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   BGH, 16.01.1959 - 4 StR 444/58   

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https://dejure.org/1959,1253
BGH, 16.01.1959 - 4 StR 444/58 (https://dejure.org/1959,1253)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1959 - 4 StR 444/58 (https://dejure.org/1959,1253)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1959 - 4 StR 444/58 (https://dejure.org/1959,1253)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 138
  • NJW 1959, 822
  • MDR 1959, 404
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.12.1895 - 4086/95

    1. Begriff der "unzüchtigen Handlung" im Sinne des § 176 Ziff. 3 St.G.B.'s. 2.

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  • RG, 09.02.1923 - IV 713/22

    1. Zum Begriff der Taubstummheit im Sinn des § 58 StGB. 2. Wann erfordert § 176

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  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Diese können gleichgeordnet nebeneinander oder in der Vorstellung des Täters gestuft nach ihrer vermeintlichen Bedeutung für ihn, also über- und untergeordnet zueinander stehen (vgl. dazu BGHSt 13, 138, 141) [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58].
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    (?) Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen näheren Voraussetzungen medizinisch indizierte und ärztlich regelrecht durchgeführte Handlungen grundsätzlich als sexuelle Handlungen ausscheiden, hat der Bundesgerichtshof noch nicht abschließend beantwortet (zu § 174 StGB aF ausdrücklich offenlassend BGH, Urteil vom 16. Januar 1959 - 4 StR 444/58, BGHSt 13, 138, 142; zu Scheinuntersuchungen und medizinisch sinnlosen Behandlungen BGH, Urteile vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, BGHSt 61, 173; vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11, BGHR StGB § 178 Abs. 1 Sexuelle Handlung 9 Rn. 22).
  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 364/19

    Sexuelle Handlung bei gynäkologischen Untersuchungen, die heimlich zu sexuellen

    Bei Berührungen des weiblichen Genitals im Rahmen einer osteopathischen Behandlung durch einen Arzt, dessen Approbation erloschen war, hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Vorliegen einer sexuellen Handlung nach den allgemeinen Grundsätzen bejaht, weil die Behandlung bereits wegen der fehlenden Erlaubnis nicht regelgerecht gewesen sei und deshalb für ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen kein Anlass bestehe (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 44/20 Rn. 13, 15 mwN auch zum Stand der Rechtsprechung; siehe dazu auch BGH, Urteil vom 16. Januar 1959 - 4 StR 444/58, BGHSt 13, 138, 141 f.).
  • BGH, 08.02.1966 - 1 StR 448/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Abhängigen und mit

    Er muß aber in wollüstiger Absicht handeln und das Bewußtsein des geschlechtlichen Antriebe haben (BGHSt 13, 138, 139, 142 [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58]oben; BGH Urt. v. 17. September 1963, 1 StR 281/63, S. 6 und 7: Handeln "aus reiner Wollust oder doch von solcher Absicht mitbestimmt").

    Insofern unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von dem in BGHSt 13, 138 ff entschiedenen Fall.

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs - Anforderungen

    Dann ließe sich verläßlicher als bisher beurteilen, ob er, wie er behauptet, mit den Mädchen wirklich nur "sachbezogene" Geburtshilfegymnastik betrieb oder - ungeachtet dessen, daß in einigen Fällen (II 2 b, e; II 4 c; II 5 der Urteilsgründe) mehrere Mädchen gemeinsam oder fast gleichzeitig beteiligt waren - aus reiner Wollust oder doch von solcher Absicht mitbestimmt handelte (BGHSt 13, 138).
  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes - Zeitweise Trennung der Verfahren -

    Entgegen der Behauptung war es zulässig - und sogar erforderlich -, den Sachverständigen Dr, Haag als Zeugen darüber zu vernehmen, welche Grundstoffe im Jahre 1952 in der Kunststoff Verarbeitung der Firma B. verwendet wurden; denn insoweit handelte es sich um Belastungstatsachen, die der Sachverständige durch, eigene Befragung, insbesondere der Zulieferungsfirma ermittelt hatte (BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 139 250) [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58].
  • BGH, 29.06.1965 - 5 StR 213/65

    Rüge verfahrensrechtlicher Mängel - Erforderlichkeit der Teilnahme von

    Der Angeklagte hat daher die Schüler im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB zur Unzucht mißbraucht (BGHSt 13, 138, 141) [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58].
  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 634/59

    Voraussetzungen für eine Verurteilung des Angeklagten gemäß dem

    Ein neben der wollüstigen Absicht herlaufender anderweiter Beweggrund für die Vornahme objektiv unzüchtiger Handlungen entkleidet diese nicht ihres Charakters als Sittlichkeitsverbrechen, und zwar auch dann nicht, wenn der anderweite Beweggrund in seinem Bewußtsein im Vordergrund steht (vgl. BGHSt 13, 138, 142) [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58].
  • BGH, 05.06.1959 - 4 StR 133/59

    Rechtsmittel

    Es fehlt in der Tat die ausdrückliche Darlegung, daß das Tun des Angeklagten eine das Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzende Handlung war, daß er sich des Wesens dieser Handlung bewußt war und er in wollüstiger Absicht gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1959, 822 Nr. 16).
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