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   BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72   

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https://dejure.org/1973,4837
BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72 (https://dejure.org/1973,4837)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1973 - 4 StR 465/72 (https://dejure.org/1973,4837)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1973 - 4 StR 465/72 (https://dejure.org/1973,4837)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Mineralölsteuerhinterziehung - Einwand der örtlichen Unzuständigkeit des erkennenden Gerichts - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.1952 - 3 StR 932/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72
    Die Auffassung des Landgerichts entspricht im übrigen derjenigen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 322).
  • BGH, 03.03.1959 - 1 StR 646/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72
    Das Oberlandesgericht wäre nach § 27 Abs. 4 StPO nur dann zuständig gewesen, wenn das ganze Landgericht Bochum durch das Ausscheiden der abgelehnten Richter beschlußunfähig geworden wäre (BGH NJW 1959, 1141).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72
    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben dem Wahlverteidiger war im Interesse eines ungehinderten Fortganges des Verfahrens zulässig, nachdem der gewählte Verteidiger erklärt hatte, nicht genügend vorbereitet zu sein (BGHSt 15, 306, 309).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72
    Solche Erörterungen sind in vielen Strafverfahren erforderlich und können in der Regel nicht die Ablehnung der Richter in einem nachfolgenden Verfahren gegen andere Beteiligte an der Straftat rechtfertigen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72
    Die von der Revision hierzu angeführten Umstände sind keine besonderen im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGHSt 24, 3).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72
    Unter den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 StPO ist ihm vielmehr sogleich ein anderer Verteidiger zu bestellen (BGH, Urteil vom 17. Juli 1973, 1 StR 61/73).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Diese Besorgnis läßt sich aber nicht schon damit begründen, daß ein Richter einen an derselben Tat Beteiligten vorab verurteilt und hierbei auch die Teilnahme des jetzigen Angeklagten erörtert hat (BGH, Urteil vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72 bei Dallinger MDR 1974, 367; BGH, Urteil vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78; BGH StV 1987, 1).
  • BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80

    Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Revision wegen Bestellung

    Nach § 228 Abs. 2 StPO gibt eine solche dem Angeklagten nicht das Recht, eine Aussetzung der Verhandlung zu verlangen; unter den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 StPO ist ihm vielmehr ein anderer Verteidiger zu bestellen (BGH, Urteile vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - und vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72).
  • BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78

    Ablehnungsgesuch gegen einen Vorsitzenden - Annahme der Befangenheit eines

    Das gilt selbst dann, wenn der Richter einen an derselben Tat Beteiligten abgeurteilt und hierbei auch die Teilnahme des jetzigen Angeklagten erörtert hat (BGH, Urteil vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72, bei Dallinger MDR 1974, 367; vgl. auch Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, in BGHSt 19, 141 insoweit nicht abgedruckt).
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