Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2006 - 4 StR 444/05   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 316a StGB; § 21 StGB; § 49 StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (taugliches Tatobjekt bzw. Tatopfer; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs); Strafrahmenverschiebung nach Alkoholkonsum.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
mehr
  • IWW
  • blutalkohol , S. 518

    Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingt verminderter Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führer eines Kraftfahrzeugs und Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
  • lto.de (Kurzinformation)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer setzt neben Ausnutzung von besonderen Verhältnisses des Straßenverkehrs weitere verkehrsspezifische Umstände voraus

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 185
  • NZV 2006, 431



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 244/12  

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Beifahrer als tauglicher Opfer; Merkmal des

    In allen anderen Fällen, insbesondere bei einem nicht verkehrsbedingten Halt, bedarf es zusätzlicher, in den Urteilsgründen darzulegender Umstände, die die Annahme rechtfertigen, dass die Tat unter Ausnutzung der spezifischen Bedingungen des Straßenverkehrs begangen worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 185).

    In allen anderen Fällen, insbesondere bei einem nicht verkehrsbedingten Halt, bedarf es zusätzlicher, in den Urteilsgründen darzulegender Umstände, die die Annahme rechtfertigen, dass die Tat unter Ausnutzung der spezifischen Bedingungen des Straßenverkehrs begangen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185; Senatsbeschluss vom 17. Februar 2005 - 4 StR 537/04; zum Ganzen vgl. SSW - StGB/Ernemann, § 316a Rn. 14).

  • OLG Hamm, 04.10.2006 - 3 Ss 429/06  

    Strafrahmenverschiebung; fakultativ; Alkoholisierung; Gesamtabwägung

    Seine Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung und ist regelmäßig hinzunehmen, sofern die dafür wesentlichen tatsächlichen Grundlagen hinreichend ermittelt und bei der Wertung ausreichend berücksichtigt worden sind (BGH, NJW 2004, 3350, 3351; ebenso BGH, NJW 2006, 274, 275; BGH, Urteil vom 23.02.2006, 4 StR 444/05, BeckRS 2006 Nr. 03157; BGH, Urteil vom 17.06.2004, 4 StR 54/04, BeckRS 2004 Nr. 07062; BGH, Beschluss vom 07.10.2003, 4 StR 322/03, BeckRS 2003 Nr. 10525 je m.w.N.).
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