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   BGH, 11.12.1959 - 4 StR 429/59   

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https://dejure.org/1959,10583
BGH, 11.12.1959 - 4 StR 429/59 (https://dejure.org/1959,10583)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1959 - 4 StR 429/59 (https://dejure.org/1959,10583)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1959 - 4 StR 429/59 (https://dejure.org/1959,10583)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 217/67

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem auf der Autobahn liegen

    Es entspricht der Lebenserfahrung, daß zwei Warnleuchten dieser Art, die zweckmäßig in verschiedenen Abständen gestaffelt hinter dem zu sichernden Fahrzeug abgestellt werden (vgl. das Urteil des BGH vom 11. Dezember 1959 - 4 StR 429/59 - VRS 18, 220 = DAR 1960, 81), eine weit größere Warnwirkung haben als eine einzelne Taschenlampe, Nach der Erfahrung des Lebens muß daher davon ausgegangen werden, daß nicht nur der vorausfahrende H., sondern auch der Beklagte zwei vorschriftsmäßige Warnleuchten früher bemerkt, seine Geschwindigkeit auch früher herabgesetzt hätte und der Unfall dann vermieden worden wäre.
  • BGH, 28.11.1967 - VI ZR 101/66

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem rechts am Rand

    In Übereinstimmung mit der festen Rechtsprechung ist es der Auffassung, daß der Lastzug, der für längere Zeit auf einer Bundesstraße mit lebhaftem und schnellem Fahrzeugverkehr anhielt, durch besondere Warnleuchten gegen ein Auffahren von hinten zusätzlich gesichert werden mußte, obwohl die Schlußleuchten brannten und die Sicht gut war (vgl. BGH Urteile vom 2. Juni 1964 - VI ZR 75/63 - VersR 1964, 952; vom 11. Dezember 1959 - 4 StR 429/59 - LM § 53 StVZO Nr. 4; BGHSt 16, 89).
  • BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61

    Zur Kenntlichmachung haltender schwerer Kraftfahrzeuge bei Nacht

    Die vom Senat für Bundesautobahnen und Bundesstraßen festgestellte Pflicht der Führer schwerer Kraftfahrzeuge (§ 53 Abs. 5 StVZO a.F., § 53 a Abs. 1 StVZO n.F.), bei nicht nur ganz kurzem Halten die mitzuführenden zwei Sicherungsleuchten oder Warneinrichtungen zur zusätzlichen Kenntlichmachung des Fahrzeugs auf der Fahrbahn aufzustellen (Urteil vom 16. Oktober 1959 - 4 StR 359/59 - und vom 11. Dezember 1959 - 4 StR 429/59 = VRS 18, 60 und 220 = LM StVZO § 53 Nr. 2 und 4), gilt auch für andere viel und schnell befahrene Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
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