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   BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14   

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https://dejure.org/2014,9574
BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14 (https://dejure.org/2014,9574)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2014 - 4 StR 47/14 (https://dejure.org/2014,9574)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 (https://dejure.org/2014,9574)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus (Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Begehung erheblicher rechtswidriger Taten: schwere Störung des Rechtsfriedens als Folge)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose bei zu erwartenden Vergehen aus dem Bereich der vorsätzlichen Körperverletzung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hinsichtlich Gefährlichkeitsprognose der Begehung von erheblichen Straftaten (hier: sexuelle Nötigung)

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose bei zu erwartenden Vergehen aus dem Bereich der vorsätzlichen Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hinsichtlich Gefährlichkeitsprognose der Begehung von erheblichen Straftaten (hier: sexuelle Nötigung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus nur bei entsprechender Gefährlichkeitsprognose

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Gefährlichkeitsprognose bei der Entscheidung über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus nur bei entsprechender Gefährlichkeitsprognose

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 207
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74

    Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung -

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in der Hauptverhandlung oder nachträglich in der Revisionsbegründung bejaht hat oder wirksam bejahen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 5 StR 346/11, StraFo 2012, 67; Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 133 f.; Beschluss vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74, Rn. 2; Urteil vom 3. Juli 1964 - 2 StR 208/64, BGHSt 19, 377, 381).
  • BGH, 03.03.1989 - 2 StR 564/88

    Voraussetzungen der Versagung einer Entschädigung

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14
    Eine Entscheidung über eine Entschädigung des Beschuldigten nach § 8 StrEG hatte der Senat nicht zu treffen, weil er nicht selbst nach § 354 Abs. 1 StPO in der Sache entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2008 - 3 StR 378/07, StraFo 2008, 266; Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 8 Rn. 33) oder das Verfahren eingestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1989 - 2 StR 564/88, BGHR StrEG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Verfahrenshindernis 1).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 489/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahr der Begehung

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14
    Dies gilt auch für zu erwartende Vergehen aus dem Bereich der vorsätzlichen Körperverletzungsdelikte (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 1 StR 176/12; Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 489/11).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14
    Dabei kann sich - wie in der Regel bei Verbrechen oder Gewalt- und Aggressionsdelikten - eine schwere Störung des Rechtsfriedens bereits allein aus dem Gewicht des Straftatbestandes ergeben, mit dessen Verwirklichung gerechnet werden muss (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271, 272 mwN).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14
    Dabei kann sich - wie in der Regel bei Verbrechen oder Gewalt- und Aggressionsdelikten - eine schwere Störung des Rechtsfriedens bereits allein aus dem Gewicht des Straftatbestandes ergeben, mit dessen Verwirklichung gerechnet werden muss (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271, 272 mwN).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in der Hauptverhandlung oder nachträglich in der Revisionsbegründung bejaht hat oder wirksam bejahen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 5 StR 346/11, StraFo 2012, 67; Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 133 f.; Beschluss vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74, Rn. 2; Urteil vom 3. Juli 1964 - 2 StR 208/64, BGHSt 19, 377, 381).
  • BGH, 08.05.2012 - 1 StR 176/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14
    Dies gilt auch für zu erwartende Vergehen aus dem Bereich der vorsätzlichen Körperverletzungsdelikte (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 1 StR 176/12; Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 489/11).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 223/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (mangelhaft begründete

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14
    In der Rechtsprechung ist aber ebenfalls anerkannt, dass selbst Verbrechen in Ausnahmefällen, etwa wenn sie aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes von der Allgemeinheit als eher harmlos oder als nur belästigend wahrgenommen werden und überdies nur zu geringen Beeinträchtigungen des Tatopfers geführt haben, trotz ihres Deliktcharakters die in § 63 StGB vorausgesetzte Gefährlichkeitsprognose nicht zu begründen vermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304; Urteil vom 14. Februar 2001 - 3 StR 455/00, Rn. 6).
  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14
    Sie darf deshalb nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75, 76; Beschluss vom 13. Juli 2013- 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36, 37 mwN).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 514/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung einer

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14
    Dabei hat es seiner Beurteilung neben der für verfolgbar erachteten Anlasstat (Fall II.2) zutreffend auch die weiteren festgestellten Gewalttaten des Beschuldigten vom 4. April 2011 und 20. März 2013 (Fall II.4) zugrunde gelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 1995 - 4 StR 146/95, S. 4; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 514/05, NJW-RR 2006, 136 f.).
  • BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64
  • BGH, 07.04.1995 - 4 StR 146/95

    Gefährlichkeitsprognose - Situationsangepaßtes Handeln - Vorstrafen

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 455/00

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 18.10.2011 - 5 StR 346/11

    Körperverletzung (besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung)

  • BGH, 11.03.2008 - 3 StR 378/07

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Unerbringung in der

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12, und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).
  • BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23

    Sichbereiterklären zu einem Verbrechen des Mordes; Unterbringung in einem

    a) Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands zukünftig erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - 4 StR 530/18 Rn. 12 mwN; Urteil vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14).

    Dabei kann sich - wie in der Regel bei Verbrechen oder bei Gewalt- oder Aggressionsdelikten - eine schwere Störung des Rechtsfriedens bereits aus dem Gewicht des Straftatbestands ergeben, mit dessen Verwirklichung gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271, 272 mwN).

  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Angesichts der Schwere des Eingriffs in die Freiheitsrechte des Beschuldigten und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) muss es sich bei den zu erwartenden Taten um solche handeln, die zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. September 2020 - 5 StR 520/19, NStZ-RR 2020, 379, 381; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18, Rn. 12 und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14, Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18, Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    a) Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18, Rn. 12; vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14, Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18, Rn. 6; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12, und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 30/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; versuchte

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12; und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6; und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; jeweils mwN).
  • LG Duisburg, 08.07.2021 - 33 KLs 13/21
    Grundsätzlich nicht erheblich ist eine Tat, wenn sie aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes von der Allgemeinheit als eher harmlos oder als nur belästigend wahrgenommen wird und nur zu geringen Beeinträchtigungen des Tatopfers geführt hat (BGH, BeckRS 2014, 9615).
  • LG Kleve, 06.01.2020 - 120 KLs 22/19

    Unterbringung, Gewaltschutzanordnung, Verfolgungswahn

    Bei dieser Kriminalprognose hat die Kammer Folgendes bedacht: Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (vgl. BGH, Urteile vom 11.10.2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26.07.2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12, und vom 10.04.2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31.10.2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6 und vom 04.07.2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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