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   BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67   

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BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67 (https://dejure.org/1967,90)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1967 - 4 StR 441/67 (https://dejure.org/1967,90)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67 (https://dejure.org/1967,90)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 67
  • NJW 1968, 1244
  • MDR 1968, 509
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.1966 - 4 StR 202/66
    Auszug aus BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
    Im vorliegenden Fall des § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a , Abs. 3 Nr. 1 StGB könnte indessen deswegen eine fortgesetzte Handlung möglich sein, weil nur hinsichtlich der Verursachung der bestimmten Gefahr Fahrlässigkeit genügt (Abs. 3 Nr. 1), während im übrigen, hinsichtlich der eigentlichen Tathandlung, Vorsatz erforderlich ist (für die Beurteilung des § 315 c Abs. 1 , Abs. 3 Nr. 1 StGB als Vorsatztat und die Möglichkeit einer fortgesetzten Verwirklichung: Lackner/Maassen, 4. Aufl., Anm. II 2 a cc vor § 73 und § 315 c Anm. 6 b; Schwarz/Dreher, 29. Aufl., § 315 c Anm. 5 B; Floegel/Hartung, 16. Aufl., § 315 c Rz. 24, § 315 b Rz. 12; Janiszewski in MDR 1967, 229; vgl. auch Begründung des RegE 1962 zum 2. Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs BT-Drucks. IV/651 S. 25, sowie Stellungnahme des Bundesrates, aaO. S. 43).
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
    Auszug aus BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
    Damit treffen beide Straftaten tateinheitlich (§ 73 StGB ) zusammen (RGSt 32, 137, 139; BGHSt 7, 149, 151; Urteil vom 16. Juni 1955 - 4 StR 192/55 -, abgedruckt in DAR 1955, 282).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
    Daß ein Kraftfahrer, der einem anderen Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug im fließenden Verkehr den Weg abschneidet, um ihm die Weiterfahrt unmöglich zu machen, auch nach der Neuregelung der §§ 315 ff. StGB durch das 2. Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs gemäß § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB ein Hindernis bereitet, hat der Senat erst jüngst im Urteil vom 1. September 1967 - 4 StR 340/67 - (BGHSt 21, 301 ) entschieden.
  • BGH, 28.05.1965 - 4 StR 257/65

    Rückrechnung des Blutalkoholgehalts - Zuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
    Angesichts dieser besonderen Sachlage liegt hinsichtlich aller während der Flucht begangenen Straftaten ein in sich geschlossenes, zusammengehörendes Verhalten, eine natürliche Handlungseinheit vor (BGH in VRS 28, 359, 361; vgl. ferner VRS 13, 135, 136; 29, 185, 187).
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
    Hierzu genügt es, daß die gefährdenden Umstände - ohne den Eintritt einer plötzlichen Wendung, etwa durch eine Schutzmaßnahme des Bedrohten - auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeuteten (zum Begriff der Gefahr vgl. BGHSt 18, 271 ff.).
  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders

    Auszug aus BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Fortsetzungszusammenhang bei Fahrlässigkeitstaten ausgeschlossen (vgl. BGHSt 5, 371, 376).
  • RG, 28.04.1899 - 1158/99

    Aus welchen Gesichtspunkten ist die Frage zu entscheiden, ob verschiedene

    Auszug aus BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
    Damit treffen beide Straftaten tateinheitlich (§ 73 StGB ) zusammen (RGSt 32, 137, 139; BGHSt 7, 149, 151; Urteil vom 16. Juni 1955 - 4 StR 192/55 -, abgedruckt in DAR 1955, 282).
  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Auszug aus BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
    Des weiteren hat er in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 4. Oktober 1967 - 4 StR 356/67 - dargelegt, daß § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB auf den Fall des gezielten Zufahrens auf einen Polizeibeamten, der dem Täter auf der Straße entgegentritt, um ihm die Durchfahrt zu versperren und ihn aufzuhalten, anwendbar ist.
  • OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 159/16

    "Vom Rad geholt" - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auch durch

    Wer im fließenden Verkehr mit seinem Kraftfahrzeug einem anderen Verkehrsteil-nehmer den Weg abschneidet, ohne durch die Verkehrslage irgendwie dazu ver-anlasst zu sein und um dem anderen die Weiterfahrt unmöglich zu machen, bereitet ein Hindernis im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGH, Beschluss vom 01.09.1967 - 4 StR 340/67; Beschluss vom 15.12.1967 - 4 StR 441/67; Sternberg-Lieben/Hecker in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 315 b Rn. 8).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen bei einer solchen Fallgestaltung den Tatbestand des § 315 b StGB mit der Begründung bejaht hat, das absichtliche - ohne durch die Verkehrslage veranlaßte - Hindern am Überholen falle "ausnahmsweise" nicht unter § 315 c StGB, sondern unter § 315 b (Abs. 1 Nr. 2) StGB, weil die Behinderung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der verbotenen Fahrweise sei (BGHSt 21, 301, 302 f.; BGH, Urteil vom 3. August 1978 - 4 StR 146/78; vgl. auch BGHSt 7, 379, 380; 22, 67, 72; 23, 4, 6 f.; 41, 231, 234; BGH VRS 64, 267 f.), hält er daran für die Fälle nicht fest, in denen der Täter lediglich mit Gefährdungsvorsatz handelt.

    d) Alle Gesetzesverletzungen, die der Angeklagte im Verlauf der Fluchtfahrt vom 19. Mai 1998 begangen hat, bilden eine Tat im Sinne des § 52 StGB (vgl. BGHSt 22, 67, 76; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332; zu mehreren Straßenverkehrsgefährdungen s. BGH NZV 2001, 265 f. (eine Tat); zu mehreren einander folgenden Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1978 - 4 StR 64/78 = VRS 56, 141, 142 ff.; v. Bubnoff in LK 11. Aufl. § 113 Rdn. 68 (eine natürliche Handlungseinheit)).

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Hiernach hat die Rechtsprechung ein Hindernisbereiten etwa darin gesehen, daß der Kraftfahrzeugführer mit seinem Fahrzeug, ohne durch die Verkehrslage dazu veranlaßt zu sein, einem anderen absichtlich den Weg abschneidet, oder ein Polizeifahrzeug, dessen Besatzung ihn wegen eines Verkehrsverstoßes stellen will, um dies zu verhindern, absichtlich am Überholen hindert (BGHSt 21, 301, 303; 22, 67, 75).

    Einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" hat die Rechtsprechung beispielsweise in Fällen bejaht, in denen ein Fahrzeug im Straßenverkehr als Fluchtmittel benutzt wird, wenn der Kraftfahrer dabei die Möglichkeit der erheblichen Gefährdung oder Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer erkennt, ihm aber seine Flucht nur um diesen Preis möglich erscheint (BGHSt 22, 67, 75; 28, 87, 91; BGH NStZ 1985, 267); ebenso, wenn der Täter sein Fahrzeug als "Waffe" oder "Schadenswerkzeug" mißbraucht, indem er auf einen anderen Verkehrsbeteiligten zufährt, um ihn zu verletzen (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 3) oder absichtlich fremde Fahrzeuge rammt (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 2).

    Dies erhellt ohne weiteres aus der Rechtsprechung etwa zu den sogenannten Polizeifluchtfällen (vgl. BGHSt 22, 67; BGH VRS 50, 94; dazu auch Senatsbeschluß vom 12. Januar 1995 - 4 StR 742/94, NZV 1995, 196).

  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Dabei ist ein bedingter Vorsatz ausreichend, sodass bereits vorsätzlich handelt, wer die Umstände kennt, die zu der bestimmten Gefährdung geführt haben und den Eintritt der daraus folgenden (konkreten) Gefahrenlage zumindest billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 74; Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 315b Rn. 18).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Eine erneute Darstellung dessen im Rahmen ihrer naheliegender Weise hierauf ebenfalls abstellenden Würdigung zum bedingten Tötungsvorsatzes war - auch eingedenk der unterschiedlichen Bezugspunkte von Gefährdungs- und Schädigungsvorsatz (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73; vom 24. Juli 1975 - 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 182; vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08, NStZ-RR 2008, 308, 309) - entbehrlich.

    Da die Gefahr begrifflich nichts anderes beschreibt als die naheliegende Möglichkeit einer Schädigung (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67 aaO), bleibt beim Vorliegen eines auf die Gefahr des Todes bezogenen Vorsatzes kein Raum mehr für die Verneinung des kognitiven Elements eines bedingten Tötungsvorsatzes (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67 aaO; vom 31. Januar 2019 - 4 StR 432/18 Rn. 13).

  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Wer mit einem Kraftfahrzeug gezielt auf einen Halt gebietenden Polizeibeamten zufährt, um ihn zur Freigabe der Fahrbahn zu nötigen, begeht auch dann einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er dem Bedrohten im letzten Augenblick ausweichen will (im Anschluß an BGHSt 22, 6; 22, 67, 72).

    Absichtliches Zufahren auf einen Halt gebietenden Polizeibeamten, um diesen zur Freigabe der Fahrbahn zu nötigen, erfüllt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats diesen Tatbestand (BGHSt 22, 6; 22, 67, 72; VRS 36, 267).

    Er kannte die Umstände, welche die Gefährlichkeit seines Tuns begründeten, er war sich nach den Feststellungen insbesondere der Möglichkeit von Fehlreaktionen der Beamten oder eigener Fehler bewußt (vgl. BGHSt 22, 67, 74).

    Daß die Vorschrift bedeutungslos werde, wenn man dies fordert, weil dann regelmäßig wegen eines versuchten Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts zu bestrafen wäre (Heimann-Trosien a.a.O.), trifft nicht zu; denn vorsätzliche Herbeiführung einer Leibes- oder Lebensgefahr ist nicht gleichbedeutend mit bedingtem Körperverletzungs- oder Tötungsvorsatz (BGHSt 22, 67, 73).

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Selbst wenn insoweit eine Absicht der Beutesicherung im Einzelfall nicht festgestellt werden könnte, ist auf Grund des engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs des Tatgeschehens und des einheitlichen Handlungswillens, den Verfolgern unerkannt zu entkommen, eine natürliche Handlungseinheit anzunehmen (BGHSt 22, 67, 76).
  • LG Arnsberg, 20.01.2020 - 2 Ks 15/19

    Raser von Sundern zu Gefängnis verurteilt

    Es genügt, dass die gefährdenden Umstände auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeuten (BGH, Urt. V. 15.12.1967, 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67-77).

    Der Vorsatz des Angeklagten P1 hinsichtlich der Gefahrverursachung wird nach Auffassung der Kammer auch nicht durch seinen Alkoholkonsum ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67 -, BGHSt 22, 67-77).

  • OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97

    Auto-Surfen - § 315b, §§ 230 StGB aF, § 226a StGB aF (§ 229 StGB nF, § 228 StGB

    Die Rechtsprechung hat darüber hinaus ausnahmsweise auch Eingriffe in den fließenden Verkehr durch Verkehrsteilnehmer als gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr in Form ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriffe nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB angenommen, wenn sie unter bewußter Zweckentfremdung des Fahrzeugs (BGH, NStE Nr. 5) absichtlich als Mittel der Verkehrsbehinderung begangen werden (BGHSt 21, 301, 302 f.; 22, 67, 71; 23, 4, 6 ff. = MDR 1967, 1022; 1968, 509; 1969, 773).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Schaden ausgeblieben ist, etwa weil sich der Gefährdete noch in Sicherheit bringen konnte oder eine andere plötzliche Wendung den Unfall noch verhinderte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188 (zu § 315c StGB); Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff. (zu § 315b StGB); Urteil vom 11. Januar 2017 - 5 StR 409/16, NStZ 2017, 281, 282 (zu § 306a StGB)).

    Dies bedeutet in subjektiver Hinsicht, dass der Täter nur dann mit dem erforderlichen zumindest bedingten Gefährdungsvorsatz handelt, wenn er über die allgemeine Gefährlichkeit des Alleinrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt dieser Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14 Rn. 3; Beschluss vom 18. November 1997 - 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150; Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 456/95, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Vorsatz 2; Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 591/91 Rn. 9; Urteil vom 24. Juli 1975 - 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 179; Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff.; LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315 Rn. 101 und § 315c Rn. 191 mwN).

    Dabei können die Kenntnis des Täters von der Fahrtstrecke und den sich dabei ergebenden Gefahrenstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20 Rn. 5 und 20; BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 207 StRR 245/20, BeckRS 2020, 17421 Rn. 32), sein vorangegangenes Fahrverhalten (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 267/96 Rn. 6), Erfahrungen des Täters aus dem bisherigen Fahrtverlauf, aber auch die Nähe des drohenden Unfalls (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 74) Indizien für eine hinreichend konkrete Vorstellung des Täters von der drohenden Gefahr und deren Billigung sein.

    Der Umstand, dass die Strafkammer diesen Gesichtspunkt nicht herangezogen hat, um das kognitive Element des bedingten Tötungsvorsatzes zu verneinen, sondern - insoweit unrichtig - deshalb allein das voluntative Element für nicht belegt hielt, ändert daran nichts (vgl. zum Verhältnis von Gefährdungsvorsatz und bedingtem Schädigungsvorsatz BGH, Urteil vom 31. Januar 2019 - 4 StR 432/18 Rn. 13; Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff. mwN).

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 432/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Gefährdungs- und Tötungsvorsatz); besonders

  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil

  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

  • BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Verkehrsdelikten - Schutzgut des Delikts

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96

    Straßenverkehr - Alkohol - Fahruntüchtigkeit

  • BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97

    Rechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

  • BGH, 07.09.2016 - 4 StR 221/16

    Änderung des Konkurrenzverhältnisses (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und

  • BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs; Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen

  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94

    Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche

  • BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73

    Gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr - Wurf eines Rundholzes auf ein

  • OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13

    Festes Würgen am Hals als eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne einer

  • BGH, 21.02.1974 - 4 StR 22/74

    Rammen eines Polizeifahrzeugs und gezieltes Zufahren auf einen Polizeibeamten -

  • BGH, 08.11.1973 - 4 StR 383/73

    Verurteilung zu einer Jugendstrafe - Widerstandsleistung gegen einen

  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln -

  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 78/08

    Versuchte besonders schwere Brandstiftung (Abgrenzung von Gefährdungsvorsatz und

  • AG Dachau, 12.09.2011 - 1 Cs 53 Js 12791/11

    Straßenverkehr, Schmerzensgeld, Vorsatz, Eingriff, Verkehrsvorgang, Schubsen,

  • OLG Dresden, 05.02.2003 - 3 Ss 696/02

    Eingriff in den Straßenverkehr; Widerstand; Polizeisperre; Konkurrenzen

  • BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74

    Mitnehmen eines anderen auf der Kühlerhaube des Fahrzeugs bei hoher

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91

    Zielgerichtetes auf die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls abgestelltes

  • OLG Koblenz, 29.03.2001 - 1 Ss 319/00

    Absehen vom Fahrverbot, Berufungsbeschränkung, Beschränkung des Rechtsmittels,

  • BGH, 07.11.1974 - 4 StR 482/74

    Ende einer Trunkenheitsfahrt - Rechtliche Selbstständigkeit der nach der

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 456/95

    Bezugspunkt des Vorsatzes - Herbeiführung der Gefahr - Konkrete Gefahrensituation

  • BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91

    Annahme eines Verletzungsvorsatzes - Erzwingen eines Fluchtweges durch riskante

  • BGH, 03.10.1972 - 4 StR 404/72

    Verhalten im Rahmen einer "Polizeiflucht" als natürliche Handlungseinheit

  • BGH, 09.07.1970 - 4 StR 164/70

    Abänderung eines Schuldspruchs - Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den

  • BGH, 09.07.2019 - 1 StR 222/19

    Totschlag (Tötungsvorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung)

  • OLG Hamm, 22.08.2017 - 5 RVs 41/17

    Horizontale Teilrechtskraft; Nichtbeachtung durch Berufungsgericht;

  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 650/98

    Tateinheit; Tatmehrheit; Einheitlicher Fluchtweg; Unerlaubtes Entfernen vom

  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93

    Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen

  • BGH, 14.10.1983 - 4 StR 595/83

    Bildung einer natürlichen Handlungseinheit bei Begehung von Verkehrsstraftaten

  • BGH, 26.02.1970 - 4 StR 3/70

    Verwirklichung des Tatbestands der Luftverkehrsgefährdung bei nur indirekter

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

  • OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03

    Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss vom Versicherungsschutz bei

  • BGH, 23.08.1983 - 4 StR 239/83

    Einsatz eines Fluchtfahrzeugs als bewusst zweckwidriges Einsetzen eines

  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 50/75

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen eines

  • BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73

    Tateinheit zwischen dem Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder der

  • KG, 06.01.2006 - 1 Ss 72/05

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Ausbremsen eines anderen Kfz zum

  • OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 5 Ss 15/99
  • BGH, 29.02.1972 - 1 StR 585/71

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

  • BayObLG, 20.09.1991 - 2 ObOWi 287/91

    Abstand; Geschwindigkeit; Fahrtstrecke; Verstoß; Vorsatz; Schuldspruch;

  • BGH, 15.06.1978 - 4 StR 282/78

    Eingriffe in die Verkehrssicherheit, die ein Kraftfahrzeugführer mit seinem

  • BGH, 11.05.1978 - 4 StR 161/78

    Vornahme eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - Vorsatz

  • BGH, 20.12.1968 - 4 StR 489/68

    Verurteilung wegen Eingriffen in den Straßenverkehr - Vorliegen von

  • BGH, 02.10.1975 - 4 StR 346/75

    Fahrlässigkeit - Gefährdung des Straßenverkehrs - Vorsatz

  • BGH, 09.01.1975 - 4 StR 558/74

    Unbegründetheit einer Verfahrensrüge bei rechtsfehlerfreien Einstufung eines

  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 122/96

    Zulässigkeit der Übertragung der Rechtsprechung zu den "Polizeifluchtfällen" auf

  • BayObLG, 05.05.1995 - 1St RR 38/95
  • BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmung von Vorstrafenakten als Beweismittel

  • BGH, 23.02.1984 - 4 StR 41/84

    Erforderlichkeit der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in

  • BGH, 11.06.1975 - 3 StR 35/75

    Aufhebung einer strafrechtlichen Verfolgungsbeschränkung - Erfordernis eines

  • BGH, 20.09.1979 - 4 StR 452/79

    Verüben von strafbaren Handlungen im Verlauf eines einzigen ununterbrochenen

  • BGH, 10.07.1979 - 5 StR 307/79

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 34/76

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Zufahren auf einen

  • BGH, 14.03.1975 - 4 StR 69/75

    Bestimmung von Beginn und Ende der Trunkenheitsfahrt - Zur Einheitlichkeit einer

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 536/72

    Mangelhafte Akustik des Schwurgerichtssaales - Tatmehrheit oder Tateinheit

  • BGH, 23.04.1969 - 4 StR 108/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 416/75

    Das Unternehmen eines gewaltsamen Ausbruchs als vollendete Gefangenenmeuterei -

  • BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73

    Tateinheit bei Verletzung mehrerer Straftatbestände zur gleichen Zeit -

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 296/72

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Widerstand gegen die

  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 378/71

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit

  • OLG Hamm, 29.01.1992 - 2 Ss 1255/91

    Wahl des Rechtsmittels, Beschränkung des Rechtsmittels bei Teilfreispruch,

  • BGH, 23.11.1978 - 2 StR 588/78

    Tateinheit zwischen Nötigung und versuchtem Totschlag

  • BGH, 14.04.1977 - 4 StR 90/77

    Ähnlicher und ebenso gefährlicher verkehrsfeindlicher Eingriff in die Sicherheit

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 166/74

    Verurteilung wegen fortgesetzter gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr -

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