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   BGH, 15.02.1996 - 4 StR 442/95   

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https://dejure.org/1996,2891
BGH, 15.02.1996 - 4 StR 442/95 (https://dejure.org/1996,2891)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1996 - 4 StR 442/95 (https://dejure.org/1996,2891)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 4 StR 442/95 (https://dejure.org/1996,2891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht - Schriftform - Veränderung der Sachlage - Zweifelsgrundsatz - Beweiswürdigung - Tötungsdelikt - Mittäterschaft - Tötungsvorsatz - Vorsatz - Banküberfall - Schußwaffe - Flucht - Gemeinsame Tötungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 202
  • StV 1997, 120
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - 4 StR 442/95
    Das Revisionsgericht ist jedoch ausnahmsweise dann nicht an die tatrichterliche Überzeugung gebunden, wenn sich die Schlußfolgerung so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernt, daß sie letztlich nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 8 und 11 m.w.N.; Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 261 Rdn. 45).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - 4 StR 442/95
    Tateinheit zwischen dem schweren Raub und dem angeklagten Mord läge nur dann vor, wenn die tatbestandlich beide Strafgesetze verletzenden Ausführungshandlungen in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch wären (BGHSt 22, 206, 208; 33, 163, 165; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. vor § 52 Rdn. 3).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 216/91

    Grenzen der Beweiswürdigung im Rahmen der Verdeckungsabsicht bei Mord

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - 4 StR 442/95
    Das Revisionsgericht ist jedoch ausnahmsweise dann nicht an die tatrichterliche Überzeugung gebunden, wenn sich die Schlußfolgerung so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernt, daß sie letztlich nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 8 und 11 m.w.N.; Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 261 Rdn. 45).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - 4 StR 442/95
    Tateinheit zwischen dem schweren Raub und dem angeklagten Mord läge nur dann vor, wenn die tatbestandlich beide Strafgesetze verletzenden Ausführungshandlungen in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch wären (BGHSt 22, 206, 208; 33, 163, 165; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. vor § 52 Rdn. 3).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - 4 StR 442/95
    Das Revisionsgericht ist jedoch ausnahmsweise dann nicht an die tatrichterliche Überzeugung gebunden, wenn sich die Schlußfolgerung so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernt, daß sie letztlich nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 8 und 11 m.w.N.; Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 261 Rdn. 45).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Während die frühere Rechtsprechung Schlussfolgerungen des Tatgerichts, die nach der Lebenserfahrung möglich sind, genügen ließ (vgl. BGHSt 10, 208 ; 36, 1, ; Herdegen, in: Festschrift für Hanack 1999, S. 311 ), wird nunmehr vorausgesetzt, dass der Schuldspruch auf einer tragfähigen Beweisgrundlage aufbaut, die die objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergibt (vgl. BGH NStZ-RR 1996, S. 202 f.; 1997, S. 42 ; bei Kusch, NStZ 1997, S. 376 ; StV 1999, S. 136; Herdegen, a.a.O., S. 323 ff.; Fezer, StV 1995, S. 95 ; ders., in: Festschrift für Hanack 1999, S. 331 ; Schäfer, StV 1995, S. 147 ; Jähnke, in: Festschrift für Hanack 1999, S. 355 ).
  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

    Seine Feststellungen dürfen sich aber nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen, sei es auch schwerwiegenden Verdacht begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 1996 - 4 StR 442/95 -, NStZ-RR 1996, S. 202; Beschluss vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96 -, NStZ-RR 1997, S. 42 ).
  • BGH, 16.02.2005 - 2 StR 536/04

    Tatmehrheit (Besitz mehrerer Teilmengen von Betäubungsmitteln)

    Der Teilfreispruch, der sich jedenfalls auch auf den dem Angeklagten nicht nachzuweisenden Anklagevorwurf des Handeltreibens mit weiteren - nicht von K. stammenden - 40 g Kokain bezieht, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, da allein der gleichzeitige Besitz zweier Rauschgiftmengen keine Tateinheit begründet (BGH NStZ 2000, 431; zum Teilfreispruch bei unzutreffender Annahme von Tateinheit in der Anklage und im Eröffnungsbeschluß vgl. BGH NStZ-RR 1996, 202).
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