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   BGH, 09.10.2007 - 4 StR 444/07   

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https://dejure.org/2007,6473
BGH, 09.10.2007 - 4 StR 444/07 (https://dejure.org/2007,6473)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2007 - 4 StR 444/07 (https://dejure.org/2007,6473)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 4 StR 444/07 (https://dejure.org/2007,6473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Beginn der Verjährungsfrist mit der Entgegennahme der Vorteilszahlungen durch den Täter

  • Judicialis

    StPO § 206 a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 2 Abs. 2; ; StGB § 78 a; ; StGB § 299; ; StGB § 300; ; UWG § 12

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78a § 299
    Verjährungsbeginn und Verjährungsfrist bei § 299 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 42
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 13.02.2024 - 4 StR 315/23
    In dem Fall II. 2. b) 63. der Urteilsgründe, in dem die Kammer eine Tatzeit nicht festzustellen vermochte ("storniert"), ist der Senat unter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42) von einer Tatbegehung noch vor dem 22. Januar 2014 ausgegangen, so dass auch hinsichtlich dieser Tat Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
  • BGH, 13.02.2024 - 4 StR 381/23

    Begründung eines Verfolgungshindernisses durch Eintritt der Verjährung; Gewerbs-

    In dem Fall III.2.4., Tat-Nr. 63. der Urteilsgründe, in dem die Kammer eine Tatzeit nicht festzustellen vermochte ("storniert"), ist der Senat unter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42) von einer Tatbegehung noch vor dem 5. Dezember 2013 ausgegangen, so dass auch hinsichtlich dieser Tat Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verjährungsfrist,

    Da auszuschließen ist, dass noch Feststellungen zu den genauen Tatzeitpunkten getroffen werden können, muss in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, Rn. 2; Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42; Beschluss vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274) deshalb davon ausgegangen werden, dass alle Taten vor dem 14. April 2011 begangen wurden, so dass insoweit Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 138/14

    Verjährung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafrahmenwahl beim

    Da auszuschließen ist, dass bei den Taten II. 1 bis 5 noch Feststellungen zu den genauen Zeitpunkten des Weiterverkaufs der Stecklinge getroffen werden können, ist in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes davon auszugehen, dass deren Weiterveräußerung unmittelbar im Anschluss an die Einfuhr in die Bundesrepublik erfolgte und mithin Ende 2007 abgeschlossen war (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 42).
  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 205/23

    Wegfall der Verurteilung wegen der beiden verjährten Delikte der Bedrohung und

    Sie begann, ausgehend vom frühestmöglichen Tatzeitpunkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274; vom 9. Oktober 2007, 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42, 43) gemäß § 78a StGB am 20. März 2010 (UA S. 8: "Frühjahr 2010").
  • BGH, 16.03.2022 - 2 StR 430/21

    Verjährung (Zusammentreffen mehrerer Tatbestände: Tateinheit, selbstständiges

    Sie begann im genannten Fall, ausgehend vom frühestmöglichen Tatzeitpunkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274; vom 9. Oktober 2007, 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42, 43), am 8. Januar 2009 (§ 78a StGB).
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