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   BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02   

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https://dejure.org/2003,7939
BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02 (https://dejure.org/2003,7939)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2003 - 4 StR 437/02 (https://dejure.org/2003,7939)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 4 StR 437/02 (https://dejure.org/2003,7939)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 344 StPO
    Strafzumessung; doppelte Berücksichtigung von dem Täter günstigen Tatumständen (Strafzumessung im engeren Sinn, Strafrahmenwahl); Auslegung einer Rechtsmittelschrift; Diskrepanz zwischen Revisionsantrag und Revisionsbegründung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung bei Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung; Berücksichtigung des Bestehens einer mehrjährigen ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen Täter und Opfer bei der Strafzumessung; Berücksichtigung einer Persönlichkeitsstörung bei ...

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafzumessung bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.2000 - 1 StR 223/00

    Affektspannung; Verminderte Schuldfähigkeit; Persönlichkeitsfremde Tat;

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02
    Zwar dürfen einem Angeklagten solche Tatmodalitäten nicht zum Vorwurf gemacht und straferschwerend zur Last gelegt werden, wenn und soweit sie gerade Ausdruck des die erhebliche Minderung seiner Schuldfähigkeit begründenden, geistig-seelischen Zustandes sind (vgl. nur BGH StV 2001, 615, 616; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 18, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02
    Bei einem Widerspruch zwischen Revisionsantrag und Revisionsbegründung ist das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; Kuckein in KK-StPO 4. Aufl. § 344 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97

    Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02
    Zwar dürfen einem Angeklagten solche Tatmodalitäten nicht zum Vorwurf gemacht und straferschwerend zur Last gelegt werden, wenn und soweit sie gerade Ausdruck des die erhebliche Minderung seiner Schuldfähigkeit begründenden, geistig-seelischen Zustandes sind (vgl. nur BGH StV 2001, 615, 616; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 18, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98

    Voraussetzungen für die Rücknahme der Beschränkung eines Rechtsmittels "auf das

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02
    Eine nachträgliche Erweiterung einer einmal beschränkten Revision ist nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist nicht zulässig (vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02
    Eine nachträgliche Erweiterung einer einmal beschränkten Revision ist nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist nicht zulässig (vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98).
  • BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03

    Aufrechterhaltung der fünfjährigen Sperrfrist nach § 69 a StGB bei der

    Eine von der Beschwerdeführerin erstmals mit der Revisionsbegründung nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist geäußerte nachträgliche Erweiterung dieser zunächst beschränkten Revision ist nicht zulässig (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98 - und Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 437/02).
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