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   BGH, 25.02.2004 - 4 StR 475/03   

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https://dejure.org/2004,4850
BGH, 25.02.2004 - 4 StR 475/03 (https://dejure.org/2004,4850)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2004 - 4 StR 475/03 (https://dejure.org/2004,4850)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03 (https://dejure.org/2004,4850)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 331 StGB; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 163 a Abs. 3 Satz 2 StPO; § 261 StPO
    Vorteilsannahme; Beweiswürdigung beim Freispruch (lückenhafte; zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung); Beschuldigteneigenschaft (Belehrungspflichten; Zeugenstellung; Verwertungsverbot)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkte revisionsrechtliche Prüfung der Beweiswürdigung; Fehlerhafte Beweiswürdigung wegen lückenhafter Feststellungen und der Besorgnis, dass die Strafkammer zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung von der Schuld der Angeklagten gestellt hat; Überspannung ...

  • zvi-online.de

    StPO § 261; GG Art. 101; GVG § 16
    Geschäftsplanwidriges Eintragen von drei lukrativen Insolvenzverfahren gravierendes Beweisanzeichen für Kenntnis von Vorteilsgewährung bei Insolvenzrichter

  • Judicialis

    GVG § 16 Satz 2; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 163 a Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 332 Abs. 1
    Bestechlichkeit eines Richters, der Freunde als Insolvenzverwalter einsetzt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 475/03
    Es obliegt der Strafverfolgungsbehörde, nach pflichtgemäßer Beurteilung dann von einer Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung überzugehen, wenn sich der Verdacht so verdichtet, daß die vernommene Person ernstlich als Täter der untersuchten Straftat in Betracht kommt (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; BGH NStZ-RR 2002, 67; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 3 und § 136 Belehrung 6).
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 475/03
    Die vom Angeklagten R. gewählte Vorgehensweise war mit der jedem Richter bekannten Regelung der Geschäftsverteilung (§ 21 e GVG) unvereinbar; sie war objektiv unter keinem Gesichtspunkt vertretbar und damit willkürlich (vgl. BVerfGE 42, 237, 242).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 475/03
    Diese Formulierung läßt besorgen, daß das Landgericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat: Dazu bedarf es keiner absoluten, das Gegenteil denknotwendig - "zwingend" - ausschließenden und von niemanden anzweifelbaren Gewißheit, vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß denktheoretisch mögliche Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 261 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 475/03
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen die Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Überzeugungsbildung 33 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.02.1997 - StB 14/96

    Wann ist man Beschuldigter eines Strafverfahrens?

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 475/03
    Es obliegt der Strafverfolgungsbehörde, nach pflichtgemäßer Beurteilung dann von einer Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung überzugehen, wenn sich der Verdacht so verdichtet, daß die vernommene Person ernstlich als Täter der untersuchten Straftat in Betracht kommt (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; BGH NStZ-RR 2002, 67; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 3 und § 136 Belehrung 6).
  • LG München I, 12.08.2008 - 1 Ks 128 Js 10979/06

    Fall Böhringer: Die Macht der Indizien führt zu lebenslänglich

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 29094, 2907; 1996, 2663; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (...); 2004, 368; Beschl. Vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschl. vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    Es obliegt der Strafverfolgungsbehörde, nach pflichtgemäßer Beurteilung darüber zu befinden, ob ein Tatverdacht sich bereits so verdichtet hat, dass die vernommene Person ernstlich als Täter oder Beteiligter der untersuchten Straftat in Betracht kommt (st. Rspr.; BGHSt 37, 48, 51 f.; 51, 367, 371; Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663 f.; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschluss vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 278/05

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung ohne ausreichend gesicherte Grundlage;

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurde dieses Urteil durch Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03 - mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagten in den Fällen III. 2 (Audi A 3) und 3 (Computer) der Urteilsgründe freigesprochen worden waren, und das Verfahren insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Dessau zurückverwiesen.
  • OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 12/05

    Beweiswürdigung, Indizienbeweise; Täterschaft; zwingender Schluß

    Diese Schlussfolgerung hat der Tatrichter nicht rechtsfehlerfrei begründet, wenn es auch entgegen dem Revisionsvorbringen und der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft gerade nicht erforderlich ist, dass aufgrund der Indizienlage zwingend auf eine Täterschaft des Angeklagten zu schließen ist (vgl. BGH StraFo 2004, 241 ff.; Senatsbeschluss vom 04. Juni 2003 in 2 Ss 369/03, veröffentlicht unter www.burhoff.de, Suchmaschine, Stichwort: 2 Ss 369/03).
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