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   BGH, 29.01.2015 - 4 StR 424/14   

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https://dejure.org/2015,3381
BGH, 29.01.2015 - 4 StR 424/14 (https://dejure.org/2015,3381)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2015 - 4 StR 424/14 (https://dejure.org/2015,3381)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 4 StR 424/14 (https://dejure.org/2015,3381)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das "Vorzeigen des entblößten Gliedes mit dem Ziel des hierdurch bewirkten sexuellen Lustgewinns” ist Exhibitionismus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Exhibitionistische Handlungen

Besprechungen u.ä.

  • faz.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sexualstrafrecht: Auch den Frauen gehört die Freiheit (Renate Künast; FAZ, 02.06.2016)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 337
  • NStZ-RR 2015, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98

    Voraussetzungen für den Tatbestand des § 183 StGB

    Auszug aus BGH, 29.01.2015 - 4 StR 424/14
    Dass der Täter sein Geschlechtsteil bereits zu diesem Zweck entblößt hat, setzt die Vorschrift hingegen nicht voraus (aA BayObLG NJW 1999, 72, 73).
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06

    Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen;

    Auszug aus BGH, 29.01.2015 - 4 StR 424/14
    Die sorgfältig getroffenen Feststellungen können als Grundlage einer möglichen Verurteilung nicht bestehen bleiben, weil der die Tat bestreitende Angeklagte deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2006 - 3 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 316, 317).
  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 32/83

    Annahme eines Mordes wegen Verdeckung einer exibitionistischen Handlung

    Auszug aus BGH, 29.01.2015 - 4 StR 424/14
    Ob dies der alleinige Zweck des Vorzeigens des Gliedes sein muss oder ob der Tatbestand auch erfüllt ist, wenn bei dem Täter ein Motivbündel vorliegt (so BGH, Urteil vom 30. März 1983 - 2 StR 32/83), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • BGH, 05.09.1995 - 1 StR 396/95

    Exhibitionistische Handlungen - Strafaussetzung zur Bewährung - Prognose

    Auszug aus BGH, 29.01.2015 - 4 StR 424/14
    Eine exhibitionistische Handlung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Täter einem anderen ohne dessen Einverständnis sein entblößtes Glied vorweist, um sich dadurch oder zusätzlich durch Beobachten der Reaktion der anderen Person oder durch Masturbieren sexuell zu erregen, seine Erregung zu steigern oder zu befriedigen (BT-Drucks. VI/3521 S. 53; BGH, Urteil vom 5. September 1995 - 1 StR 396/95, BGHR StGB § 183 Abs. 1 Exhibitionistische Handlung 1).
  • BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliche Würdigung von

    Die Tathandlung liegt in dem Vorzeigen des entblößten Gliedes mit dem Ziel des hierdurch bewirkten sexuellen Lustgewinns (BTDrucks. VI/3521 S. 53; BGH, Urteil vom 5. September 1995 - 1 StR 396/95, BGHR StGB § 183 Abs. 1 Exhibitionistische Handlung 1; Urteil vom 29. Januar 2015 ? 4 StR 424/14, NStZ 2015, 337, 338).
  • BGH, 18.03.2021 - 4 StR 467/20

    Exhibitionistische Handlungen (Voraussetzung eines durch das Vorzeigen des

    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine exhibitionistische Handlung voraussetzt, dass der Täter in dem Vorzeigen des entblößten Gliedes einen hierdurch bewirkten sexuellen Lustgewinn erzielen will (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 424/14, NStZ 2015, 337; vom 30. März 1983 - 2 StR 32/83).
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