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   BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04   

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https://dejure.org/2005,5229
BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04 (https://dejure.org/2005,5229)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - 4 StR 469/04 (https://dejure.org/2005,5229)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 4 StR 469/04 (https://dejure.org/2005,5229)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 18 JGG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c, d EMRK; § 168c StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 267 StPO
    Richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren (Benachrichtigung des Verteidigers nur bei zukünftiger Vernehmung; Wartepflicht im Einzelfall; Anwesenheit der Erziehungsberechtigten; Zulässigkeit einer Verfahrensrüge); schriftliche Urteilsgründe; Begründung einer hohen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einfluss der Nichterteilung des letzten Wortes auf den Schuldausspruch; Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge; Pflicht der Ermittlungsrichterin zur Benachrichtigung des Verteidigers vor Eintritt in die Vernehmung; Anforderungen an die Begründung des ...

  • Judicialis

    JGG § 67 Abs. 1; ; StPO § 258 Abs. 2 Halbsatz 2; ; StPO § 168 c Abs. 5 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 18 Abs. 2
    Urteilsbegründung bei der Strafrahmenobergrenze nahe kommender Jugendstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2006, 228
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04
    Schließlich läßt der - nach dem Gesamtzusammenhang im Rahmen der Strafzumessungserwägungen ersichtlich allein den Fall II. 3 der Urteilsgründe betreffende - Klammerzusatz auf UA 30: "(wobei die Kammer bis zuletzt erhebliche Zweifel behalten hat, ob nicht auch bei den Taten am Freitag die Angeklagten sich selbst an den Tätlichkeiten beteiligten)" besorgen, daß die Jugendkammer den auch für die Strafzumessung uneingeschränkt geltenden Grundsatz in dubio pro reo (st. Rspr.; vgl. BGHSt 43, 195, 209; BGH StV 1986, 5) verkannt hat.
  • BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89

    Verhängung einer Jugendstrafe bei dadurch bedingtem Verlust der Wohnung und

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04
    Zumal angesichts dessen, daß die Strafen dem gesetzlichen Höchstmaß nahe kommen, hätte es eingehenderer Erörterung und Darlegung bedurft, weshalb die Strafen in dieser Höhe zur Nachreifung der Angeklagten aus erzieherischen Gründen erforderlich sind (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 7, 8, 10).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04
    Zumal angesichts dessen, daß die Strafen dem gesetzlichen Höchstmaß nahe kommen, hätte es eingehenderer Erörterung und Darlegung bedurft, weshalb die Strafen in dieser Höhe zur Nachreifung der Angeklagten aus erzieherischen Gründen erforderlich sind (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 7, 8, 10).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04
    Schließlich läßt der - nach dem Gesamtzusammenhang im Rahmen der Strafzumessungserwägungen ersichtlich allein den Fall II. 3 der Urteilsgründe betreffende - Klammerzusatz auf UA 30: "(wobei die Kammer bis zuletzt erhebliche Zweifel behalten hat, ob nicht auch bei den Taten am Freitag die Angeklagten sich selbst an den Tätlichkeiten beteiligten)" besorgen, daß die Jugendkammer den auch für die Strafzumessung uneingeschränkt geltenden Grundsatz in dubio pro reo (st. Rspr.; vgl. BGHSt 43, 195, 209; BGH StV 1986, 5) verkannt hat.
  • BGH, 11.07.2001 - 2 StR 121/01

    Letzte Wort des Erziehungsberechtigten; Beruhen; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04
    Die Angeklagten haben sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache eingelassen; ihre Mütter waren bei dem Tatgeschehen nicht anwesend; deshalb ist auszuschließen, daß sie bei Erteilung des letzten Wortes Ausführungen hätten machen können, die Einfluß auf die Schuldsprüche hätten haben können (vgl. BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 3 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04
    Vollendeter Totschlag durch Unterlassen (vgl. zu dieser Sachverhaltskonstellation BGHSt 44, 196, 201) käme hier nach den Feststellungen schon deshalb nicht in Betracht, weil der Geschädigte nicht ausschließbar bereits tot war, als die Angeklagten noch in der Wohnung waren.
  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91

    Tateinheit zwischen Waffendelikt und räuberischer Erpressung

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04
    Zumal angesichts dessen, daß die Strafen dem gesetzlichen Höchstmaß nahe kommen, hätte es eingehenderer Erörterung und Darlegung bedurft, weshalb die Strafen in dieser Höhe zur Nachreifung der Angeklagten aus erzieherischen Gründen erforderlich sind (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 7, 8, 10).
  • BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95

    Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04
    Zumal angesichts dessen, daß die Strafen dem gesetzlichen Höchstmaß nahe kommen, hätte es eingehenderer Erörterung und Darlegung bedurft, weshalb die Strafen in dieser Höhe zur Nachreifung der Angeklagten aus erzieherischen Gründen erforderlich sind (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 7, 8, 10).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15

    Versuch (Eintritt eines nicht zurechenbaren Erfolgs; Anforderungen an die

    Erforderlich ist insoweit, dass die Angeklagte, als sie ihren, offensichtlich bewusstlosen Ehemann am Boden liegen sah, ihm in diesem Zustand keine Hilfe leistete und stattdessen zur Strangulation ansetzte, zum einen bewusst war, dass dieser aufgrund seiner schweren Verletzungen sterben könnte, zum anderen aber auch die Vorstellung hatte, dessen Leben könne noch durch ihr mögliche Maßnahmen gerettet oder in rechtlich erheblicher Weise verlängert werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - 4 StR 469/04 - juris Rn. 23 f.).
  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18

    Einschleusen von Ausländern (Erforderlichkeit einer vorsätzlichen und

    b) Das jugendliche - und erst recht ein geringeres - Alter und die Unreife des Haupttäters können gegen eine Vorsatztat sprechen (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - 4 StR 469/04 juris Rn. 22 und vom 3. Februar 2005 - 4 StR 492/04, ZJJ 2005, 205; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 3 Rn. 19; Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 3 Rn. 31).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 51/12

    Gefährliche Körperverletzung (Quarzhandschuhe als gefährliches Werkzeug;

    Eingenähter Sand in Handschuhen verstärkt deren Schlagwirkung und hat eine solche Wirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 1997 - 4 StR 438/97 und vom 10. Januar 2011 - 5 StR 515/10, NStZ-RR 2011, 111 f.; vgl. auch Urteil vom 13. Januar 2005 - 4 StR 469/04 zu mit Plastik verstärkten Bikerhandschuhen).
  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

    Hinsichtlich der hypothetischen Kausalität genügt bedingter Vorsatz; er liegt vor, wenn der Täter mit der Möglichkeit rechnet, sein Eingreifen könne den tatbestandlichen Erfolg abwenden (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2021 - 2 StR 491/20 Rn. 22; Urteil vom 4. August 2021 - 2 StR 178/20 Rn. 21; Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326 Rn. 16; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15 Rn. 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - 4 StR 469/04, juris Rn. 16; Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 370).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 439/09

    Begründung der Revision (Rüge rechtsfehlerhafter polizeilicher Vernehmung eines

    Zudem legt die Revision das Vernehmungsprotokoll nicht vor, dessen Inhalt zum Verständnis der Rüge unentbehrlich ist (vgl. Wohlers StV 2006, 228, 229).
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