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   BGH, 03.11.1998 - 4 StR 428/98   

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BGH, 03.11.1998 - 4 StR 428/98 (https://dejure.org/1998,4277)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1998 - 4 StR 428/98 (https://dejure.org/1998,4277)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1998 - 4 StR 428/98 (https://dejure.org/1998,4277)
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  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 428/98
    Die Beschränkung erfolgt, weil eine ("absolute") Fahruntüchtigkeit nach Genuß von Drogen allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft im Regelfall nicht zu begründen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94
    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 428/98
    Dahinstehen kann, ob es sich anders verhält, wenn die Strafverfolgungsmaßnahmen wie hier allein auf den ausgeschiedenen Straftatbestand gestützt werden, da jedenfalls eine Entschädigung der Angeklagten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist: Sie hat die gegen sie ergriffenen Zwangsmaßnahmen grob fahrlässig verursacht, weil sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis ein Kraftfahrzeug im Verkehr geführt hat (vgl. BayObLG NJW 1994, 2427; OLG Düsseldorf BA 1995, 62; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 5 StrEG Rdn. 12).
  • BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94

    Absolute Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 428/98
    Dahinstehen kann, ob es sich anders verhält, wenn die Strafverfolgungsmaßnahmen wie hier allein auf den ausgeschiedenen Straftatbestand gestützt werden, da jedenfalls eine Entschädigung der Angeklagten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist: Sie hat die gegen sie ergriffenen Zwangsmaßnahmen grob fahrlässig verursacht, weil sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis ein Kraftfahrzeug im Verkehr geführt hat (vgl. BayObLG NJW 1994, 2427; OLG Düsseldorf BA 1995, 62; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 5 StrEG Rdn. 12).
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   BGH, 01.10.1998 - 4 StR 428/98   

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BGH, 01.10.1998 - 4 StR 428/98 (https://dejure.org/1998,10568)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1998 - 4 StR 428/98 (https://dejure.org/1998,10568)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 4 StR 428/98 (https://dejure.org/1998,10568)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 428/98
    Die Beschränkung erfolgt, weil eine ("absolute") Fahruntüchtigkeit nach Genuß von Drogen allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft im Regelfall nicht zu begründen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 395/98, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94
    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 428/98
    Dahinstehen kann, ob es sich anders verhält, wenn die Strafverfolgungsmaßnahmen wie hier allein auf den ausgeschiedenen Straftatbestand gestützt werden, da jedenfalls eine Entschädigung der Angeklagten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist: Sie hat die gegen sie ergriffenen Zwangsmaßnahmen grob fahrlässig verursacht, weil sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis ein Kraftfahrzeug im Verkehr geführt hat (vgl. BayObLG NJW 1994, 2427 ; OLG Düsseldorf BA 1995, 62; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 5 StrEG Rdn. 12).
  • BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94

    Absolute Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum

    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 428/98
    Dahinstehen kann, ob es sich anders verhält, wenn die Strafverfolgungsmaßnahmen wie hier allein auf den ausgeschiedenen Straftatbestand gestützt werden, da jedenfalls eine Entschädigung der Angeklagten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist: Sie hat die gegen sie ergriffenen Zwangsmaßnahmen grob fahrlässig verursacht, weil sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis ein Kraftfahrzeug im Verkehr geführt hat (vgl. BayObLG NJW 1994, 2427 ; OLG Düsseldorf BA 1995, 62; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 5 StrEG Rdn. 12).
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