Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2702
BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95 (https://dejure.org/1995,2702)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1995 - 4 StR 471/95 (https://dejure.org/1995,2702)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1995 - 4 StR 471/95 (https://dejure.org/1995,2702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Durchschnittener Bremsschlauch

§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete Gefahr, 'kritische Situation';

§ 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 StGB, 'Absicht'

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an konkrete Gefahr für den Fahrer und dessen Fahrzeug - Anforderungen an Brandstiftungsvorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b, § 315c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Konkrete Gefahr - Durchtrennen eines Bremsschlauches

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB: Beschädigen von Fahrzeugen - konkrete Gefährdung fehlt

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 329
  • MDR 1996, 88
  • NStZ 1996, 268
  • NStZ 1996, 85
  • NZV 1996, 37
  • JR 1997, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95
    Zum Eintritt der konkreten Gefahr für den Fahrer und dessen Fahrzeug, wenn an dem Fahrzeug ein Bremsschlauch durchtrennt wurde (im Anschluß an BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94 = NZV 1995, 325; Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 567/84 = NStZ 1985, 263).

    Wie er bereits in seiner § 315c StGB betreffenden Entscheidung vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94 (BGH NZV 1995, 325 = DAR 1995, 296) - ausgeführt hat, kann eine konkrete Gefahr, soll die Grenze zur abstrakten Gefahr nicht verwischt werden, nur dann angenommen werden, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt hat; in dieser Situation muß - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, daß es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht.

    Erforderlich ist ein "Beinahe-Unfall", also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, daß "das noch einmal gut gegangen sei" (BGH NZV 1995, 325 = DAR 1995, 296, 297).

  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 461/88

    Durchtrennung eines Bremsschlauchs als gefährlicher Eingriff in den

    Auszug aus BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95
    Eine Ausnahme ist für einen Fall anerkannt worden, in dem der Fahrer die Beschädigung der Bremsen schon nach einer Fahrtstrecke von wenigen Metern noch auf einem Parkplatz vor dem Einbiegen in eine Straße bemerkte (BGH NZV 1989, 119).

    Nach den getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte sich aber wegen versuchten Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 2 StGB) strafbar gemacht; denn daß für Frau W. eine konkrete Gefahr entstehen könne, nahm er nach den Feststellungen billigend in Kauf (vgl. BGH NZV 1989, 119).

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95
    Zum Eintritt der konkreten Gefahr für den Fahrer und dessen Fahrzeug, wenn an dem Fahrzeug ein Bremsschlauch durchtrennt wurde (im Anschluß an BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94 = NZV 1995, 325; Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 567/84 = NStZ 1985, 263).

    Danach liegt, wenn ein Bremsschlauch durchtrennt wurde, wegen des besonders hohen Unfallrisikos die erforderliche konkrete Gefährdung für den betroffenen Fahrer und sein Fahrzeug in der Regel bereits darin, daß dieser das defekte Fahrzeug startet, um am Straßenverkehr teilzunehmen (BGH NStZ 1985, 263).

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteile vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315 c StGB, und vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315 b StGB; vgl. weiter SSW-Ernemann, StGB, § 315 c Rn. 22 ff.).
  • BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall);

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315c StGB; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315b StGB; vgl. weiter SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 22 ff.).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NStZ 2012, 384; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f.; Urteil vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315b StGB; SSW-StGB/ Ernemann, 2. Aufl., § 315c Rn. 22 ff.).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Eine konkrete Gefahr im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" (vgl. BGH NJW 1995, 3131 f.; 1996, 329 f.) hat das Landgericht ersichtlich nicht angenommen; es hat vielmehr in diesem Fall eine "akute Gefahr des Schleuderns und unkontrollierten Abkommens von der Fahrbahn" gerade ausgeschlossen.
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 435/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (Voraussetzungen der Gefahr für Leib,

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315c StGB, Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315b StGB; vgl. weiter SSW-StGB/ Ernemann, § 315c Rn. 22 ff.).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17, Rn. 4; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NZV 1996, 37; Beschluss vom 15. Februar 1963 - 4 StR 404/62, BGHSt 18, 271, 272 f.).
  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (Senat, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315 c StGB und Urteil vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315 b StGB).

    Verhielte es sich so, fehlte es an einer bereits eingetretenen konkreten Gefahr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB und es käme deshalb nur eine Strafbarkeit wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach Absatz 2 der Vorschrift in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 4. September 1995, aaO).

  • BGH, 09.02.2006 - 5 StR 564/05

    Entziehung Minderjähriger (Entziehung durch List; Qualifikation der konkreten

    Erforderlich ist ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, dass "das noch einmal gut gegangen sei" (vgl. BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 3 und § 306a Abs. 2 Gesundheitsschädigung 1; vgl. auch Sonnen in Nomos-Kommentar, StGB 2. Aufl. § 235 Rdn. 23).
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Die Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr dürfen zudem nicht überspannt werden (vgl. BGH NStZ 1985, 263, 264; 1996, 83 mit Anm. Berz; BGH JR 1997, 113, 114 mit krit. Anm. Renzikowski; BGHR StGB § 315 Abs. 1 Gefährdung 1; siehe auch Roxin, Strafrecht AT Bd. 1 3. Aufl. § 11 Rdn. 122 f., jew. m.w.Nachw.).
  • OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06

    Versuchter Prozessbetrug durch Wandlungsklage wegen selbstverursachter Mängel der

    Allein die Teilnahme am Straßenverkehr reicht hierfür nach der neueren gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGH NJW 1996, 329/330).

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in Fällen der Manipulation der Bremsen eines Pkw in der Regel einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angenommen, soweit mit dem Fahrzeug eine Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr erfolgt ist (vgl. BGH NZV 1989, 119; NJW 1996, 329/330).

  • BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96

    Eingriff in den Bahnverkehr - Konkrete Gefahr - Beinaheunfall

  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22

    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl (auf frischer Tat betroffen:

  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 03.04.2007 - 4 StR 108/07

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Erfolg der konkreten

  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 646/19

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte

  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

  • OLG München, 09.11.2005 - 4St RR 215/03

    Direkter Vorsatz der Schadensverursachung bei absichtlichem Eingriff in den

  • BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19

    Vorsatz (bedingter Vorsatz); Brandstiftung (Beweiswürdigung hinsichtlich des

  • OLG Köln, 27.11.2012 - 3 Ns 8/10

    Berufungen im Strafprozess um die Havarie der "Excelsior" sind weitgehend

  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

  • LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18

    Folgenreicher Denkzettel

  • AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht