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BGH, 26.11.2002 - 4 StR 455/02 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 346 Abs. 2 Satz 1 StPO
Unbegründeter Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionseinlegungsfrist
- Judicialis
StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 345 Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.02.2003 - 2 StR 433/02
Entscheidung des Revisionsgerichts; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Es besteht auch kein Anlaß, dem Angeklagten von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zu gewähren (§ 45 Abs. 2 Satz 3 StPO), da weder die Begründung der Revision in der durch § 345 Abs. 2 StPO vorgeschriebenen Form nachgeholt worden ist noch Gründe für die Fristversäumung vorgetragen oder ersichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 26. November 2002 - 4 StR 455/02).