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   BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10   

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https://dejure.org/2010,12900
BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10 (https://dejure.org/2010,12900)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2010 - 4 StR 422/10 (https://dejure.org/2010,12900)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10 (https://dejure.org/2010,12900)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 263 StGB; § 46 StGB; § 54 StGB
    Natürliche Handlungseinheit beim Betrug (Einreichung von Lastschriften an einem Tag; Bedeutung des Konkurrenzverhältnisses für die Strafzumessung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Natürliche Handlungseinheit zweier Lastschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3737 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 375
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.2010 - 4 StR 182/10

    Voraussetzungen der Tatmehrheit bei der Untreue (natürliche Handlungseinheit)

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10
    Diese Voraussetzungen sind hier, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, gegeben (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10).
  • BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts und Beanstandung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10
    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46).
  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 549/16

    Zulässigkeit einer Verweisung bei sich nachträglich herausstellender

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10, NStZ-RR 2010, 375; vgl. auch BeckOKStGB/von Heintschel-Heinegg, § 52 Rn. 31 ff. mwN).
  • BGH, 07.01.2011 - 4 StR 409/10

    Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Untreue (gesetzliche

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (BGH, Beschlüsse vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10; vom 3. August 2010 - 4 StR 157/10 und vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19

    Disponent nur Beteiligter bei Kenntnis des Verstoßes

    Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn zwischen mehreren ordnungswidrigen Verhaltensweisen ein derartiger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv als einheitliches Tun erscheint, sofern die einzelnen Betätigungsakte jedenfalls durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 375; BeckRS 2019, 18187 Rdn. 31).
  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische

    Aber auch in Fällen, in denen auf Grund der Rückbuchung mit einem Debetsaldo zu rechnen ist, fehlt es an einer schadensgleichen Vermögensgefährdung, soweit ein aus dem Wegfall der Vorbehaltsgutschrift resultierender Ausgleichsanspruch der Bank anderweitig, etwa durch das Pfandrecht der Bank aus Nr. 14 AGB-Banken, gesichert ist oder seitens der Bank ohne Schwierigkeiten realisiert werden kann, weil der Kontoinhaber zum Ausgleich des Kontos willens und in der Lage ist (vgl. zum Lastschriftbetrug BGH, Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05, BGHSt 50, 147, 154; Beschluss vom 24. August 2005 - 5 StR 221/05, wistra 2006, 20; vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10, wistra 2010, 476; a.A. OLG Hamm NJW 1977, 1834, 1836).
  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 117/20

    Gewerbsmäßiger Betrug: Mittäterschaft bei mangelnder Beteiligung an der

    b) Von einer Straftat im Rechtssinne kann schließlich ausgegangen werden, wenn mehrere natürliche Handlungen zu einer Einheit zusammengefasst werden, weil zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10, juris Rn. 5).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2023 - 12 KLs 114 Js 10235/20

    Zur Auslegung des § 55d GZVJu

    Somit verbleibt es für den Abrechnungsbetrug bei der allgemeinen Rechtsprechung, wonach Tateinheit (i.S.d. natürlichen Handlungseinheit) anzunehmen ist, wenn mehrere Rechnungen gleichzeitig oder zumindest in einem engen zeitlichen Zusammenhang übergeben oder abgeschickt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2022 - 4 StR 226/21, juris Rn. 3 m.w.N.; Beschluss vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10, juris Rn. 5; Satzger in SSW-StGB, 5. Aufl., § 263 Rn. 356; Schuhr in Spickhoff, MedizinR, 4. Aufl., StGB § 263 Rn. 81).
  • BGH, 16.12.2010 - 4 StR 492/10

    Untreue (Missbrauchsalternative;

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10, wistra 2010, 345; vom 3. August 2010 - 4 StR 157/10 und vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10).
  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 48/17

    Diebstahl (subjektiver Tatbestand: Veränderung des Vorsatzes hinsichtlich des

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer Willensentschließung beruhen (BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10, NStZ-RR 2010, 375).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen" (BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10).
  • LG Hagen, 21.03.2018 - 71 KLs 6/17

    Verurteilung wegen Untreue in 313 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6

    Die Kammer ist zugunsten des Angeklagten davon ausgegangen, dass jeweils am selben Tag unterzeichnete Schecks in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang auf Grundlage eines einheitlichen Tatentschlusses unterzeichnet wurden, so dass jeweils nur eine Tat in Form einer natürlichen Handlungseinheit vorliegt, da das Handeln des Angeklagten insoweit jeweils als einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 08.12.2016, Az.: 1 StR 492/16 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 14.09.2010, Az.: 4 StR 422/10).
  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 537/12

    Betrug (Tateinheit); Gesamtstrafenbildung (kein veränderter Schuldgehalt bei

  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

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