklicht (vgl. BGH, Urt. vom 30. März 2004 - 4 StR 42/04, insoweit in NStZ 2004, 510 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht; innerprozessuale

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat durch Beschluß vom 30. März 2004 - 4 StR 42/04 - das Urteil im Ausspruch über die wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung (Überfall "Moosmännl") verhängte Einzelstrafe von drei Jahren sechs Monaten Freiheitsstrafe, im Ausspruch über die Gesamtstrafe sowie im Ausspruch über die besondere Schuldschwere auf und verwies die Sache unter Verwerfung der weiter gehenden Revision an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurück.
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Aus ihr geht schon nicht hervor, ob es für diese sitzungspolizeiliche Maßnahme nach § 176 GVG einen konkreten Anlaß gab (vgl. BGHSt 24, 72, 73 f.; Senatsentscheidungen vom 17. April 1952 - 4 StR 210/52 bei Dallinger MDR 1952, 410 und vom 30. März 2004 - 4 StR 42/04).
  • VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

    Zwar bedeutet der Grundsatz der Öffentlichkeit, dass jede Person jederzeit das Recht hat, eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu betreten, dieser passiv beizuwohnen und sie auch wieder zu verlassen, soweit nicht sitzungspolizeiliche Gründe eine ausnahmsweise, möglichst kurzzeitige Beschränkung des Zutritts auf Sitzungspausen gebieten (vgl. Lückemann in Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 169 GVG Rn. 2; BGH, B.v. 30.3.2004 - 4 StR 42/04 - juris Rn. 4).
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