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   BGH, 23.10.1997 - 4 StR 467/97   

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https://dejure.org/1997,7268
BGH, 23.10.1997 - 4 StR 467/97 (https://dejure.org/1997,7268)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1997 - 4 StR 467/97 (https://dejure.org/1997,7268)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 467/97 (https://dejure.org/1997,7268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verjährung der von den Angeklagten gemeinsam begangenen Tat durch Anordnung einer Dursuchung und Erlass von Haftbefehlen - Rechtliches Zusammentreffen von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln mit einer nicht verjährten unerlaubten Einfuhr ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 467/97
    Daß das unerlaubte Handeltreiben rechtlich mit einer nicht verjährten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) zusammentrifft, steht der von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfolgungsverjährung nicht entgegen, weil jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1 m.w.N.).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 467/97
    Im übrigen können auch verjährte Tatteile - wenngleich mit geringerem Gewicht - bei der Strafzumessung zu Lasten der Angeklagten Berücksichtigung finden (st. Rspr.; Senatsbeschluß vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94; Tröndle StGB 48. Aufl. § 78 Rdn. 2).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 285/99

    Verfolgungsverjährung; Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Gesamtstrafenbildung

    Der Senat schließt aus, daß das Landgericht ohne den aufgezeigten Rechtsfehler in diesen Fällen auf niedrigere Einzelstrafen als auf solche zwischen vier und zehn Monaten Freiheitsstrafe erkannt hätte, zumal auch verjährte Tatteile - wenngleich mit geringerem Gewicht - bei der Strafzumessung zu Lasten eines Angeklagten Berücksichtigung finden können (st. Rspr.; Senatsbeschlüsse vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94 und 23. Oktober 1997 - 4 StR 467/97; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 78 Rdn. 2).
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