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   BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80   

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https://dejure.org/1980,850
BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80 (https://dejure.org/1980,850)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1980 - 4 StR 473/80 (https://dejure.org/1980,850)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80 (https://dejure.org/1980,850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen einer Vergewaltigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52, § 177 Abs. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 99
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.1980 - 4 StR 148/80

    Vergewaltigung und sexuelle Nötigung - Annahme von Tateinheit - Zusammenfallen

    Auszug aus BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80
    Tathandlung ist die mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangene Nötigung einer Frau zum außerehelichen Beischlaf (BGH, Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 183/79

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung als zweiaktige Delikte - Tateinheit von

    Auszug aus BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80
    Bei Vergewaltigungen ist dies schon der Fall, wenn die Beischlafshandlungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortdauernden Gewaltanwendung oder Drohung vorgenommen worden sind (BGH, Beschluß vom 31. Mai 1979 - 4 StR 183/79).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80
    Für die Annahme von Tateinheit reicht es aus, wenn ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt (BGHSt 18, 66, 69).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Denn für die Tateinheit reicht es aus, wenn ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt; bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung ist dies schon dann der Fall, wenn die sexuellen Handlungen, wie hier, unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Drohung vorgenommen werden (BGH bei Holtz MDR 1981, 99 ).
  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99

    Vergewaltigung; Natürliche Handlungseinheit; Tateinheit

    Unter den gegebenen Umständen liegt bereits die Annahme nahe, der Angeklagte habe, ohne jemals sein Tatziel aufzugeben, in beiden Fällen des Oralverkehrs dasselbe Tatmittel eingesetzt, indem er jeweils unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung oder Bedrohung handelte, so daß - da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt - von tateinheitlichem Zusammentreffen auszugehen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80 - bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86; Tröndle, StGB 48. Aufl. Rdn. 3 vor § 52; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 20).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97

    Einordnung einer dreifach ausgeführten Vergewaltigung als ein mehraktiges

    Im Hinblick auf den rechtsfehlerhaften Ausgangspunkt des Landgerichts ist nämlich einerseits nicht auszuschließen, daß diese Feststellungen auf Grund einer unzutreffenden Würdigung der Beweise getroffen worden sind; andererseits erscheint es möglich, daß sich aufgrund neuer Verhandlung Umstände ergeben könnten, die die Annahme einer Vergewaltigung auch in den beiden ersten Handlungsabschnitten zu tragen vermögen, was zur Folge haben könnte, daß das mehraktige Geschehen nach den hier gegebenen Umständen rechtlich als eine Tat aufzufassen wäre (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGH bei Holtz MDR 1981, 99).
  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84

    Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung -

    Bei Vergewaltigungen ist dies schon der Fall, wenn die Beischlafshandlungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortdauernden Gewaltanwendung oder Drohung vorgenommen worden sind (BGH, Beschluß vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80, bei Holtz MDR 1981, 99).
  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96

    Annahme einer fortdauernden konkludenten Androhung von Gewalt - Verbindung von

    Diese einheitliche Nötigung, die jeweils einen Teil der tatbestandsmäßigen Ausführungshandlung bildet, verbindet beide Handlungsteile zur Tateinheit (BGH bei Holtz MDR 1981, 99; BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschluß vom 15. Mai 1984 - 1 StR 135/84).
  • BGH, 13.02.1986 - 4 StR 26/86

    Tateinheit bei Sexualdelikten

    Deshalb ist Tateinheit, nicht Tatmehrheit gegeben, wenn durch dieselbe Nötigungshandlung mehrere Beischlafshandlungen (BGH bei Holtz MDR 1981, 99) oder Beischlafshandlungen und sonstige sexuelle Handlungen (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 412/85) oder sexuelle Handlungen und die Hergabe von Geld (BGH, Beschluß vom 30. November 1977 - 3 StR 447/77) erzwungen werden.
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 44/83

    Strafbarkeit wegen Menschenhandels - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

    Unter dieser Voraussetzung ist dann allerdings auch die Annahme einer einheitlichen Vergewaltigung trotz der vier Teilakte der Nötigung zum außerehelichen Beischlaf rechtlich zutreffend (vgl. BGH, Beschluß vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80 - bei Holtz MDR 1981, 99).
  • BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95

    Voraussetzungen für die Annahme eines tateinheitlichen Geschehensablaufs -

    Deshalb ist von einem tateinheitlich verbundenen Geschehen auszugehen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10).
  • BGH, 18.07.1995 - 4 StR 295/95

    Versuchte Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Tat - Fortdauernde Gewaltanwendung

    Die fortdauernde Gewaltanwendung verbindet die Fälle der versuchten Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung zu einer Tat; denn für die Tateinheit reicht es aus, wenn ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92

    Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Sexualdelikt - Vergewaltigung -

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die von dem Angeklagten begangene Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung schon deshalb tateinheitlich verwirklicht worden sind, weil der Angeklagte den Geschlechtsverkehr und den unmittelbar "daraufhin" erzwungenen Oralverkehr mit der Geschädigten unter Ausnutzung einheitlicher, während des gesamten Tatgeschehens fortwirkender Gewaltanwendung und entsprechender Drohung erzwang (BGH bei Holtz MDR 1981, 99; NStZ 1985, 546;Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 803/84).
  • BGH, 28.11.1996 - 4 StR 529/96

    Annahme von Tateinheit aufgrund einer natürlichen Handlungseinheit bei

  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 564/88

    Zulässigkeit der Wahlfeststellung zwischen der Beihilfe zum Raub und

  • BGH, 10.05.1983 - 5 StR 254/83

    Begründung von einer Anstiftung durch mehrere auf die Erregung desselben

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 135/84

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Vergewaltigung und sexueller

  • BGH, 04.12.1980 - 4 StR 589/80

    Annahme einer Tateinheit bei Vergewaltigung und räuberischem Angriff auf

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