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BGH, 19.01.2022 - 4 StR 456/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Strafmilderungsgrund
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Strafschärfung wenn Drogen in Handel gelangen
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 01.03.2021 - 36 KLs 34/19
- BGH, 19.01.2022 - 4 StR 456/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme …
Auszug aus BGH, 19.01.2022 - 4 StR 456/21
Die strafschärfende Berücksichtigung des Umstandes, dass "die Betäubungsmittel sämtlich in den Handel gelangten", in den Fällen des vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Fälle II.1-25 der Urteilsgründe) ist rechtsfehlerhaft, weil dem Angeklagten hiermit das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 ? 4 StR 100/18, juris Rn. 8).