Rechtsprechung
BGH, 09.10.2007 - 4 StR 444/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 299 StGB; § 12 UWG; § 206a StPO; § 78 StPO
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Verfahrenshindernis der Verjährung; Zweifelsgrundsatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Beginn der Verjährungsfrist mit der Entgegennahme der Vorteilszahlungen durch den Täter
- Judicialis
StPO § 206 a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 2 Abs. 2; ; StGB § 78 a; ; StGB § 299; ; StGB § 300; ; UWG § 12
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 78a § 299
Verjährungsbeginn und Verjährungsfrist bei § 299 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 42
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17
Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr …
Die Taten sind in diesen Fällen beendet, wenn der Vorteil vollständig entgegengenommen (…s. hierzu BGH, Urteile vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 927 (in BGHSt 50, 299 nicht abgedr.); Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42, 43) und zugleich die bevorzugende Handlung vollständig abgeschlossen ist. - BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit …
Soweit für die Beendigung der Bestechlichkeit verschiedentlich ausschließlich auf den Zufluss des Vorteils abgestellt wurde, ohne den Zeitpunkt der Diensthandlung zu erwähnen (BGHSt 10, 237, 243 f.; BGH NJW 2006, 925, 927; NStZ-RR 2008, 42), lag dies allein daran, dass es in diesen Fällen auf die Vornahme der pflichtwidrigen Diensthandlung nicht ankam. - BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16
Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das …
Sind solche Handlungen nicht festgestellt, so beginnt die Verjährung, sobald der Vorteil vollständig entgegengenommen und zugleich die bevorzugende Handlung vollständig abgeschlossen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 927; Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42, 43; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Mai 2017 - 3 StR 103/17, NJW 2017, 2565).
- BGH, 13.02.2024 - 4 StR 315/23 In dem Fall II. 2. b) 63. der Urteilsgründe, in dem die Kammer eine Tatzeit nicht festzustellen vermochte ("storniert"), ist der Senat unter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42) von einer Tatbegehung noch vor dem 22. Januar 2014 ausgegangen, so dass auch hinsichtlich dieser Tat Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
- BGH, 13.02.2024 - 4 StR 381/23
Begründung eines Verfolgungshindernisses durch Eintritt der Verjährung; Gewerbs- …
In dem Fall III.2.4., Tat-Nr. 63. der Urteilsgründe, in dem die Kammer eine Tatzeit nicht festzustellen vermochte ("storniert"), ist der Senat unter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42) von einer Tatbegehung noch vor dem 5. Dezember 2013 ausgegangen, so dass auch hinsichtlich dieser Tat Verfolgungsverjährung eingetreten ist. - BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verjährungsfrist, …
Da auszuschließen ist, dass noch Feststellungen zu den genauen Tatzeitpunkten getroffen werden können, muss in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, Rn. 2; Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42; Beschluss vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274) deshalb davon ausgegangen werden, dass alle Taten vor dem 14. April 2011 begangen wurden, so dass insoweit Verfolgungsverjährung eingetreten ist. - BGH, 05.08.2014 - 3 StR 138/14
Verjährung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafrahmenwahl beim …
Da auszuschließen ist, dass bei den Taten II. 1 bis 5 noch Feststellungen zu den genauen Zeitpunkten des Weiterverkaufs der Stecklinge getroffen werden können, ist in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes davon auszugehen, dass deren Weiterveräußerung unmittelbar im Anschluss an die Einfuhr in die Bundesrepublik erfolgte und mithin Ende 2007 abgeschlossen war (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 42). - BGH, 26.07.2023 - 6 StR 205/23
Wegfall der Verurteilung wegen der beiden verjährten Delikte der Bedrohung und …
Sie begann, ausgehend vom frühestmöglichen Tatzeitpunkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274; vom 9. Oktober 2007, 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42, 43) gemäß § 78a StGB am 20. März 2010 (UA S. 8: "Frühjahr 2010"). - BGH, 16.03.2022 - 2 StR 430/21
Verjährung (Zusammentreffen mehrerer Tatbestände: Tateinheit, selbstständiges …
Sie begann im genannten Fall, ausgehend vom frühestmöglichen Tatzeitpunkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274; vom 9. Oktober 2007, 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42, 43), am 8. Januar 2009 (§ 78a StGB).