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   BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04   

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https://dejure.org/2005,8863
BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04 (https://dejure.org/2005,8863)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - 4 StR 422/04 (https://dejure.org/2005,8863)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 4 StR 422/04 (https://dejure.org/2005,8863)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 176a StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung (widersprüchliche Aussagen der kindlichen vermeintlichen Opferzeugin; Schwächen der Aussagen beim Kerngeschehen im Gegensatz zum Randgeschehen; Darlegungsanforderungen beim Freispruch; fehlende Konfrontation; Zeugnisverweigerung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßstab einer Beweiswürdigung; Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen; Erinnerungslücken einer Nebenklägerin; Feststellung einer individuellen, einem Vorwurf der Anklage eindeutig zuzuordnenden Tat; Darlegungsmängel einer Entscheidung

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei vielfachem sexuellem Missbrauch eines Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04
    Allerdings kann von einem Kind, das über mehrere Jahre in einer Vielzahl von Fällen sexuell mißbraucht worden ist, nicht erwartet werden, daß es für jeden einzelnen Vorgang eine exakte und detailreiche Schilderung abgibt und eine Zuordnung eines Details zu einem exakt zeitlich fixiertem Vorgang vornehmen kann (vgl. nur BGHSt 40, 44, 46; BGH NStZ-RR 2004, 118, 119).

    Demgemäß wiegen Schwächen einer Aussage, wie etwa fehlende Konstanz und Genauigkeit, dann weniger schwer, wenn sie nur das Randgeschehen und nicht das Kerngeschehen betreffen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 332, 333; 2004, 118, 119).

    Auch eine an sich glaubhafte Aussage kann dann nicht Grundlage einer Verurteilung sein, wenn eine Konkretisierung der Vorgänge praktisch unmöglich ist (BGH NStZ-RR 2004, 118, 119).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04
    Sie lassen, wie in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, erforderlich (vgl. BGHSt 44, 153, 158, 159; BGH NStZ 2002, 494 jew. m.w.N.), erkennen, daß das Landgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen konnten, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14).

    Es hat nicht verkannt, daß dann, wenn der einzige Belastungszeuge seine Aussage teilweise nicht mehr aufrechterhält oder sich seine Aussage teilweise als unwahr erweist, seinen übrigen Angaben gleichwohl gefolgt werden kann, wenn außerhalb der Aussage Gründe von Gewicht für ihre Glaubhaftigkeit vorliegen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 15).

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04
    Die Urteilsgründe werden entgegen der Auffassung der Revisionen insbesondere auch ihrer Aufgabe gerecht, eine umfassende Nachprüfung des Freispruchs zu ermöglichen (vgl. BGHSt 37, 21, 22).
  • BGH, 24.07.2003 - 4 StR 226/03

    Beweiswürdigung (besondere Auseinandersetzung / Gesamtschau bei Aussage gegen

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04
    Dieses Urteil hat der Senat auf die Sachrüge des Angeklagten durch Beschluß vom 24. Juli 2003 - 4 StR 226/03 (StV 2003, 604) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04
    Sie lassen, wie in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, erforderlich (vgl. BGHSt 44, 153, 158, 159; BGH NStZ 2002, 494 jew. m.w.N.), erkennen, daß das Landgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen konnten, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02

    Vergewaltigung; Aussage gegen Aussage; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04
    Sie lassen, wie in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, erforderlich (vgl. BGHSt 44, 153, 158, 159; BGH NStZ 2002, 494 jew. m.w.N.), erkennen, daß das Landgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen konnten, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04
    Allerdings kann von einem Kind, das über mehrere Jahre in einer Vielzahl von Fällen sexuell mißbraucht worden ist, nicht erwartet werden, daß es für jeden einzelnen Vorgang eine exakte und detailreiche Schilderung abgibt und eine Zuordnung eines Details zu einem exakt zeitlich fixiertem Vorgang vornehmen kann (vgl. nur BGHSt 40, 44, 46; BGH NStZ-RR 2004, 118, 119).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04
    Das Revisionsgericht hat aufgrund der Sachrüge nur zu prüfen, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13 und Überzeugungsbildung 33).
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04
    Demgemäß wiegen Schwächen einer Aussage, wie etwa fehlende Konstanz und Genauigkeit, dann weniger schwer, wenn sie nur das Randgeschehen und nicht das Kerngeschehen betreffen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 332, 333; 2004, 118, 119).
  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 420/98

    Eingehende Begründung einer Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04
    b) Auch die Ausführungen des Landgerichts zu dem Gutachten der Sachverständigen L., dem es sich nicht angeschlossen hat, weisen entgegen der Auffassung der Revision der Staatsanwaltschaft keinen Darlegungsmangel auf (zu den insoweit zu stellenden Anforderungen vgl. BGH NStZ-RR 1999, 275; Herdegen in KK-StPO 5. Aufl. § 261 Rn. 33 m.w.N.).
  • KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schwächen einer Aussage - wie etwa fehlende Konstanz oder Genauigkeit - weniger schwer wiegen, wenn sie nicht den Kernbereich des Vorwurfs, sondern Randgeschehen betreffen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 332 - juris Rdn. 8; Beschluss vom 13. Januar 2005 - 4 StR 422/04 - juris Rdn. 18).

    Auch wenn sich also die Aussage des einzigen Belastungszeugen teilweise als unwahr erweist, ist es nicht ausgeschlossen, ihr im Übrigen dennoch zu glauben, wenn außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe hierfür sprechen (vgl. BGHSt 44, 153; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23 und 29; BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 369/10 - und 13. Januar 2005 - 4 StR 422/04 -, jeweils juris; Ott a.a.O.; Eisenberg, a.a.O., Rdn. 1481) und der Zeuge nicht in einem wesentlichen Detail bewusst falsche Angaben gemacht hat (vgl. BGHSt 44, 256), was in den Urteilsgründen jeweils darzulegen ist.

  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 162/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

    Hält der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine ursprünglich erhobenen Vorwürfe zumindest teilweise nicht aufrecht, so dass insoweit ein Freispruch ergeht, ist das Tatgericht zwar nicht von vornherein gehindert, seine Überzeugung auf den aufrechterhaltenen Teil der Aussage des Zeugen zu stützen; regelmäßig müssen aber in einem solchen Fall - insbesondere, wenn eine bewusst falsche Aussage nicht ausgeschlossen werden kann - außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe festgestellt werden, wenn das Tatgericht der Aussage im Übrigen folgen will (BGH, Urteile vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06 Rn. 10; vom 13. Januar 2005 - 4 StR 422/04 Rn. 20; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 Rn. 15, BGHSt 44, 153, 159 und vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98 Rn. 18, BGHSt 44, 256, 257; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 Rn. 6 mwN; vgl. auch Schluckebier in SSW-StPO, aaO; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83c).
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