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   BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02   

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https://dejure.org/2002,3686
BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02 (https://dejure.org/2002,3686)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2002 - 4 StR 438/02 (https://dejure.org/2002,3686)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02 (https://dejure.org/2002,3686)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 179 StGB
    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten; Verjährung der Anlasstat); Missbrauch einer Widerstandsunfähigen (Feststellung der psychischen Widerstandsunfähigkeit; Ausnutzen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unrechtseinsichtsfähigkeit - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB - Positive Feststellung einer auf einem länger andauernden, nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt beruhenden Schuldunfähigkeit - Intelligenzquotient von 42 - Mittelgradige ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 63; ; StGB § 179; ; StGB § 179 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 179
    Ausnutzen der Widerstandsunfähigkeit durch einen schwachsinnigen Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 211
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1983 - 1 StR 651/83

    Mißbrauch - Schutzgut - Persönliche Bewegungsfreiheit

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02
    Es enthält jedoch keine eindeutigen Feststellungen dahingehend, daß Mandie Z. aufgrund ihrer Behinderung psychisch widerstandsunfähig (vgl. dazu BGHSt 32, 183, 185 m.w.N.; 36, 145, 147) gegenüber den sexuellen Übergriffen des Angeklagten war.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02
    Weiterhin muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 34, 22, 26/27).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02
    Es enthält jedoch keine eindeutigen Feststellungen dahingehend, daß Mandie Z. aufgrund ihrer Behinderung psychisch widerstandsunfähig (vgl. dazu BGHSt 32, 183, 185 m.w.N.; 36, 145, 147) gegenüber den sexuellen Übergriffen des Angeklagten war.
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98

    Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior;

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02
    Dabei ist ohne Belang, daß der Strafrahmen des § 179 Abs. 1 StGB durch das 6. StrRG vom 26. Januar 1998 im Höchstmaß auf zehn Jahre Freiheitsstrafe angehoben worden ist, da es für die Berechnung der Dauer der Verjährungsfrist bei einer Änderung der Strafandrohung nach § 2 Abs. 3 StGB auf den zur Tatzeit geltenden Strafrahmen ankommt (vgl. BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 2).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Der Bundesgerichtshof hat daher mehrfach entschieden, § 177 Abs. 1 Nr. 3 erfasse solche Fälle, in denen das Opfer sexuelle Handlungen über sich ergehen lässt, weil es sich in hilfloser Lage befindet und Widerstand gegen den überlegenen Täter aussichtslos erscheint, § 179 Abs. 1 StGB greife dagegen als Auffangtatbestand ein, wenn eine Beugung eines entgegenstehenden Willens des Tatopfers nicht vorliegt (vgl. BGHSt 45, 253, 260 f.; BGH, Beschl. vom 22. Februar 2005 - 4 StR 9/05, StraFo 2005, 344 f.; vgl. auch BGH, Beschl. vom 13.11.2002 - 4 StR 438/02, BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 9).
  • BGH, 01.10.2008 - 2 StR 385/08

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Körperkontakt;

    Die Feststellung, der Geschädigte sei "mittelschwer geistig behindert" (UA S. 4), reicht insoweit nicht aus; erst recht nicht der Umstand, dass er nicht lesen oder rechnen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 172 f.; 2005, 232, 233; BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer StGB 55. Aufl. § 179 Rdn. 9, 11 a m.w.N.).
  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 122/05

    Verjährung (milderes Recht); Qualifikation; Regelbeispiel; Geltungszeitpunkt bei

    Eine Verschärfung der Strafdrohung muß nach § 2 Abs. 3 StGB außer Betracht bleiben, entsprechend bleibt es auch hinsichtlich der Verjährung bei der Anknüpfung an die mildere Strafdrohung (vgl. BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 2 m.w.N.; BGH GA 1954, 22; BGH bei Dallinger MDR 1954, 335; BGH, Beschluß vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02; Dreher NJW 1962, 2209, 2210; Jähnke in LK 11. Aufl. vor § 78 Rdn. 11; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 8; Rudolphi in SKStGB (Oktober 1998) § 78 Rdn. 6; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben StGB 26. Aufl. § 78 Rdn. 11; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 2 Rdn. 7 und § 78 Rdn. 5 a; vgl. auch BGHR StGB § 78 b Abs. 4 Strafdrohung 2; StGB § 129 a Verjährung 1; OLG Saarbrücken NJW 1974, 1009, 1010; anders RGSt 75, 52, 54; Jagusch in LK 8. Aufl. § 67 Anm. 3; Herlan GA 1955, 255).
  • BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Beweiswürdigung

    und vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02 - (Oligophrenie); Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 179 Rdn. 9 und 11 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Schließlich muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß - aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes - eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr., z. B. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4 und Zustand 34; BGH, Beschl. vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; sexueller Missbrauch

    Entscheidend kommt hinzu, dass die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein die Annahme von Widerstandsunfähigkeit nicht belegt (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232; BGH, Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602; BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02, BGHR StGB § 179 I Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 179 Rn. 9).
  • LG Essen, 18.11.2020 - 32 KLs 15/20

    Brandstiftung

    Weiterhin muss die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, dass aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (BGH, Beschluss vom 13.11.2002, Az. 4 StR 438/02).
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