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BGH, 14.09.1982 - 4 StR 436/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen im Rahmen der Strafzumessung - Beamtenrechtliche Konsequenzen als Teil der Strafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 46 Abs. 1 S. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 507
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09
Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkungen der Strafe für das künftige Leben …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören dazu auch die berufsund standesrechtlichen Folgen der Strafe (Senatsbeschluss vom 14. September 1982 - 4 StR 436/82 - NStZ 1982, 507; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1996 - 5 StR 492/96 - NStZ-RR 1997, 195). - BGH, 23.11.1984 - 3 StR 459/84
Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe …
Denn nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters zu erwarten sind (vgl. BGH NStZ 81, 342; 82, 507). - BGH, 03.10.1984 - 3 StR 407/84
Wertung einer Tat als minder schwerer Fall bei Abweichung vom Durchschnitt der …
Hinsichtlich des Angeklagten R. weisen die Urteilsgründe nicht aus, daß sich die Strafkammer bei der Abwägung, ob die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint, der Auswirkungen bewußt war, die sich aus der mit Rechtskraft des Urteils eintretenden Beendigung des Beamtenverhältnisses (§ 48 Satz 1 Nr. 1 des Bundesbeamtengesetzes) für das künftige Leben dieses Angeklagten ergeben (vgl. BGH, Beschluß vom 13. März 1981 - 4 StR 83/81, StrVert 1981, 235; Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81, NStZ 1981, 342; Beschluß vom 14. September 1982 - 4 StR 436/82, NStZ 1982, 507).