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   BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16   

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https://dejure.org/2016,47731
BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16 (https://dejure.org/2016,47731)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2016 - 4 StR 471/16 (https://dejure.org/2016,47731)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16 (https://dejure.org/2016,47731)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 24 StGB; § 212 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB
    Versuch (beendeter und unbeendeter, fehlgeschlagener Versuch; Korrektur des Rücktrittshorizonts; Versuch eines Tötungsdelikts)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 212 Abs 1 StGB
    Rücktritt vom Versuch des Totschlags: Unbeendeter Versuch des Tötungsdelikts

  • IWW

    §§ 69, 69a StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB, § 24 Abs. 1, Abs. 2 StGB, § 24 Abs. 1 StGB, § 24 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bei einem Tötungsdelikt; Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont)

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags: Unbeendeter Versuch des Tötungsdelikts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bei einem Tötungsdelikt; Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont)

  • datenbank.nwb.de

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags: Unbeendeter Versuch des Tötungsdelikts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beendeter oder unbeendeter Tötungsversuch?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorstellungsbild des Täters nach der letzten Ausführungshandlung entscheidet über Rücktrittsvariante

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags, unbeendeter Versuch des Tötungsdelikts

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont: Anforderungen an die Darlegung im

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16
    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlichrechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 f.; vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470 jeweils mwN).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16
    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlichrechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 f.; vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470 jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 25/03

    Versuchter Totschlag; Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Wechsel vom Tötungs-

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16
    Hat ein Täter aber nach der mit Tötungsvorsatz begangenen Handlung erkannt, dass er noch nicht alles getan hat, was nach seiner Vorstellung zur Herbeiführung des Todes erforderlich oder zumindest ausreichend ist, so liegt ein unbeendeter Versuch des Tötungsdelikts auch dann vor, wenn sein anschließendes Handeln bei unverändertem Vorstellungsbild nicht mehr auf den Todeserfolg gerichtet ist, obwohl ihm ein hierauf gerichtetes Handeln - wie von ihm erkannt - möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 25/03 mwN).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch);

    Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198; Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17

    Rücktritt (Darlegungsanforderungen an den fehlgeschlagenen Versuch; beendeter und

    Dabei kommt es auf die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten mit Tötungsvorsatz vorgenommenen Ausführungshandlung an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, juris Rn. 7; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 f.; vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFO 2015, 470 jeweils mwN).

    Der Täter kann in diesem Fall, wenn er sich freiwillig dazu entschließt, durch bloßes Aufgeben des Tötungsvorsatzes vom versuchten Totschlag zurücktreten (BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, aaO; Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 67/06, NStZ 2006, 685; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 25/03, juris Rn. 5).

  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Entscheidend ist auch hier der Rücktrittshorizont: geht der Täter nach der letzten Ausführungshandlung davon aus, noch nicht alles zum Eintritt des Taterfolges Erforderliche getan zu haben, reicht für den Rücktritt die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung nach § 24 Abs. 1 S. 1 StGB (std. höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BGH, Beschluss vom 23.11.2016 - 4 StR 471/16 -, juris).
  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum

    Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlichrechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550 [richtig: JA 2017, 550 - d. Red.] ; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme eines beendeten Versuchs

    Da es sich bei der Tat nur um ein kurzes, ohne wesentliche Zwischenakte ablaufendes dynamisches Geschehen handelte, hat das Landgericht letztlich mit dem von ihm gewählten zeitlichen Anknüpfungspunkt für seine Rücktrittsprüfung auf das Ende eines potenziellen "Korrekturzeitraums' abgestellt, in dem eine für die Beurteilung des Rücktrittshorizonts beachtliche Veränderung des Vorstellungsbildes des Täters nach der letzten Tötungshandlung noch möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14 mwN; vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688, 689, und vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 394/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Maßstab, mehraktige Geschehensabläufe;

    Bilden die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Beurteilung der Frage, ob der Versuch fehlgeschlagen ist oder ein strafbefreiender Rücktritt durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26; vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, NStZ 2017, 149, 151 und vom 15. Januar 2019 - 4 StR 470/18, NStZ-RR 2019, 137; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; siehe auch BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16 mit Anm. Hecker JuS 2017, 696).
  • LG Essen, 31.05.2017 - 26 Ks 1/17
    Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23.11.2016 (Aktenzeichen 4 StR 471/16) wurde das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21

    Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz, bedingter Vorsatz: Gefährlichkeit der

    Ein beendeter Tötungsversuch ist hingegen anzunehmen, wenn er den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507; Beschlüsse vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17).
  • BGH, 23.08.2017 - 5 StR 303/17

    Anforderungen an die Feststellungen bei der Rücktrittsprüfung (unbeendeter

    Ein beendeter Tötungsversuch ist hingegen anzunehmen, wenn er den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14; NStZ 2014, 507; Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16).
  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 514/20

    Rücktritt (Unerlässlichkeit von tatgerichtlichen Feststellungen zum

    Lässt sich jedoch den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, stellt dies einen durchgreifenden sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 596/19; vom 7. März 2018 ? 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169; vom 23. August 2017 ? 5 StR 303/17; vom 23. November 2016 ? 4 StR 471/16, JuS 2017, 696; vom 11. März 2014 ? 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 ? 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 ? 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 ? 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 31.07.2018 - 4 StR 282/18

    Rücktritt (Darstellung des Rücktrittshorizontes in den Urteilsfeststellungen)

  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 596/19

    Versuch; Rücktritt (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten)

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