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   BGH, 05.10.2011 - 4 StR 465/11   

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https://dejure.org/2011,3243
BGH, 05.10.2011 - 4 StR 465/11 (https://dejure.org/2011,3243)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2011 - 4 StR 465/11 (https://dejure.org/2011,3243)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 4 StR 465/11 (https://dejure.org/2011,3243)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO
    Strafverfahren: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen zum Beweis; Ablehnung von Beweisanträgen wegen Ungeeignetheit; Begründungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme völliger Ungeeignetheit eines Zeugen als Beweismittel

  • rewis.io

    Strafverfahren: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen zum Beweis; Ablehnung von Beweisanträgen wegen Ungeeignetheit; Begründungspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen zum Beweis; Ablehnung von Beweisanträgen wegen Ungeeignetheit; Begründungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3; StPO § 349 Abs. 4
    Voraussetzungen für die Annahme völliger Ungeeignetheit eines Zeugen als Beweismittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 51
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.09.2004 - 4 StR 309/04

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (fehlerhafte Ablehnung durch

    Auszug aus BGH, 05.10.2011 - 4 StR 465/11
    Im vorliegenden Fall käme die Annahme völliger Ungeeignetheit der Zeugin als Beweismittel daher nur dann in Betracht, wenn ausgeschlossen werden könnte, dass diese Zeugin den Gesprächsverlauf zuverlässig in ihrem Gedächtnis behalten hat (vgl. Senatsbeschluss vom 14. September 2004 - 4 StR 309/04, BGHR StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 23).

    Dies hat der Tatrichter anhand allgemeiner Lebenserfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände zu beurteilen, die dafür oder dagegen sprechen, dass ein Zeuge die in sein Wissen gestellten Wahrnehmungen gemacht hat und sich an sie erinnern kann (Senatsbeschluss vom 14. September 2004 - 4 StR 309/04, aaO).

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09

    Ablehnung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel;

    Auszug aus BGH, 05.10.2011 - 4 StR 465/11
    a) Ein Beweisantrag kann wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO abgelehnt werden, wenn dessen Inanspruchnahme von vornherein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 05.10.2011 - 4 StR 465/11
    Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des Urteils insgesamt, wenngleich die tateinheitliche Verurteilung des Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB an sich rechtsfehlerfrei erfolgt ist (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt zur Aufhebung des Urteils insgesamt, wenngleich die tateinheitliche Verurteilung beider Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 StGB an sich rechtsfehlerfrei erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 4 StR 465/11, NStZ-RR 2012, 51, 52 mwN).
  • BGH, 09.10.2013 - 4 StR 364/13

    Bedingter Tötungsvorsatz (Gesamtbetrachtung: tatrichterliche Beweiswürdigung;

    Die Aufhebung der Verurteilung wegen versuchten Mordes erfasst auch die Verurteilung wegen der hierzu in Tateinheit stehenden Delikte (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 4 StR 465/11; Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 30.01.2013 - 2 StR 468/12

    Beweisantrag (Ablehnung wegen völliger Ungeeignetheit)

    a) Ein Beweisantrag kann wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO abgelehnt werden, wenn dessen Inanspruchnahme von vornherein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211; vom 5. Oktober 2011 - 4 StR 465/11, NStZ-RR 2012, 51).
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