Rechtsprechung
BGH, 27.11.1952 - 4 StR 440/52 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 152
- MDR 1953, 116
Wird zitiert von ... (28)
- LG Essen, 24.03.2021 - 65 KLs 44/20
Sexueller Missbrauch
Insoweit hat die Kammer berücksichtigt, dass strenge Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes gestellt werden müssen, wenn die Minderjährigen die Volljährigkeit nahezu erreicht haben und der Angeklagte sich damit verteidigt, dass er sie für volljährig gehalten habe (vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1952, 4 StR 440/52, NJW 1953, 152).Ebenso hat die Kammer berücksichtigt, dass weder die Feststellung, dass das Alter des Tatopfers dem Täter gleichgültig war, noch die Feststellung, dass keine Anhaltspunkte für eine Volljährigkeit bestanden, für die Annahme eines bedingten Vorsatzes ausreichend wäre (vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1952, 4 StR 440/52, NJW 1953, 152).
- BGH, 27.09.2022 - 5 StR 261/22
Sexueller Missbrauch von Kindern (rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Vorsatz …
Die Feststellung, dass er das kindliche Alter der Geschädigten im Tatzeitpunkt billigend in Kauf genommen hat, ist nicht beweiswürdigend unterlegt (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1952 - 4 StR 440/52, NJW 1953, 152 f.;… Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 358/02 Rn. 4). - BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06
Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien; …
Neben Entscheidungen, die im Sinne der Billigungstheorie für den dolus eventualis ein Billigen, also Gutheißen der möglichen Tatbestandsverwirklichung verlangten (BGH NJW 1968, 660; BGH VRS 36, 20), fänden sich andere, die bedingten Vorsatz dann bejahten, wenn der Täter mit der Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung gerechnet habe (BGH VRS 4, 56; BGH NJW 53, 152; BGH StV 1995, 511).
- BGH, 11.02.1954 - 4 StR 822/53
Rechtsmittel
Allerdings gehört auch zum inneren Tatbestand der genannten Vorschrift, dass der Täter gewusst oder unter Billigung des Erfolges mit der Möglichkeit gerechnet hat, dass das Kind noch nicht 14 Jahre alt war (BGH NJW 53, 152).Das würde aber nach der Rechtsprechung des Senats nicht genügen (BGH NJW 53, 152; vgl. auch BGH 3 StR 48/51 v. 12. März 1951).
- BGH, 13.05.1953 - 4 StR 106/53 Die allgemeine Gleichgültigkeit des Angeklagten gegenüber den Pfändungen in seinem Geschäft, die nach Ansicht der Strafkammer dazu geführt haben kann, daß sich der Angeklagte vor der Verfügung über die den Gegenstand der Verurteilung bildenden Sachen pflichtwidrig nicht nach der Pfandfreiheit erkundigt hat, rechtfertigt nicht ohne weiteres die Annahme, daß der Angeklagte mit einer Pfändung gerade dieser Gegenstände gerechnet und sie trotzdem, d. h. in Billigung der sich daraus ergebenden rechtswidrigen Folge der Pfandentziehung verkauft bzw. dem Eigentümer zurückgegeben hat (vgl. das zum Abdruck bestimmte Urteil 4 StR 440/52 vom 21. November 1952).
- BGH, 28.01.1969 - 1 StR 464/68
Anforderungen an die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit - Vorliegen einer …
Es stützt sich hierbei offenbar auf eine Formulierung im Urteil des Bundesgerichtshofs NJW 1953, 152 Nr. 21. Wie derselbe Senat jedoch kürzlich entschieden hat (NJW 1968, 660 Nr. 20), liegt bedingter Vorsatz erst dann vor, wenn der Täter den als möglich erkannten Erfolg bewußt hinnimmt; die angeführte frühere Entscheidung bot zu Ausführungen in dieser Richtung keinen Anlaß. - BGH, 03.08.1965 - 1 StR 308/65
Verurteilung wegen Unzucht mit Kindern bei Irrtum über das Alter - Anforderungen …
Allerdings stützt es diese Überzeugung mit auf die früheren Angaben des Angeklagten vor dem Haftrichter, er habe sich über das Alter des Kindes keine Gedanken gemacht; und freilich würde diese Erwägung für sich allein die Annahme nicht rechtfertigen, der Angeklagte habe mit bedingtem Vorsatz gehandelt (BGH NJW 1953, 152 Nr. 21). - BGH, 06.11.1962 - 5 StR 365/62
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Die Revision beruft sich wegen dieses Satzes zu Unrecht auf die Entscheidung BGH NJW 1953, 152. - BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
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Machte sich der Angeklagte jedoch über das Alter des Mädchens gar keine Gedanken (wovon als einer nicht widerlegten Angabe zu seinen Gunsten auszugehen wäre), so schlösse das - gerade nach der im Urteil angeführten Entscheidung BGH NJW 1953, 152 Nr. 21 - ein auch nur bedingt vorsätzliches Handeln des Angeklagten aus. - BGH, 22.01.1958 - 2 StR 533/57
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Auch ist dem Sachverhalt des angefochtenen Urteils in seinem Zusammenhalt nicht zu entnahmen, daß diese innere Billigung der Benachteiligung bei dem Angeklagten vorgelegen hat (vgl. OGHSt 2, 254; BGH MDR 1952, 16 in den Bemerkungen dort zu § 59 StGB; vgl. auch NJW 1953, 152 Nr. 21). - BGH, 01.07.1955 - 2 StR 148/55
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- BGH, 11.11.1954 - 3 StR 27/54
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- BGH, 26.03.1954 - 2 StR 661/53
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- BGH, 28.01.1954 - 4 StR 731/53
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- BGH, 03.12.1953 - 4 StR 582/53
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- BGH, 15.10.1953 - 3 StR 689/52
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- BGH, 03.06.1969 - 5 StR 208/69
Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit - Vornahme einer …
- BGH, 17.10.1966 - 2 StR 322/66
Unzucht mit einem Kind - Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der …
- BGH, 08.05.1962 - 1 StR 150/62
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- BGH, 12.02.1957 - 5 StR 412/56
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- BGH, 22.12.1953 - 1 StR 461/53
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- BGH, 18.12.1953 - 5 StR 576/53
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- BGH, 05.06.1953 - 2 StR 147/53
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- BGH, 29.11.1956 - 4 StR 379/56
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- BGH, 22.04.1955 - 2 StR 466/54
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- BGH, 03.06.1954 - 4 StR 97/54
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- BGH, 06.05.1954 - 4 StR 108/54
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- BGH, 06.02.1953 - 2 StR 805/52
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