Rechtsprechung
BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 337 Abs. 1 StPO
Revisionsgründe (Beruhen des Urteils auf fehlenden Feststellungen zu Beginn und Dauer der Bewährungszeit bei strafschärfender Berücksichtigung der Tatbegehung unter laufender Bewährung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung; Heranziehung von Strafschärfungsgründen ohne Feststellung der Voraussetzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 2 ; StGB § 177 Abs. 6
Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung; Heranziehung von Strafschärfungsgründen ohne Feststellung der Voraussetzungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 01.07.2020 - 540 Js 252/20
- BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 04.02.2010 - 4 StR 585/09
Erörterungsmangel hinsichtlich einer Strafrahmenverschiebung infolge eines …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20
Eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 1a StPO kommt im Hinblick darauf, dass der Rechtsfehler bereits die Strafrahmenwahl berührt, nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 4 StR 585/09; Urteil vom 25. Januar 2017 - 5 StR 364/16). - BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20
Der neue Tatrichter wird bei Bemessung der Einzelstrafen zu beachten haben, dass es sich in allen drei Fällen um Taten während einer (ambivalenten) Beziehung handelte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 217/15). - BGH, 06.09.2016 - 3 StR 283/16
Keine straferschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung unter laufender …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20
Das Urteil beruht auf dem Rechtsfehler, denn der Senat kann nicht ausschließen, dass sich die Annahme eines Bewährungsbruchs zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. März 2003 - 4 StR 27/03; vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16).
- BGH, 17.04.2008 - 4 StR 118/08
Rechtsfehlerhaft gebildeter Gesamtstrafenausspruch (Nachteilsausgleich bei …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20
Zudem wird ausführlicher als bisher das Gesamtstrafenübel in den Blick zu nehmen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313; vom 17. April 2008 ? 4 StR 118/08 und vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17). - BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95
Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20
Zudem wird ausführlicher als bisher das Gesamtstrafenübel in den Blick zu nehmen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313; vom 17. April 2008 ? 4 StR 118/08 und vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17). - BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17
Nachträgliche Gesamtstrafe (Ausgleich eines zu hohen Gesamtstrafenübels bei …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20
Zudem wird ausführlicher als bisher das Gesamtstrafenübel in den Blick zu nehmen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313; vom 17. April 2008 ? 4 StR 118/08 und vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17). - BGH, 12.03.1998 - 4 StR 618/97
Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Hinreichend konkretisiertes …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20
Die Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht durch die unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der während der Tat II.3 der Urteilsgründe hergestellten Tonbandaufnahme ist bereits deshalb unzulässig, weil es an der eindeutigen Behauptung einer bestimmten Beweistatsache fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 4 StR 618/97; Beschluss vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10 mwN). - BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
Besonders schwerer Fall der Bestechung (bandenmäßige Begehung; Zustandekommen …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20
Eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 1a StPO kommt im Hinblick darauf, dass der Rechtsfehler bereits die Strafrahmenwahl berührt, nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 4 StR 585/09; Urteil vom 25. Januar 2017 - 5 StR 364/16). - BGH, 21.07.2015 - 3 StR 217/15
Ausnahmsweise Anwendbarkeit des Normalstrafrahmens bei der Vergewaltigung …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20
Der neue Tatrichter wird bei Bemessung der Einzelstrafen zu beachten haben, dass es sich in allen drei Fällen um Taten während einer (ambivalenten) Beziehung handelte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 217/15). - BGH, 04.03.2003 - 4 StR 27/03
Bemessung der Freiheitsstrafe bei "Vergewaltigung unter Verwendung eines …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20
Das Urteil beruht auf dem Rechtsfehler, denn der Senat kann nicht ausschließen, dass sich die Annahme eines Bewährungsbruchs zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. März 2003 - 4 StR 27/03; vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16). - BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10
Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter …
- BGH, 22.09.2021 - 6 StR 229/21
Vergewaltigung (erteilte Zustimmung: erkennbare Willensänderung; Nichtverwendung …
Das neue Tatgericht ist nicht an der Prüfung gehindert, ob Anlass besteht, von der Regelwirkung des § 177 Abs. 6 StGB abzuweichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21.Dezember 2017 - 4 StR 351/17; vom 12. Februar 2020 - 2 StR 5/20; vom 14. Januar 2021 - 4 StR 468/20). - BayObLG, 07.06.2022 - 202 ObOWi 678/22
Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Überholen auf Rechtsabbiegerspur im Kreuzungs- …
Da die Aufklärungsrüge eine bestimmte Tatsachenbehauptung ebenso wenig formuliert, entspricht sie nicht den Begründungsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. nur BGH, Beschluss vom 14.01.2021 - 4 StR 468/20; 29.01.2019 - 2 StR 416/18 bei juris). - BGH, 25.11.2021 - 4 StR 323/21
Strafrahmenwahl (Bewährungszeit: Beginn der Bewährungszeit); nachträgliche …
Der Senat vermag nicht auszuschließen, dass sich die Berücksichtigung des Strafschärfungsgrunds des Bewährungsbruchs bei der Rahmenwahl oder der Strafzumessung im engeren Sinne zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2021 ? 4 StR 468/20 Rn. 5; vom 4. März 2003 ? 4 StR 27/03; vom 6. September 2016 ? 3 StR 283/16).