Rechtsprechung
BGH, 14.12.2004 - 4 StR 465/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 15 StGB
Tötungsvorsatz bei Messerstichen (voluntatives Element; besonders gefährliche Gewalthandlungen; keine vertrauensbegründenden Umstände; nur vages Vertrauen; Abgrenzung zur Fahrlässigkeit; persönlichkeitsfremde Spontantat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Stichen in den Oberkörper, in den Kopf und die Nackenseite des Opfers; Vorsatz trotz erheblicher Alkoholisierung; Gesamtbetrachtung sämtlicher tatrelevanter Umstände bei der Feststellung des Vorsatzes
- Judicialis
StGB § 212 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 Abs. 1
Tötungsvorsatz bei Messerstichen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes
Auszug aus BGH, 14.12.2004 - 4 StR 465/04
Sie lassen insbesondere nicht besorgen, daß die Strafkammer wesentliche Umstände, die einen bedingten Tötungsvorsatz, vor allem das voluntative Moment in Frage stellen könnten, bei der gebotenen Gesamtbetrachtung außer acht gelassen hat (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 51).Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte dafür, daß er trotz der - von ihm erkannten - Lebensgefährlichkeit seines Tuns ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 3, 24, 51) darauf vertraut haben könnte, das Tatopfer werde nicht zu Tode kommen, hat das Landgericht nicht festgestellt und liegen bei dem Tatgeschehen auch nicht nahe.
- BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90
Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den …
Auszug aus BGH, 14.12.2004 - 4 StR 465/04
Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte dafür, daß er trotz der - von ihm erkannten - Lebensgefährlichkeit seines Tuns ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 3, 24, 51) darauf vertraut haben könnte, das Tatopfer werde nicht zu Tode kommen, hat das Landgericht nicht festgestellt und liegen bei dem Tatgeschehen auch nicht nahe. - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …
Auszug aus BGH, 14.12.2004 - 4 StR 465/04
Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte dafür, daß er trotz der - von ihm erkannten - Lebensgefährlichkeit seines Tuns ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 3, 24, 51) darauf vertraut haben könnte, das Tatopfer werde nicht zu Tode kommen, hat das Landgericht nicht festgestellt und liegen bei dem Tatgeschehen auch nicht nahe.
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
An den rechtlichen Anforderungen ändert sich indessen nichts, wenn die zur Annahme oder Verneinung bedingten Tötungsvorsatzes führende Beweiswürdigung ohne Rückgriff auf das Postulat einer Hemmschwelle überprüft wird (BGH, Urteile vom 3. Juli 1986 - 4 StR 258/86, NStZ 1986, 549, 550, …und vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3 (jeweils: sorgfältige Prüfung), sowie vom 11. Dezember 2001 - 1 StR 408/01, NStZ 2002, 541, 542 (Ausführungen zu einer Hemmschwelle bei stark alkoholisiertem Täter ohne Motiv nicht geboten); ebenso für Fälle affektiv erregter, alkoholisierter, ohne Motiv, spontan oder unüberlegt handelnder Täter BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 563/86, StV 1987, 92, vom 7. Juli 1999 - 2 StR 177/99, NStZ 1999, 507, 508, und vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51; Urteil vom 14. November 2001 - 3 StR 276/01; Beschluss vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 385/03, NStZ 2004, 329, 330; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 465/04; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 324/05, NStZ 2006, 169, 170; Urteile vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06, NStZ-RR 2007, 43, 44 (zusätzlich gruppendynamischer Prozess), vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142, und vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 398/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 4 StR 526/02, NStZ 2003, 369).