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   BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03   

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BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03 (https://dejure.org/2004,1214)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2004 - 4 StR 428/03 (https://dejure.org/2004,1214)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 4 StR 428/03 (https://dejure.org/2004,1214)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 298 Abs. 1 StGB; § 263 StGB; § 25 StGB; § 22 StGB; § 15 StGB
    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der rechtswidrigen Absprache im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB auf kartellrechtswidrige Absprachen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen; Täterschaft und Teilnahme); Tateinheit beim Betrug ...

  • lexetius.com

    StGB § 298 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Merkmal der "rechtswidrigen Absprache" im Sinne des § 298 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Reichweite der Strafbarkeit nach § 298 Strafgesetzbuches (StGB) im Hinblick auf die an einer Absprache beteiligten Personen - Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    StGB § 298 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Die "rechtswidrige Absprache" im Kartellrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 298 Abs. 1
    "Rechtswidrige Absprache" bei kartellrechtswidriger Absprache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Kein Submissionsbetrug bei verbotenen Absprachen mit Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Strafbarkeit wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen (IBR 2004, 662)

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 201
  • NJW 2004, 2761
  • NZBau 2004, 513
  • StV 2004, 541
  • BauR 2005, 556
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Nach den bisherigen Feststellungen ist bei den Taten zum Nachteil der BIWA von einer Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten auszugehen, bei den Taten zum Nachteil der JBB und der JBO liegt eine solche zumindest nahe, ohne daß es - entgegen der im gegenständlichen Verfahren vom OLG Hamm (Beschluß vom 28. Februar 2002 - 3 Ws 102/02) vertretenen Rechtsauffassung - darauf ankommen würde, ob der Angeklagte als Vereinsvorstand neben dem als Geschäftsführer aktiven B. faktischer Geschäftsführer der gemeinnützigen Gesellschaften war (BGH NStZ 1996, 540; Tiedemann in Scholz GmbH-Gesetz 9. Aufl. Vor § 82 Rdn. 25; einschränkend Schünemann in LK 11. Aufl. § 266 Rdn. 128 und Kohlmann in Hachenburg GmbH-Gesetz 8. Aufl. Vor § 82 Rdn. 310); denn der Treubruchtatbestand des § 266 Abs. 1 2. Alt. StGB knüpft nicht an die formale Position des Geschäftsführers an, sondern an die tatsächliche Verfügungsmacht über ein bestimmtes Vermögen, wenn damit ein schützenswertes Vertrauen in eine pflichtgemäße Wahrnehmung der Vermögensinteressen verbunden ist (BGH NStZ 1996, 540 mit zust. Anm. Geerds JR 1997, 340; BGH NStZ 1999, 558; Busch, Konzernuntreue (2004) S. 78 f. m.w.N.).

    Die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten als Vorstandsvorsitzender des Vereins INBA e.V. gegenüber der BIWA beruht auf seiner in diesem Unternehmen ausgeübten Dominanz, die ihm die tatsächliche Möglichkeit eröffnete, auf das GmbH-Vermögen zuzugreifen und im Rahmen der Vergabe der Ingenieurverträge zu bestimmen, wer den Auftrag erhielt (vgl. BGH NStZ 1996, 540; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 19).

  • BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01

    Voraussetzungen der Mittäterschaft beim versuchten Betrug (enges Verhältnis;

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Bei der Beihilfe muß die Haupttat nur der Art nach, nicht aber konkret bestimmt sein (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 5; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 477/03 (zur Anstiftung)).
  • BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75

    Kartellvertrag

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Doch war für die Anwendung des § 1 GWB a. F. jedenfalls dann kein Raum, wenn sich - wie hier - die Beziehung der Parteien in einem Austauschvertrag über eine Ware oder gewerbliche Leistung erschöpfte und darüber hinaus keine der Parteien in ihrer wettbewerblichen Handlungsfreiheit im Verhältnis zur begünstigten Partei oder zu Dritten beschränkt wurde (vgl. BGHZ 68, 6, 7 f.; BGH WuW 1997, 611 = WuW/E BGH 3115 - Druckgußteile; WuW 1997, 617 = WuW/E BGH 3121 - Bedside-Testkarten; Bunte in Langen/Bunte aaO GWB § 1 Rdn. 133).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter -

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Wesentliche Anhaltspunkte dafür sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 14; § 26 Bestimmen 6).
  • BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01

    Gebietsabsprache in Gaslieferungsvertrag kartellrechtswidrig

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Zwar wurde im Gesetzgebungsverfahren auf die - zu den Tatzeiten in den Fällen 3 und 4 der Anklage geltenden - §§ 1, 25 GWB a. F. Bezug genommen (BTDrucks. 13/5584 S. 13, 14), die im Gegensatz zu § 1 GWB n. F. keine Beschränkung auf miteinander im Wettbewerb stehende Unternehmen enthielten, vielmehr nach der Rechtsprechung neben den horizontalen Vereinbarungen (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1486, 1487 und nunmehr auch zu § 1 GWB n. F. BGHZ 154, 21, 27 f.) ausnahmsweise auch vertikale Vereinbarungen mit wettbewerbsbeschränkender Wirkung im Verhältnis einer Partei zu Dritten erfassen konnten (vgl. BGH WuW 1984, 892, 894 = WuW/E BGH 2088, 2090 - Korkschrot; WuW 1997, 721, 723 = WuW/E BGH 3137, 3139 - Solelieferung; Bunte in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht Bd. 1 9. Aufl. GWB § 1 Rdn. 117, 133; zur problematischen Beziehung des § 298 StGB zu § 1 GWB a. F. vgl. auch Achenbach WuW 1997, 958, 960).
  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Doch selbst wenn die BIWA keine Mehrheitsgesellschafterin gewesen sein sollte, kann sie allein (vgl. BGHZ 90, 381, 394 ff.; 135, 107, 114) oder gemeinsam mit dem Mitgesellschafter (vgl. BGHZ 62, 193, 199 ff.; Emmerich in Scholz GmbH-Gesetz 9. Aufl., Anhang Konzernrecht Rdn. 27 f.) aufgrund ihrer Gesellschafterstellung namentlich im Rahmen der Baukommission JBB beherrschend gewesen sein.
  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 477/03

    Mittäterschaft (wertende Betrachtung; wesentliche Anhaltspunkte: Tatherrschaft;

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Bei der Beihilfe muß die Haupttat nur der Art nach, nicht aber konkret bestimmt sein (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 5; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 477/03 (zur Anstiftung)).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Doch selbst wenn die BIWA keine Mehrheitsgesellschafterin gewesen sein sollte, kann sie allein (vgl. BGHZ 90, 381, 394 ff.; 135, 107, 114) oder gemeinsam mit dem Mitgesellschafter (vgl. BGHZ 62, 193, 199 ff.; Emmerich in Scholz GmbH-Gesetz 9. Aufl., Anhang Konzernrecht Rdn. 27 f.) aufgrund ihrer Gesellschafterstellung namentlich im Rahmen der Baukommission JBB beherrschend gewesen sein.
  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Wenn auch nach den Feststellungen nicht ersichtlich ist, daß die Existenz der BIWA durch das Verhalten des Angeklagten gefährdet war (vgl. hierzu BGHZ 149, 10, 17; 150, 61, 67; 151, 181, 186; BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03 S. 22, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), so kann der Tatbestand des § 266 Abs. 1 StGB jedenfalls dann vorliegen, wenn - wie hier - ein vertretungsberechtigtes Organ des herrschenden Unternehmens (hier: des Vereins INBA e.V.) dem Gesellschafterinteresse zuwider das Vermögen des dienenden Unternehmens (hier: der BIWA) eigenmächtig und eigennützig vorsätzlich schädigt (vgl. hierzu BGHZ 65, 15, 20; 150, 61, 68).
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
    Bei der Prüfung der Vermögensbetreuungspflicht und des Vermögensschadens im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB ist auf die gemeinnützigen Gesellschaften mbH als selbständige juristische Personen und deren unmittelbaren Vermögensnachteil abzustellen, wobei als schadensgleiche Vermögensgefährdung der Bauherren - außer im Fall 5 der Anklage - nicht erst die Bezahlung der überhöhten Rechnungen in Betracht kommt, sondern vermögensgefährdend schon die mit den Handwerksunternehmen geschlossenen Verträge (vgl. BGH NStZ 2003, 540, 541) sein können, soweit sie die von Bl. in die Leistungsverzeichnisse eingestellten und von den kollusiv mitwirkenden Unternehmen in ihren Angeboten übernommenen "Luftpositionen" für tatsächlich nicht zu erwartende, aber nach dem gemeinsamen Tatplan abzurechnende Bauleistungen enthielten (vgl. BGH wistra 2003, 457, 458).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 188/99

    Faktischer Geschäftsführer; Untreue, Kausalität zwischen Irrtum und

  • BGH, 27.05.1986 - KZR 32/84

    Zulässigkeit von Produktions-, Bezugs- und Vertriebsbindungen

  • BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88

    Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung -

  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für

  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 23/74

    ITT - Treuepflicht des GmbH-Mehrheitsgesellschafter gegenüber dem

  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

  • BGH, 11.09.2003 - 5 StR 524/02

    Untreue (vollendete Nachteilszufügung: schadensgleiche Vermögensgefährdung;

  • BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88

    Anforderungen an die Vermögensfürsorgepflicht - Entgegennahme der Zahlungen als

  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

  • BGH, 14.01.1997 - KZR 35/95

    Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des "gemeinsamen Zwecks"

  • BGH, 14.01.1997 - KZR 41/95

    "Druckgußteile"; Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des

  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

  • BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97

    Beschränkte Ausschreibung

  • BGH, 10.04.1984 - KZR 14/83

    Vereinbarte Importbeschränkung - Bezugsmöglichkeiten - Konkrete Feststellung -

  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von

  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 295/86

    nicht angezündetes Benzin - § 265 StGB aF, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, vermeintlicher

  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

  • BGH, 25.07.2012 - 2 StR 154/12

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (vertikale Absprachen;

    Rechtswidrig ist eine Absprache, wenn sie gegen das GWB verstößt ( BGHSt 49, 201, 205).

    Erfasst waren demnach nur horizontale Absprachen zwischen Unternehmern, nicht aber vertikale Absprachen zwischen einem Anbieter und dem Veranstalter ( BGHSt 49, 201, 204 ff.; bestätigend Senat NStZ 2006, 687).

    Ob nur Kartellmitglieder Täter des § 298 StGB sein können, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen ( BGHSt 49, 201, 208).

  • BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06

    Betrug (Täuschung; Irrtum bei bestimmten Personen; rein mechanische Tätigkeit;

    Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne dieser Vorschrift liegt nur bei kartellrechtswidrigen Absprachen miteinander im Wettbewerb stehender Unternehmen vor (vgl. BGHSt 49, 201 ff.).
  • BGH, 07.09.2004 - 4 StR 234/04

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (Nichterfassung rein "vertikaler" Absprachen)

    Der Senat hat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts in den Fällen 101 bis 104, 106, 107, 109, 110, 114 bis 121 und 123 der Anklage gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, weil rein "vertikale" Absprachen (Fälle 101 bis 104, 106, 107, 114 bis 121) nicht vom Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfaßt sind (Senatsbeschluß vom 22. Juni 2004 - 4 StR 428/03, insoweit zum Abdruck in BGHSt vorgesehen); in den Fällen 109, 110, 116 bis 121 und 123 begegnet die - zum Teil (Fälle 116 bis 121) tateinheitlich mit § 298 Abs. 1 StGB erfolgte - Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen versuchten Betruges Bedenken, weil der vom Mittäter B. - wie dieser wußte - zu täuschende Geschäftsführer Br. (möglicherweise, UA 49, 50, 67, 68) bösgläubig war.
  • LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11

    Urteil gegen früheren Leiter der Autobahnmeisterei BS bestätigt

    Eine Strafbarkeit ist bereits deshalb nicht gegeben, weil auch nach den übereinstimmenden Einlassungen der Angeklagten ... und ... jedenfalls eine ausschließlich vertikale Absprache zwischen einem Unternehmer und dem Veranstalter vorgelegen hat, die nicht vom Tatbestand des § 298 StGB erfasst ist (so vor Änderung des GWB durch die 7. GWB Novelle zum 01.07.2005, BGHSt 49, 201, 205 ff.).
  • LG Düsseldorf, 08.03.2007 - 24b Ns 9/06
    Bei der von den Angeklagten getroffenen Abrede handelt es sich um eine sogenannte horizontale Absprache (vgl. BGHSt 49, 201), denn die Angeklagten vertraten Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb standen.
  • KG, 30.11.2009 - 2 Kart 1/09

    Kartellordnungswidrigkeit: Voraussetzungen einer kartellrechtswidrigen

    Hingegen lässt die bloße Kenntnis eines - mit den Bietern kollusiv zusammenwirkenden - Mitarbeiters des Auftraggebers von Preisabsprachen den Tatbestand des § 1 GWB noch nicht entfallen (s. BT-DrS 13/5584, S. 14; BGHSt 49, 201 = NJW 2004, 2761, 2763 r.Sp.).
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