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   BGH, 16.06.1971 - 4 StR 450/70   

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https://dejure.org/1971,3899
BGH, 16.06.1971 - 4 StR 450/70 (https://dejure.org/1971,3899)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1971 - 4 StR 450/70 (https://dejure.org/1971,3899)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1971 - 4 StR 450/70 (https://dejure.org/1971,3899)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs der Richter - Voraussetzungen für das Vorliegen des Merkmals der Befangenheit - Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls - Verletzung des Rechts des Angeklagten auf rechtliches ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.07.1960 - 4 StR 542/59
    Auszug aus BGH, 16.06.1971 - 4 StR 450/70
    Verfehlte Rechtsansichten oder tatsächliche Irrtümer eines Richters begründen im allgemeinen nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. BGHSt 15, 40, 46) [BGH 15.07.1960 - 4 StR 542/59].
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Mitwirkung des Richters an Zwischenentscheidungen in dem anhängigen Verfahren und die dabei geäußerten Rechtsmeinungen regelmäßig selbst dann nicht die Annahme der Befangenheit begründen, wenn dabei Verfahrensverstöße vorliegen, die auf einem Irrtum oder auf einer unrichtigen oder sogar unhaltbaren Rechtsansicht beruhen (vgl. nur BGH, Urteil vom 20.11.1961 - 2 StR 472/61, GA 1962, 282 f.; Beschluss vom 16.06.1971 - 4 StR 450/70, VRS 41, 203 ; Urteil vom 14.02.1985 - 4 StR 731/84, bei Pfeiffer , NStZ 1985, 492; Urteil vom 14.03.1990 - 3 StR 109/89, bei Miebach , NStZ 1991, 27; Urteil vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 Tz. 19; Beschluss vom 08.05.2014 - 1 StR 725/13, NJW 2014, 2372 ; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.1996 - 1 Ws 723/96, NStZ-RR 1997, 175 ).
  • BGH, 15.12.2011 - 3 StR 365/11

    Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens (Beweisantrag;

    Es lag daher lediglich ein Beweisermittlungsantrag vor, so dass § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO den Maßstab nicht ergibt, an dem sich der ablehnende Beschluss des Landgerichts messen lassen muss (BGH, Beschluss vom 16. Juni 1971 - 4 StR 450/70, VRS 41 (1971), 203, 206; Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, BGHSt 43, 321, 332).
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