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   BGH, 19.11.2020 - 4 StR 431/20   

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https://dejure.org/2020,41678
BGH, 19.11.2020 - 4 StR 431/20 (https://dejure.org/2020,41678)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2020 - 4 StR 431/20 (https://dejure.org/2020,41678)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2020 - 4 StR 431/20 (https://dejure.org/2020,41678)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 229 Abs. 1 StPO; § 10 Abs. 1 Satz 1 EGStPO
    Hemmung der Unterbrechungsfristen wegen Infektionsschutzmaßnahmen (Anwendbarkeit bei ärztlich angeratener Kontaktvermeidung eines Prozessbeteiligten zum Schutz von dessen Ehegatten vor einer Ansteckung durch das SARS-CoV-2-Virus)

  • Burhoff online

    Hemmung, Unterbrechung, Covid-19, Corona

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 S 1 StPOEG

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet mit Anm. des Senats zur Unterbrechung der Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Hemmung der Fristen für die Unterbrechung der Hauptverhandlung wegen coronabedingten Infektionsschutzmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hemmungsgrund des § 10 Abs. 1 EGStPO nicht zu eng zu verstehen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: Hemmung der Unterbrechungsfristen - § 10 EGStPO

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht kann lange Corona-Pause machen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbrechung der Hauptverhandlung - wegen der Corona-Pandemie

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1025
  • NStZ 2021, 186
  • StV 2021, 225

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 234/92

    Verfahrensrüge der Überschreitung der Höchstdauer einer Unterbrechung der

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 431/20
    Der Feststellungsbeschluss hat nur insofern konstitutive Bedeutung, als er den Beginn und das Ende der Hemmung unanfechtbar feststellt (vgl. zu § 229 Abs. 3 StPO: BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 234/92, NStZ 1992, 550; Beschluss vom 18. Februar 2016 - 1 StR 590/15, NStZ-RR 2016, 178).
  • BGH, 20.04.2016 - 5 StR 71/16

    Beschränkung auf Willkürkontrolle bei der Feststellung der Hemmung von

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 431/20
    Aufgrund dieser Unanfechtbarkeit kommt mit Blick auf § 336 Satz 2 Alt. 1 StPO eine Richtigkeitsprüfung über den Willkürmaßstab hinaus nicht in Betracht; sie ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. zur Parallelvorschrift des § 229 Abs. 3 Satz 2 StPO: BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 5 StR 71/16).
  • BGH, 18.02.2016 - 1 StR 590/15

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung); Höchstdauer der

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 431/20
    Der Feststellungsbeschluss hat nur insofern konstitutive Bedeutung, als er den Beginn und das Ende der Hemmung unanfechtbar feststellt (vgl. zu § 229 Abs. 3 StPO: BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 234/92, NStZ 1992, 550; Beschluss vom 18. Februar 2016 - 1 StR 590/15, NStZ-RR 2016, 178).
  • BGH, 11.03.2021 - 1 StR 458/20

    COVID-19-Pandemie: Hemmung der Unterbrechungsfrist für die Hauptverhandlung kraft

    Der Feststellungsbeschluss nach Satz 2 hat nur insofern konstitutive Bedeutung, als er den Beginn und das Ende der Hemmung unanfechtbar feststellt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 431/20 mwN).
  • OLG Oldenburg, 23.06.2021 - 1 Ss 235/20

    Hemmung der Unterbrechungsfrist von Verfahren aufgrund COVID-bedingter

    Denn die Hemmung des § 10 Abs. 1 Satz 1 EGStPO tritt kraft Gesetzes ein (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 431/20, NJW 2021, 1025; Beschluss vom 11.03.2021 - 1 StR 458/20, BeckRS 2021, 7948).
  • BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Verfahrensrüge aufgrund der Ablehnung eines

    Die Rüge einer Verletzung der Unterbrechungsfrist des § 229 Abs. 1 StPO ist unbegründet, weil sich das Vorgehen der Strafkammer jedenfalls nicht als willkürlich darstellt; eine Richtigkeitsprüfung über den Willkürmaßstab hinaus kommt aufgrund der Unanfechtbarkeit eines Feststellungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 Satz 2 EGStPO mit Blick auf § 336 Satz 2 StPO nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 431/20, NStZ 2021, 186, 187).
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