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   BGH, 24.11.2009 - 4 StR 422/09   

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https://dejure.org/2009,10937
BGH, 24.11.2009 - 4 StR 422/09 (https://dejure.org/2009,10937)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2009 - 4 StR 422/09 (https://dejure.org/2009,10937)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2009 - 4 StR 422/09 (https://dejure.org/2009,10937)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 StGB; § 357 StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht; rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzugs: Halbstrafenzeitpunkt; keine Revisionserstreckung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachprüfung einer Anordnung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 357; ; StGB § 64 Satz 1; ; StGB § 64 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB a.F. § 64 Abs. 1; ; StGB n.F. § 67 Abs. 2 Satz 3; ; StGB n.F. § 67 Abs. 2 Satz 2; ; GVG § 132 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachprüfung einer Anordnung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 4 StR 422/09
    Danach ist zu besorgen, dass das Landgericht entgegen dem Wortlaut von § 64 Satz 2 StGB in der Fassung des am 20. Juli 2007 in Kraft getretenen Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (BGBl. I S. 1327) eine vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1994 für verfassungswidrig erklärte Auslegung (vgl. dazu BVerfGE 91, 1) zu Grunde gelegt und nicht bedacht hat, dass schon § 64 Abs. 1 a.F. StGB in verfassungskonformer Auslegung stattdessen die Feststellung einer konkreten Erfolgsaussicht der Maßregel voraussetzte.

    Es genügt die konkrete Aussicht, 'den Süchtigen über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren' (BVerfGE 91, 1 f. = NStZ 1994, 578).".

  • BGH, 18.03.2008 - 1 StR 103/08

    Vorwegvollzug der Maßregel (zwingende Orientierung an einer

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 4 StR 422/09
    Darauf, ob es nahe liegend erscheint, dass die zuständige Strafvollstreckungskammer zu gegebener Zeit eine solche Entscheidung treffen wird, kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 18. März 2008 - 1 StR 103/08, NStZ-RR 2008, 182).
  • BGH, 04.06.2002 - 4 StR 160/02

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung der Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 4 StR 422/09
    Eine nachhaltige, d.h. sehr lang andauernde Heilung ist für die Erfolgsaussicht entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht erforderlich (Senat 4 StR 160/02).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 4 StR 422/09
    Voraussetzung für eine solche Entscheidung ist die rechtsfehlerfreie Feststellung der zur Therapie erforderlichen Dauer der Unterbringung durch den Tatrichter (BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NJW 2008, 1173).
  • BGH, 23.09.2009 - 2 StR 305/09

    Anfragebeschluss; Revisionserstreckung bei einem Rechtsfehlers bei der Anwendung

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 4 StR 422/09
    Das vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 23. September 2009 - 2 StR 305/09 gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG eingeleitete Anfrageverfahren zur Erstreckung im Fall eines Rechtsfehlers bei der Anwendung des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB n.F. bezieht sich ausdrücklich nur auf die Fälle, in denen sich, abweichend von der vorliegenden Fallgestaltung, die voraussichtliche Dauer der erforderlichen Unterbringung auch für den Nichtrevidenten aus den Urteilsgründen ergibt.
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 233/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Begriff der Ungeeignetheit zum Führen von

    Da die Voraussetzungen der fehlenden Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Rahmen von § 69 Abs. 1 StGB als charakterliche Ungeeignetheit jedoch jeweils auf die höchst individuellen Verhältnisse des Täters bzw. Tatbeteiligten bezogen werden müssen, war keine Erstreckung vorzunehmen (dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - 2 StR 265/94, BGHR StPO § 357 Erstreckung 4; vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98, NStZ-RR 1999, 15; vom 16. April 2003 - 2 StR 60/03, juris Rn. 8 (jeweils zu § 64 StGB); BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 4 StR 422/09 Rz. 8 (zu § 67 Abs. 2 StGB)).
  • BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (wiederholte

    Da die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB jedoch an höchstpersönliche Charaktermerkmale und Dispositionen des Täters anknüpft und diese individuellen Wertungsfragen für die Entscheidung bestimmend sind, war keine Erstreckung vorzunehmen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - 2 StR 265/94, BGHR StPO § 357 Erstreckung 4; vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98, NStZ-RR 1999, 15; vom 16. April 2003 - 2 StR 60/03 (jeweils zu § 64 StGB); Beschluss vom 24. November 2009 - 4 StR 422/09 (zu § 67 Abs. 2 StGB); Urteil vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14, Rn. 12 (zu § 69 Abs. 1 StGB)).
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