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   BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05   

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https://dejure.org/2006,6931
BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05 (https://dejure.org/2006,6931)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2006 - 4 StR 423/05 (https://dejure.org/2006,6931)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 4 StR 423/05 (https://dejure.org/2006,6931)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1 und 2 StGB; § 23 StGB
    Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles Vorgehen; Vorwurf eines nicht erfolgten Rücktritts; unzulässige Berücksichtigung der Ausländereigenschaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Unauffindbarkeit verwertbarer Spuren bei der Bemessung von Einzelstrafen und Gesamtstrafe; Wertung eines nicht strafbefreienden Rücktritts zum Nachteil des Angeklagten; Absehen von der Aufhebung eines Strafausspruchs auf Grund seiner Angemessenheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Unterlassener Rücktritt vom Versuch ist kein Strafschärfungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 137 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.2004 - 4 StR 126/04

    Missachtete Wahrunterstellung (Ablehnung eines Beweisantrages); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05
    Zwar ist die bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen und der Gesamtstrafe vom Landgericht herangezogene Erwägung, der Angeklagte und seine Mittäter hätten an den Tatorten keine verwertbaren Spuren hinterlassen, bedenklich, da es einem Täter unbenommen ist, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Nachtatverhalten 13 und 18; BGH StraFO 2004, 278, 279).
  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94

    Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05
    Dies wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 46 Abs. 2, Tatumstände 13 und Wertungsfehler 14).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05
    Zwar ist die bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen und der Gesamtstrafe vom Landgericht herangezogene Erwägung, der Angeklagte und seine Mittäter hätten an den Tatorten keine verwertbaren Spuren hinterlassen, bedenklich, da es einem Täter unbenommen ist, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Nachtatverhalten 13 und 18; BGH StraFO 2004, 278, 279).
  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92

    Strafklageverbauch bei unerlaubtem Waffenbesitz und Raubüberfall

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05
    Schließlich lässt die in den Fällen B 2, 3 und 14 sowie bei der Bemessung der Gesamtstrafe angestellte Erwägung, der Angeklagte habe "das ihm von der Nachbarschaft im Rahmen der erwünschten Integration von ausländischen Mitbürgern entgegengebrachte Vertrauen in gröbster Weise missbraucht" (UA 59), besorgen, dass das Landgericht zum Nachteil des Angeklagten in unzulässiger Weise berücksichtigt hat, dass er Ausländer ist (vgl. BGH NStZ 1993, 337).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05
    Zwar ist die bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen und der Gesamtstrafe vom Landgericht herangezogene Erwägung, der Angeklagte und seine Mittäter hätten an den Tatorten keine verwertbaren Spuren hinterlassen, bedenklich, da es einem Täter unbenommen ist, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Nachtatverhalten 13 und 18; BGH StraFO 2004, 278, 279).
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