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   BGH, 27.11.1952 - 4 StR 440/52   

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https://dejure.org/1952,1339
BGH, 27.11.1952 - 4 StR 440/52 (https://dejure.org/1952,1339)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1952 - 4 StR 440/52 (https://dejure.org/1952,1339)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1952 - 4 StR 440/52 (https://dejure.org/1952,1339)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 152
  • MDR 1953, 116
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • LG Essen, 24.03.2021 - 65 KLs 44/20

    Sexueller Missbrauch

    Insoweit hat die Kammer berücksichtigt, dass strenge Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes gestellt werden müssen, wenn die Minderjährigen die Volljährigkeit nahezu erreicht haben und der Angeklagte sich damit verteidigt, dass er sie für volljährig gehalten habe (vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1952, 4 StR 440/52, NJW 1953, 152).

    Ebenso hat die Kammer berücksichtigt, dass weder die Feststellung, dass das Alter des Tatopfers dem Täter gleichgültig war, noch die Feststellung, dass keine Anhaltspunkte für eine Volljährigkeit bestanden, für die Annahme eines bedingten Vorsatzes ausreichend wäre (vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1952, 4 StR 440/52, NJW 1953, 152).

  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 261/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Vorsatz

    Die Feststellung, dass er das kindliche Alter der Geschädigten im Tatzeitpunkt billigend in Kauf genommen hat, ist nicht beweiswürdigend unterlegt (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1952 - 4 StR 440/52, NJW 1953, 152 f.; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 358/02 Rn. 4).
  • BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06

    Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien;

    Neben Entscheidungen, die im Sinne der Billigungstheorie für den dolus eventualis ein Billigen, also Gutheißen der möglichen Tatbestandsverwirklichung verlangten (BGH NJW 1968, 660; BGH VRS 36, 20), fänden sich andere, die bedingten Vorsatz dann bejahten, wenn der Täter mit der Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung gerechnet habe (BGH VRS 4, 56; BGH NJW 53, 152; BGH StV 1995, 511).
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