Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.04.2018

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17   

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BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17 (https://dejure.org/2018,8379)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2018 - 4 StR 469/17 (https://dejure.org/2018,8379)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2018 - 4 StR 469/17 (https://dejure.org/2018,8379)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b) StGB; § 5 StVO; § 46 StGB
    Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des falschen Fahrens beim Überholen; erforderlicher Zusammenhang zwischen den spezifischen Risiken der Tatbestandsvarianten und der eingetretenen Gefahr); Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung der Beseitigung von ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Nachprüfung einer Verurteilung wegen tateinheitlich begangener vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Spezifischer Gefahrenzusammenhang im Fall eines Überholverstoßes, § 315c StGB

  • rewis.io

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Erfordernis eines Gefahrverwirklichungszusammenhangs im Fall eines Überholverstoßes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Rechtliche Nachprüfung einer Verurteilung wegen tateinheitlich begangener vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Überholverstoß und die Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Vorfahrtsverletzung im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB

  • weser-kurier.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.03.2017)

    Nach Unfall an der Julius-Brecht-Allee: Flüchtiger Fahrer legt Geständnis ab

  • weser-kurier.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.03.2017)

    Kind bei Unfall lebensgefährlich verletzt: Anklage bleibt bei versuchtem Totschlag

  • weser-kurier.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.07.2016)

    Raser bleibt in U-Haft

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 215
  • NStZ-RR 2018, 234
  • StV 2018, 431
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 22.05.1981 - RReg. 1 St 169/81

    Gefährdung; Straßenverkehr; Grob verkehrswidrig; Rücksichtslos; Geschwindigkeit;

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17
    Wie dem Wortlaut der Norm ("und dadurch') zu entnehmen ist, muss ein innerer Zusammenhang zwischen der herbeigeführten Gefahr und den mit den verschiedenen Tatbestandsalternativen typischerweise verbundenen Risiken in der Weise bestehen, dass sich in der eingetretenen Gefahrenlage gerade das spezifische Risiko der Tathandlung verwirklicht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2006 - 4 StR 459/06, NStZ 2007, 222; Urteil vom 3. Oktober 1974 - 4 StR 427/74, VRS 48, 28; BayObLG, VRS 64, 371 und VRS 61, 212; OLG Hamm, VRS 41, 40; König, aaO, Rn. 113, 183; Ernemann, aaO, Rn. 23; Pegel in Müko-StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 103 ff.).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Fahrzeugführer vor der Straßenkreuzung so schnell fährt, dass er seinen straßenverkehrsrechtlichen Pflichten im Kreuzungsbereich nicht mehr entsprechen kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1974 - 4 StR 427/74, aaO; BayObLG, VRS 61, 212; König, aaO, Rn. 110).

  • BGH, 03.10.1974 - 4 StR 427/74

    Voraussetzungen für einen Schuldspruch - Der Begriff des zu schnellen Fahrens -

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17
    Wie dem Wortlaut der Norm ("und dadurch') zu entnehmen ist, muss ein innerer Zusammenhang zwischen der herbeigeführten Gefahr und den mit den verschiedenen Tatbestandsalternativen typischerweise verbundenen Risiken in der Weise bestehen, dass sich in der eingetretenen Gefahrenlage gerade das spezifische Risiko der Tathandlung verwirklicht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2006 - 4 StR 459/06, NStZ 2007, 222; Urteil vom 3. Oktober 1974 - 4 StR 427/74, VRS 48, 28; BayObLG, VRS 64, 371 und VRS 61, 212; OLG Hamm, VRS 41, 40; König, aaO, Rn. 113, 183; Ernemann, aaO, Rn. 23; Pegel in Müko-StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 103 ff.).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Fahrzeugführer vor der Straßenkreuzung so schnell fährt, dass er seinen straßenverkehrsrechtlichen Pflichten im Kreuzungsbereich nicht mehr entsprechen kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1974 - 4 StR 427/74, aaO; BayObLG, VRS 61, 212; König, aaO, Rn. 110).

  • BGH, 21.11.2006 - 4 StR 459/06

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefahrverwirklichungszusammenhang bei

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17
    Wie dem Wortlaut der Norm ("und dadurch') zu entnehmen ist, muss ein innerer Zusammenhang zwischen der herbeigeführten Gefahr und den mit den verschiedenen Tatbestandsalternativen typischerweise verbundenen Risiken in der Weise bestehen, dass sich in der eingetretenen Gefahrenlage gerade das spezifische Risiko der Tathandlung verwirklicht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2006 - 4 StR 459/06, NStZ 2007, 222; Urteil vom 3. Oktober 1974 - 4 StR 427/74, VRS 48, 28; BayObLG, VRS 64, 371 und VRS 61, 212; OLG Hamm, VRS 41, 40; König, aaO, Rn. 113, 183; Ernemann, aaO, Rn. 23; Pegel in Müko-StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 103 ff.).

    Dass der Gefahrenerfolg nur gelegentlich der Tathandlung des § 315c Abs. 1 StGB eintritt, reicht dagegen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2006 - 4 StR 459/06, aaO).

  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen (Begriff des Überholens:

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17
    aa) Überholen im Sinne der Strafvorschrift des § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB meint das Vorbeifahren von hinten an sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen auf derselben Fahrbahn oder unter Benutzung von Flächen, die mit der Fahrbahn nach den örtlichen Gegebenheiten einen einheitlichen Straßenraum bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - 4 StR 90/16, BGHSt 61, 249).
  • BGH, 22.11.2016 - 4 StR 501/16

    "Autoraser von der Aachener Straße": Urteil rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17
    Ein falsches Fahren beim Überholen ist gegeben, wenn der Täter eine der in § 5 StVO normierten Regeln verletzt oder einen anderweitigen Verkehrsverstoß begeht, der das Überholen als solches gefährlicher macht, sodass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Verkehrsverstoß und der spezifischen Gefahrenlage des Überholens besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - 4 StR 501/16, NZV 2017, 135, 136 mwN).
  • BayObLG, 12.01.1983 - RReg. 1 St 363/82

    Gefährdung; Straßenverkehr; Gefahrenlage; Geschwindigkeit; Fahrer

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17
    Wie dem Wortlaut der Norm ("und dadurch') zu entnehmen ist, muss ein innerer Zusammenhang zwischen der herbeigeführten Gefahr und den mit den verschiedenen Tatbestandsalternativen typischerweise verbundenen Risiken in der Weise bestehen, dass sich in der eingetretenen Gefahrenlage gerade das spezifische Risiko der Tathandlung verwirklicht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2006 - 4 StR 459/06, NStZ 2007, 222; Urteil vom 3. Oktober 1974 - 4 StR 427/74, VRS 48, 28; BayObLG, VRS 64, 371 und VRS 61, 212; OLG Hamm, VRS 41, 40; König, aaO, Rn. 113, 183; Ernemann, aaO, Rn. 23; Pegel in Müko-StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 103 ff.).
  • BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10

    Strafzumessung beim minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17
    Anders kann es sich dann verhalten, wenn der Täter neues Unrecht schafft oder mit seinem Verhalten weiter gehende Ziele verfolgt, die ein ungünstiges Licht auf ihn werfen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512; Beschlüsse vom 9. Juli 1996 - 1 StR 338/96, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Nachtatverhalten 1; vom 10. Februar 1994 - 1 StR 850/93, StV 1995, 131).
  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 850/93

    Tatspuren - Strafzumessung - Beseitigung - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17
    Anders kann es sich dann verhalten, wenn der Täter neues Unrecht schafft oder mit seinem Verhalten weiter gehende Ziele verfolgt, die ein ungünstiges Licht auf ihn werfen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512; Beschlüsse vom 9. Juli 1996 - 1 StR 338/96, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Nachtatverhalten 1; vom 10. Februar 1994 - 1 StR 850/93, StV 1995, 131).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03

    Straßenverkehrsgefährdung: Grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit bei

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17
    Eine Vorfahrtsverletzung im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB begeht auch, wer bei Rotlicht in eine Kreuzung einfährt und dadurch den bevorrechtigten Querverkehr beeinträchtigt (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 91, 358, 359; OLG Karlsruhe, VRS 107, 292, 293; König in LK-StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 72).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 5 Ss 33/96
    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17
    Eine Vorfahrtsverletzung im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB begeht auch, wer bei Rotlicht in eine Kreuzung einfährt und dadurch den bevorrechtigten Querverkehr beeinträchtigt (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 91, 358, 359; OLG Karlsruhe, VRS 107, 292, 293; König in LK-StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 72).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1995 - 5 Ss OWi 395/95
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94

    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren

  • BGH, 11.07.2001 - 2 StR 210/01

    Urteilsergänzung (Ausspruch der Einziehung des Führerscheins)

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des

    (b) Der darüber hinaus erforderliche innere Zusammenhang zwischen der herbeigeführten Gefahr und den mit der Tathandlung nach § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB typischerweise verbundenen Risiken ist ebenfalls gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2018 - 4 StR 469/17, NStZ 2019, 215, 216; Beschluss vom 21. November 2006 - 4 StR 459/06, NStZ 2007, 222 mwN).
  • BGH, 24.06.2021 - 4 StR 79/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (Absicht Erreichung höchstmöglicher

    Ein falsches Fahren beim Überholen liegt vor, wenn der Täter eine der in § 5 StVO normierten Regeln verletzt oder einen anderweitigen Verkehrsverstoß begeht, der das Überholen als solches gefährlicher macht, sodass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Verkehrsverstoß und der spezifischen Gefahrenlage des Überholens besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2018 ? 4 StR 469/17, VRS 134, 287, 289; vom 22. November 2016 ? 4 StR 501/16, NZV 2017, 135, 136 mwN).
  • BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird hinsichtlich der Anlasstat vom 11. Oktober 2013 Gelegenheit haben, sich genauer als bisher geschehen mit der Frage zu beschäftigen, ob der für die Verwirklichung des Tatbestands des § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB erforderliche Gefahrverwirklichungszusammenhang zwischen der Tathandlung verkehrswidrigen Überholens und der Gefährdung des betroffenen Verkehrsteilnehmers gegeben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2018 - 4 StR 469/17, NStZ 2019, 215, 216, vom 22. November 2016 - 4 StR 501/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 27.07.2021 - 6 StR 313/21

    Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung: Beseitigung von

    Denn nach ständiger Rechtsprechung darf der Versuch, sich durch Beseitigung von Tatspuren der Strafverfolgung zu entziehen - ausgenommen bei besonderen, hier nicht vorliegenden Umständen (vgl. LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 184 f. mwN) - nicht straferschwerend gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512; Beschlüsse vom 10. Februar 1994 - 1 StR 850/93, StV 1995, 131; vom 15. März 2018 - 4 StR 469/17, NStZ 2019, 215, 216; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 670 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2018 - 4 StR 469/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10774
BGH, 24.04.2018 - 4 StR 469/17 (https://dejure.org/2018,10774)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2018 - 4 StR 469/17 (https://dejure.org/2018,10774)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2018 - 4 StR 469/17 (https://dejure.org/2018,10774)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.2006 - 5 StR 514/04

    Unzulässige und unbegründete Gegenvorstellung; rechtliches Gehör und

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 4 StR 469/17
    Die Gegenvorstellung ist schon nicht statthaft, da Revisionsentscheidungen nach § 349 Abs. 2 und 4 StPO grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, NStZ 2017, 427 mwN; vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04, wistra 2006, 271; vom 17. September 1996 - 1 StR 264/96, bei Kusch, NStZ 1997, 379 Nr. 19).
  • BGH, 17.09.1996 - 1 StR 264/96

    Zurückverweisung einer Sache

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 4 StR 469/17
    Die Gegenvorstellung ist schon nicht statthaft, da Revisionsentscheidungen nach § 349 Abs. 2 und 4 StPO grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, NStZ 2017, 427 mwN; vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04, wistra 2006, 271; vom 17. September 1996 - 1 StR 264/96, bei Kusch, NStZ 1997, 379 Nr. 19).
  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15

    Ausnahmsweise Aufhebbarkeit von Beschlüssen des Revisionsgerichts (Entscheidung

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 4 StR 469/17
    Die Gegenvorstellung ist schon nicht statthaft, da Revisionsentscheidungen nach § 349 Abs. 2 und 4 StPO grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, NStZ 2017, 427 mwN; vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04, wistra 2006, 271; vom 17. September 1996 - 1 StR 264/96, bei Kusch, NStZ 1997, 379 Nr. 19).
  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 654/19

    Zurückweisung der Gegenvorstellung

    Sie ist schon nicht statthaft, da Revisionsentscheidungen nach § 349 Abs. 2 und 4 StPO grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 4 StR 469/17 mwN).
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