Rechtsprechung
| BGH, 09.09.1997 - 4 StR 422/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht
Der vom Beschuldigten nach Schluß der Hauptverhandlung behauptete Irrtum ist daher als solcher unbeachtlich (…vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 3 und 4; BGH, Beschluß vom 9. September 1997 - 4 StR 422/97). - BGH, 24.01.2008 - 4 StR 661/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht des Angeklagten.
Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; Senatsbeschluss vom 9. September 1997 - 4 StR 422/97; BGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 529/07;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 302 Rdn. 21; jew. m.w.N.). - BGH, 26.07.2000 - 1 StR 292/00
Wirksamer Rechtsmittelverzicht durch Rechtsanwalt bei unüberlegtem …
Auch eine möglicherweise unüberlegte und zu voreilige Annahme des Urteils durch den Angeklagten steht dem nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - 4 StR 422/97 -).
- BGH, 08.11.2000 - 2 StR 426/00
Verwerfung der Revision als unzulässig; Umfang der Verwerfungskompetenz des …
Diese Rechtsmittelverzichtserklärung kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden; eine möglicherweise unüberlegte oder zu voreilige Annahme des Urteils durch den Angeklagten steht dem nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 181; 329; BGH, Beschl. v. 9. September 1997 - 4 StR 422/97; BGH StV 1994, 64; BGH NStZ-RR 1997, 173; BGH, Beschl. v. 2. August 2000 - 3 StR 302/00). - BGH, 05.12.2000 - 1 StR 490/00
Verwerfung der Revision als unzulässig, wegen erklärtem Rechtsmittelverzichts
Auch eine möglicherweise unüberlegte und zu voreilige Annahme des Urteils durch den Angeklagten steht dem nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - 4 StR 422/97 - BGH NStZ-RR 1997, 173). - BGH, 02.08.2000 - 3 StR 302/00
Verwerfung der Revision als unzulässig
Eine unüberlegte oder zu voreilige Annahme des Urteils durch den Angeklagten steht dem nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 181, 329, BGH Beschluss vom 9. September 1997, 4 StR 422/97, BGH StV 1994, 64 und BGH NStZ-RR 1997, 173).". - BGH, 15.12.1998 - 1 StR 643/98
Unzulässigkeit der Revision wegen Rechtsmittelverzichts; Wirksamkeit des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Verzicht auf ein Rechtsmittel nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH, Beschluß vom 9.9.1997 - 4 StR 422/97; BGH NStZ 1984, 181).
