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   BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95   

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https://dejure.org/1995,6438
BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95 (https://dejure.org/1995,6438)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1995 - 4 StR 446/95 (https://dejure.org/1995,6438)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1995 - 4 StR 446/95 (https://dejure.org/1995,6438)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.1992 - 3 StR 521/91
    Auszug aus BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95
    An Durchschnittswerten orientiert könnte sich immerhin eine Blutalkoholkonzentration von über 5 %o ergeben; bei Werten über 3 %o liegt aber bereits die Annahme von Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7, 11 bis 13).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95
    Der Tatrichter ist verpflichtet, sich im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) seine Überzeugung von der von dem Angeklagten vor der Tat genossenen Alkoholmenge zu verschaffen (BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

    Auszug aus BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95
    An Durchschnittswerten orientiert könnte sich immerhin eine Blutalkoholkonzentration von über 5 %o ergeben; bei Werten über 3 %o liegt aber bereits die Annahme von Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7, 11 bis 13).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95
    Der Tatrichter ist verpflichtet, sich im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) seine Überzeugung von der von dem Angeklagten vor der Tat genossenen Alkoholmenge zu verschaffen (BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22).
  • BGH, 14.11.1990 - 2 StR 500/90

    Mangelnde Mitteilung der Anknüpfungstatsachen einer verneinten Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95
    An Durchschnittswerten orientiert könnte sich immerhin eine Blutalkoholkonzentration von über 5 %o ergeben; bei Werten über 3 %o liegt aber bereits die Annahme von Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7, 11 bis 13).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Auszug aus BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95
    An Durchschnittswerten orientiert könnte sich immerhin eine Blutalkoholkonzentration von über 5 %o ergeben; bei Werten über 3 %o liegt aber bereits die Annahme von Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7, 11 bis 13).
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