Weitere Entscheidungen unten: BGH, 11.03.2014 | BGH, 24.04.2014

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4752
BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,4752)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,4752)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,4752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,4752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB; § 15 StGB
    Rechtsbeugung (Vorliegen einer Verletzung von Recht und Gesetz; subjektiver Tatbestand: Voraussetzung einer bewussten Abkehr von Recht und Gesetz, persönliche Gerechtigkeitsvorstellungen des Richters)

  • lexetius.com

    StGB § 339

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Freispruch eines Bußgeldrichters wegen Rechtsbeugung vom BGH aufgehoben, oder: "das Richtige” zu tun reicht nicht …

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zu oft freigesprochen? Rechtsbeugung durch OWi-Richter?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbeugung - der renitente Richter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbeugung durch notorisch abweichende Rechtsansicht?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorwurf der Rechtsbeugung - Freispruch eines Richters aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewusste Freisprüche in Bußgeldverfahren wegen fehlendem Messprotokoll begründet Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Freispruch gegen angeklagten Richter gekippt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bewusste Freisprüche in Bußgeldverfahren wegen fehlendem Messprotokoll begründet Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Richter-im-Unrecht-Fall

    § 339 StGB
    Rechtsbeugung, Subjektiver Tatbestand

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsbeugungsverfahren mit Revisionsurteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 144
  • NJW 2014, 1192
  • NJ 2014, 3
  • NJ 2014, 306
  • StV 2014, 547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13
    Der Tatbestand der Rechtsbeugung bedarf darüber hinaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit einer Einschränkung, als eine "Beugung des Rechts" nicht schon durch jede (bedingt) vorsätzlich begangene Rechtsverletzung verwirklicht wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94, BGHSt 41, 247, 251; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09; NStZ-RR 2010, 310).

    Vielmehr wird vorausgesetzt, dass der Richter "sich bewusst in schwer wiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt" (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383; Urteil vom 9. Mai 1994 - 5 StR 354/93, BGHSt 40, 169, 178; Urteil vom 6. Oktober 1994 - 4 StR 23/94, BGHSt 40, 272, 283; Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 345; Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 652/96, BGHSt 43, 183, 190; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; Urteil vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648, 651; Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13; NStZ 2013, 655, 656).

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13
    Allein der Wunsch oder die Vorstellung des Richters, "gerecht" zu handeln oder "das Richtige" zu tun, schließen eine Rechtsbeugung daher nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357, 361; Fischer, StGB, 61. Aufl. § 339 Rn. 11d, 17; Matt/Renzikowski/Sinner, StGB, 2013, § 339 Rn. 30; SK/Stein/Rudolphi, StGB, 2011, § 339 Rn. 19a).
  • BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98

    Rechtsbeugung durch Entscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG nur dann, wenn diese aus

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13
    Jedenfalls bei der fehlerhaften Anwendung oder Nichtanwendung zwingenden Rechts ist es nicht erforderlich, dass der Richter entgegen seiner eigenen Überzeugung oder aus sachfremden Erwägungen handelt (zu Fällen einer Ermessensentscheidung vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258, 260).
  • LG Freiburg, 25.02.2016 - 2 KLs 270 Js 21058/12

    Akten liegen gelassen: Staatsanwalt erhält Bewährungsstrafe

    Das darüber hinausgehende subjektive Element einer bewussten Abkehr von Recht und Gesetz bezieht sich auf die Schwere des Rechtsverstoßes, insoweit ist Bedeutungskenntnis im Sinn direkten Vorsatzes hinsichtlich der Schwere des Rechtsverstoßes erforderlich (BGHSt 59, 144).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am

    a) Die einschränkende Auslegung des § 339 StGB, nach der sich ein Richter einer Rechtsbeugung nur schuldig mache, wenn er sich "bewusst in schwer wiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt' (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13 -, BGHSt 59, 144 m.w.N.), wahrt die Unabhängigkeit des Richters.
  • BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 1763/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren zu

    In subjektiver Hinsicht muss sich der Täter bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09 -, NStZ 2010, S. 92 ; Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13 -, NJW 2014, S. 1192 ).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21

    Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß;

    bb) In subjektiver Hinsicht muss sich der Täter bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, NStZ 2010, 92, 93; Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13, NJW 2014, 1192, 1193, jeweils mwN).

    Nach anderer Ansicht, die sich auf den Willen des historischen Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 7/1261, 22 f.) stützt, reicht hinsichtlich des Vorliegens eines Rechtsverstoßes bedingter Vorsatz aus (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13, BGHSt 59, 144 mwN).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - VGH B 15/15

    Klageerzwingungsverfahren, Begründungspflicht

    Stützt die Generalstaatsanwaltschaft in einem Klageerzwingungsverfahren wegen Rechtsbeugung ihren Gegenantrag unter Wiedergabe der Entscheidung BGH 2 StR 479/13 auf die ohne konkreten Fallbezug verlautbarte These, ein Zusammentreffen mehrerer gravierender Rechtsfehler sei "hier nicht ersichtlich", ist es weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich zu beanstanden, wenn das Oberlandesgericht anschließend den Klageerzwingungsantrag ohne weitere eigene Sachausführungen "aus den zutreffenden Gründen der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft" zurückweist, sofern die nachfolgend auf die Verfassungsbeschwerde vorgenommene materiell - rechtliche Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof ergibt, dass ein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigender Anfangsverdacht in den Aus-gangsbescheiden der Strafverfolgungsbehörden zu Recht verneint wurde.
  • OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16

    Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines

    Da aber der objektive Tatbestand nach ständiger Rechtsprechung einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege im oben unter aa) dargelegten Sinn verlangt, muss sich der Vorsatz auch hierauf, also auf die Schwere des Rechtsverstoßes, beziehen, und zwar insoweit als direkter und nicht nur bedingter Vorsatz (BGH, ebenda; BGH NJW 2014, 1192 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22

    Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im

    Diese Differenzierung zwischen Rechtsverstoß und "Beugung des Rechts" in objektiver Hinsicht, bedingtem Vorsatz und "bewusster Entfernung von Recht und Gesetz" in subjektiver Hinsicht enthält, entgegen in der Literatur erhobener Kritik, keinen Widerspruch, wenn für die praktische Anwendung des Tatbestands hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzung der Verletzung einer Rechtsnorm bedingter Vorsatz ausreicht und für die Schwerebeurteilung die Bedeutung der verletzten Rechtsvorschrift maßgebend ist (vgl. Senat, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13, BGHSt 59, 144, 147 mwN).

    cc) Den Feststellungen ist auch im Übrigen nicht zu entnehmen, dass sich die Angeklagte bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 18. August 2021 - 5 StR 39/21, NStZ-RR 2021, 378; Senat, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13, BGHSt 59, 144, 147 f., jeweils mwN) und die Einstellungsentscheidungen an ihren eigenen Maßstäben ausgerichtet hat.

    (2) Die Strafkammer hat auch nicht festzustellen vermocht, dass die seit 1994 als Amtsanwältin tätige Angeklagte die Rechtsordnung (teilweise) in Frage stellt oder früher in Frage stellte oder auch nur vereinzelt unsachliche Kritik daran übte (vgl. dazu Senat, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13, BGHSt 59, 144, 145).

  • LG Frankfurt/Oder, 06.08.2014 - 23 KLs 13/14

    Rechtsbeugung: Sperrwirkung des Tatbestandes im Verhältnis zu einer Nötigung

    Der Tatbestand der Rechtsbeugung bedarf darüber hinaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit einer Einschränkung, als eine "Beugung des Rechts" nicht schon durch jede (bedingt) vorsätzlich begangene Rechtsverletzung verwirklicht wird (BGH NJW 2014, 1192f.; BGHSt 41, 247f; 47, 105f; BGH NStZ-RR 2010, 310f).
  • OLG Koblenz, 11.09.2014 - 2 Ws 289/14

    Beachtung der gerichtlichen Begründungspflicht bei der Ablehnung eines

    Hat die Generalstaatsanwaltschaft im Klageerzwingungsverfahren wegen Rechtsbeugung mit ihrer Gegenerklärung das Urteil des BGH vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13 -, BGHSt 59, 144-150, wiedergegeben, wonach das Vorliegen des subjektiven Tatbestands der Rechtsbeugung sich aus der Gesamtheit der konkreten Tatumstände ergeben kann, insbesondere auch aus dem Zusammentreffen mehrerer gravierender Rechtsfehler, und bezogen auf den konkreten Sachverhalt lediglich hinzugefügt, dass solche Fehler "hier nicht ersichtlich" sind, genügt das Gericht seinen Begründungspflichten aus Art. 103 Abs. 1 GG , § 34 StPO , wenn es den Antrag ohne eigene Sachausführungen unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft ablehnt.
  • OVG Hamburg, 03.11.2016 - 5 Bs 174/16

    Missbräuchliches Prozessverhalten eines Inhaftierten durch Eingaben bei den

    Zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs gegen die "am Beschluss v. 02.09.16 5 Bs 138/16 beteiligten Richter des OVG" trägt der Antragsteller vor: "Wer sich - wiederholt - über §§ 17 a GVG, 83 VwGO hinwegsetzt tut dies mit Vorsatz iSv § 339 StGB - BGH NJW 2014, 1192 - .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6121
BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,6121)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2014 - 4 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,6121)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2014 - 4 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,6121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Betrug: Voraussetzungen eines Wettbetruges im Falle von Sportwetten

  • Wolters Kluwer

    Vorsatz bzgl. Täuschung der Mitarbeiter eines Wettbüros i.R.e. Verurteilung wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zum Betrug (hier: Wetten auf manipulierte Fussballspiele zum eigenen Vorteil)

  • Glücksspiel & Recht

    Voraussetzungen eines Wettbetruges im Falle von Sportwetten

  • rewis.io

    Betrug: Voraussetzungen eines Wettbetruges im Falle von Sportwetten

  • ra.de
  • RA Kotz

    Sportwette - Betrug durch Ausnutzung eines Informationsvorsprungs?

  • rechtsportal.de

    Vorsatz bzgl. Täuschung der Mitarbeiter eines Wettbüros i.R.e. Verurteilung wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zum Betrug (hier: Wetten auf manipulierte Fussballspiele zum eigenen Vorteil)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versuchter Betrug kann bei Sportwette ausgeschlossen sein

  • spiegel.de (Pressebericht, 05.04.2014)

    Wettbetrug: BGH hebt Urteil gegen Milan Sapina auf

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Die WM ist vorbei - das Strafrecht bleibt: Das Verfolgen eines Geheimtipps bei einer Fußballwette - kein versuchter Betrug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sportwetten und Betrug

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Versuchter Betrug kann bei Sportwette ausgeschlossen sein

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Wettbetrug bei Ausnutzung eines Informationsvorsprungs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 317
  • StV 2014, 682
  • JR 2014, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    "Wetten auf zum eigenen Vorteil manipulierte Fußballspiele erfüllen zumindest insoweit, als Wettgewinne ausgezahlt werden, den Tatbestand des Betruges zum Nachteil des Wettanbieters, § 263 Abs. 1 StGB (BGH, NStZ 2013, 234).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Wettteilnehmer, der den Gegenstand des Wettvertrags zu seinen Gunsten beeinflusst, einen Betrug begeht, wenn er diesen Umstand bei Abschluss des Vertrags verschweigt: Dem Vertragsangebot könne die stillschweigende Erklärung entnommen werden, der Wetter selbst habe die Geschäftsgrundlage der Wette nicht durch eine rechtswidrige Manipulation verändert; in dem Verschweigen der Manipulation liege eine Täuschung durch schlüssiges Handeln (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 313/79, BGHSt 29, 165, 167 f.; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 169, 171 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 106 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 125/12, wistra 2013, 186, 187; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 3).

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Wettteilnehmer, der den Gegenstand des Wettvertrags zu seinen Gunsten beeinflusst, einen Betrug begeht, wenn er diesen Umstand bei Abschluss des Vertrags verschweigt: Dem Vertragsangebot könne die stillschweigende Erklärung entnommen werden, der Wetter selbst habe die Geschäftsgrundlage der Wette nicht durch eine rechtswidrige Manipulation verändert; in dem Verschweigen der Manipulation liege eine Täuschung durch schlüssiges Handeln (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 313/79, BGHSt 29, 165, 167 f.; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 169, 171 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 106 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 125/12, wistra 2013, 186, 187; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 3).

    Dieser Begründung steht das Urteil des 5. Strafsenats vom 15. Dezember 2006 (5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 172) nicht entgegen.

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 261/98

    Voraussetzungen des Notwehrrechts bei vermeintlichem Angriff durch Zivilbeamte

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    Ob hinsichtlich der die Freiheitsstrafe von vier Monaten übersteigenden Dauer der Untersuchungshaft eine Entscheidung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG erforderlich ist (vgl. hierzu BeckOK-StPO/Cornelius, § 8 StrEG Rn. 6 mwN), wird das Landgericht zu entscheiden haben (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 1998 - 4 StR 261/98).
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    Bei der Sportwette, einer Unterform des wesentlich durch Zufall bestimmten Glücksspiels (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2002 - 4 StR 260/02, BGHR StGB § 284 Abs. 1 Glücksspiel 4; Hofmann/ Mosbacher, NStZ 2006, 249, 251 mwN), ist Gegenstand des Vertrags das in der Zukunft stattfindende und von den Sportwettenteilnehmern nicht beeinflussbare (vgl. Henssler, Risiko als Vertragsgegenstand, 1994, S. 471) Sportereignis.
  • BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01

    Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    Diese Auslegung beruht auf einer Bewertung des konkret zu beurteilenden Geschäftstyps und der dabei typischen Pflichten- und Risikoverteilung zwischen den Partnern (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2001 - 5 StR 318/01, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 22).
  • BGH, 20.06.1961 - 5 StR 184/61

    Spätwetten - § 263 StGB, konkludente Erklärung, Unterlassen

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    cc) Mangels einer Garantenstellung hat sich der Angeklagte auch nicht wegen versuchten Betrugs durch Unterlassen strafbar gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1961 - 5 StR 184/61, BGHSt 16, 120, 122; Schlösser, NStZ 2005, 423, 426 f.).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 125/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Wettteilnehmer, der den Gegenstand des Wettvertrags zu seinen Gunsten beeinflusst, einen Betrug begeht, wenn er diesen Umstand bei Abschluss des Vertrags verschweigt: Dem Vertragsangebot könne die stillschweigende Erklärung entnommen werden, der Wetter selbst habe die Geschäftsgrundlage der Wette nicht durch eine rechtswidrige Manipulation verändert; in dem Verschweigen der Manipulation liege eine Täuschung durch schlüssiges Handeln (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 313/79, BGHSt 29, 165, 167 f.; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 169, 171 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 106 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 125/12, wistra 2013, 186, 187; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 3).
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 313/79

    Verwirklichung des Betrugstatebstandes durch Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Wettteilnehmer, der den Gegenstand des Wettvertrags zu seinen Gunsten beeinflusst, einen Betrug begeht, wenn er diesen Umstand bei Abschluss des Vertrags verschweigt: Dem Vertragsangebot könne die stillschweigende Erklärung entnommen werden, der Wetter selbst habe die Geschäftsgrundlage der Wette nicht durch eine rechtswidrige Manipulation verändert; in dem Verschweigen der Manipulation liege eine Täuschung durch schlüssiges Handeln (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 313/79, BGHSt 29, 165, 167 f.; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 169, 171 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 106 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 125/12, wistra 2013, 186, 187; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 3).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Wettteilnehmer, der den Gegenstand des Wettvertrags zu seinen Gunsten beeinflusst, einen Betrug begeht, wenn er diesen Umstand bei Abschluss des Vertrags verschweigt: Dem Vertragsangebot könne die stillschweigende Erklärung entnommen werden, der Wetter selbst habe die Geschäftsgrundlage der Wette nicht durch eine rechtswidrige Manipulation verändert; in dem Verschweigen der Manipulation liege eine Täuschung durch schlüssiges Handeln (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 313/79, BGHSt 29, 165, 167 f.; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 169, 171 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 106 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 125/12, wistra 2013, 186, 187; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 3).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 4 Ss 73/16

    Computerbetrug: Einsatz überlegenen Sonderwissens durch Ausnutzen eines

    Dies erfordert eine Bewertung des konkret zu beurteilenden Geschäftstyps und der dabei typischen Pflichten- und Risikoverteilung (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, juris Rn. 20 f.; BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 4 StR 479/13, juris Rn. 6).

    So verpflichtet sich der Spieler durch die Betätigung eines Glückspielautomaten konkludent, weder Verlauf noch Resultat des Spieles zu seinen Gunsten zu manipulieren, also keine aktiven Veränderungen am Gegenstand des Vertrages vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Rn. 22; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, juris Rn. 30, 61; BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 4 StR 479/13, juris Rn. 6; Fischer, StGB, 63. Auflage, § 263 Rn. 3).

    Das bloße Ausnutzen eines offenkundigen Informationsvorsprungs stellt demnach keinen Eingriff in den Vertragsgegenstand des Glücksspieles dar, sondern gehört - vergleichbar mit den Fällen, in denen der Spieler rein geistige Fähigkeiten oder eine besondere Geschicklichkeit nutzt (BGH, Beschluss vom 10. November 1994 - 1 StR 157/94, juris Rn. 22) - zum allgemeinen Geschäftsrisiko des Automatenbetreibers (BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 4 StR 479/13, juris Rn. 7).

  • OLG Hamm, 09.12.2014 - 2 Ws 272/14

    Entschädigung für überschießende Untersuchungshaft

    Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2014 (4 StR 479/13) ist auf die Revision des Verurteilten das Urteil des Landgerichts Bochum vom 18. März 2013 aufgehoben worden, soweit der Verurteilte wegen versuchten Betruges verurteilt worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10632
BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,10632)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2014 - 4 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,10632)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2014 - 4 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,10632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06

    Nachholung rechtlichen Gehörs (Anhörungsrüge bei Urteilen des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13
    Denn die Regelung des § 356a StPO soll dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf dient indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH, Beschlüsse vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1, und vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 382/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13
    Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Anhörungsrüge folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 382/10 mwN).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13
    Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einem Antrag nach § 356a StPO verbunden wird, der sich jedoch - wie hier (s. unten 3.) - deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 und vom 11. April 2013 - 2 StR 525/11, NStZ-RR 2013, 289).
  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13
    Denn die Regelung des § 356a StPO soll dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf dient indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH, Beschlüsse vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1, und vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13
    Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der angegriffene Beschluss nicht zu allen vom Verurteilten erhobenen Rügen eine ausdrückliche Begründung enthält; eine solche Begründungspflicht besteht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen nicht (vgl. BVerfG, NJW 2006, 136; StraFo 2007, 463; BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 296/12).
  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 469/11

    Unzulässige Befangenheitsanträge gegen Richter des 4. Strafsenats des BGH wegen

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13
    Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einem Antrag nach § 356a StPO verbunden wird, der sich jedoch - wie hier (s. unten 3.) - deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 und vom 11. April 2013 - 2 StR 525/11, NStZ-RR 2013, 289).
  • BGH, 10.04.2013 - 4 StR 296/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13
    Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der angegriffene Beschluss nicht zu allen vom Verurteilten erhobenen Rügen eine ausdrückliche Begründung enthält; eine solche Begründungspflicht besteht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen nicht (vgl. BVerfG, NJW 2006, 136; StraFo 2007, 463; BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 296/12).
  • BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Verspätung; Verknüpfung mit

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13
    Der Einholung dienstlicher Äußerungen der abgelehnten Richter bedurfte es daher ebenfalls nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314).
  • BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und

    Dass hiernach ein nach einem bestimmten Zeitpunkt angebrachtes Ablehnungsgesuch unzulässig ist und ihm auch nicht mit einer unzutreffenden Behauptung eines Gehörsverstoßes Geltung verschafft werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 4 StR 479/13, juris Rn. 2; Beschluss vom 27. Januar 2021 - 6 StR 238/20, juris Rn. 3), beruht auf der in § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO festgelegten zeitlichen Grenze für ein Ablehnungsgesuch.
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 3 Ws 4/15

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bei gleichzeitiger unzulässig erhobener

    Der Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs dient nämlich nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs dennoch Geltung zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 4 StR 479/13 -).

    Denn der Bundesgerichtshof führt insoweit für § 356a StPO in ständiger Rechtsprechung aus, dass die Ablehnung auch dann unzulässig ist, wenn die Ablehnung mit einem Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs verbunden wird, der sich deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 4 StR 479/13 - m.w.N.).

  • LSG Bayern, 23.09.2020 - L 11 SF 263/20

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Statthaftigkeit eines Befangenheitsantrags in der

    Nach verbreiteter Rspr. (vgl. z.B. Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2016, 1 S 783/16; Bayer. VGH, Beschluss vom 07.11.2016, 10 BV 16.962; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.06.2017 3 SO 79/17; Bayer. LSG, Beschlüsse vom 20.08.2015, L 15 SF 238/15 AB, und vom 01.04.2020, L 7 SF 15/20 AB; BGH, Beschlüsse vom 22.11.2006, 1 StR 180/06, vom 13.02.2007, 3 StR 425/06, vom 24.01.2012, 4 StR 469/11, vom 11.04.2013, 2 StR 525/11, und vom 24.04.2014, 4 StR 479/13; zur Gegenvorstellung: vgl. BFH, Beschluss vom 01.01.2002, VII B 193/02) und Kommentarliteratur (vgl. Flint, a.a.O., § 60, Rdnr. 160; Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser/ders./von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 152a, Rdnr. 11; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier/ders, VwGO, Stand Januar 2020, § 152a, Rdnr. 28; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 54, Rdnr. 22, anders als noch in der Vorauflage, wie sie im unten zitierten Beschluss des Bayer. VGH vom 07.11.2016, 10 BV 16.962, angeführt worden ist.
  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 11 SF 283/20

    Befangenheitsgesuch im Verfahren der Anhörungsrüge

    Nach verbreiteter Rspr. (vgl. z.B. Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2016, 1 S 783/16; Bayer. VGH, Beschluss vom 07.11.2016, 10 BV 16.962; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.06.2017 3 SO 79/17; Bayer. LSG, Beschlüsse vom 20.08.2015, L 15 SF 238/15 AB, vom 01.04.2020, L 7 SF 15/20 AB, und vom 23.09.2020, L 11 SF 263/20 AB; BGH, Beschlüsse vom 22.11.2006, 1 StR 180/06, vom 13.02.2007, 3 StR 425/06, vom 24.01.2012, 4 StR 469/11, vom 11.04.2013, 2 StR 525/11, und vom 24.04.2014, 4 StR 479/13; zur Gegenvorstellung: vgl. BFH, Beschluss vom 01.01.2002, VII B 193/02; wegen fehlender Entscheidungsrelevanz offengelassen: BVerfG, Beschluss vom 20.06.2007, 2 BvR 746/07; BSG, Beschluss vom 19.01.2010, B 11 AL 13/09 C; BVerwG, Beschluss vom 28.05.2009, 5 PKH 6/09, 5 PKH 6/09 (5 PKH 1/09)) und Kommentarliteratur (vgl. Flint, a.a.O., § 60, Rdnr. 160; Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser/ders./von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 152a, Rdnr. 11; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier/ders, VwGO, Stand Januar 2020, § 152a, Rdnr. 28; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 54, Rdnr. 22, anders als noch in der Vorauflage, wie sie im unten zitierten Beschluss des Bayer. VGH vom 07.11.2016, 10 BV 16.962, angeführt worden ist) ist für einen Befangenheitsantrag in einem Verfahren der Anhörungsrüge kein Raum.
  • LSG Bayern, 01.04.2020 - L 7 SF 15/20

    Unterkunft, Heizung, Mietkaution, Ablehnungsgesuch, Befangenheit, Verfahren,

    Erst wenn die Anhörungsrüge Erfolg hat und das Verfahren in die frühere Lage zurückversetzt wird und daher eine rechtskräftige Entscheidung nicht mehr entgegensteht, kommt eine Richterablehnung in Betracht (vgl. Beschlüsse des BGH vom 24.01.2012 4 StR 469/11; vom 11.04.2013, 2 StR 525/11 und vom 24.04.2014 4 StR 479/13, wobei der BGH von einer Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs auch dann ausgeht, wenn die Anhörungsrüge unbegründet ist; Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg, a. a. O., Rn. 5).
  • LSG Bayern, 12.03.2021 - L 5 KR 504/19

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Zulässigkeit einer Richterablehnung in

    Erst wenn die Anhörungsrüge Erfolg hat und das Verfahren in die frühere Lage zurückversetzt wird und daher eine rechtskräftige Entscheidung nicht mehr entgegensteht, kommt eine Richterablehnung in Betracht (vgl. Beschluss des BayLSG vom 01.04.2020 - L 7 SF 15/20 AB unter Verweis auf die Beschlüsse des BGH vom 24.01.2012 4 StR 469/11; vom 11.04.2013, 2 StR 525/11 und vom 24.04.2014 4 StR 479/13, wobei der BGH von einer Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs auch dann ausgeht, wenn die Anhörungsrüge unbegründet ist).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 168/15

    Anhörungsrüge

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 4 StR 479/13).
  • LSG Bayern, 01.04.2020 - L 7 AS 587/19

    Sozialgerichtsverfahren: Ablehnungsgesuch im Rahmen der Anhörungsrüge

    Erst wenn die Anhörungsrüge Erfolg hat und das Verfahren in die frühere Lage zurückversetzt wird und daher eine rechtskräftige Entscheidung nicht mehr entgegensteht, kommt eine Richterablehnung in Betracht (vgl. Beschlüsse des BGH vom 24.01.2012 4 StR 469/11; vom 11.04.2013, 2 StR 525/11 und vom 24.04.2014 4 StR 479/13, wobei der BGH von einer Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs auch dann ausgeht, wenn die Anhörungsrüge unbegründet ist; Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg, a. a. O., Rn. 5).
  • FG Hessen, 02.03.2018 - 6 K 1407/17

    § 133a FGO, § 51 Abs. 1 i.V.m. FGO, § 42 Abs. 2 ZPO

    Der Senat sieht sich in seiner Ansicht bestätigt durch die vom Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Verbindung eines Ablehnungsgesuchs mit einer Anhörungsrüge gemäß § 356a der Strafprozessordnung (StPO), wobei der BGH von einer Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs selbst dann ausgeht, wenn die Anhörungsrüge nur unbegründet ist (vgl. Beschlüsse des BGH vom 24.01.2012 4 StR 469/11; vom 11.04.2013 2 StR 525/11, NStZ-RR 2013, 289 und vom 24.04.2014 4 StR 479/13, juris).
  • LSG Bayern, 03.03.2021 - L 5 SF 227/20

    Krankenversicherung, Verfahren, Befangenheit, Beschwerde, Rechtsmittel,

    Erst wenn die Anhörungsrüge Erfolg hat und das Verfahren in die frühere Lage zurückversetzt wird und daher eine rechtskräftige Entscheidung nicht mehr entgegensteht, kommt eine Richterablehnung in Betracht (vgl. Beschluss des BayLSG vom 01.04.2020 - L 7 SF 15/20 AB unter Verweis auf die Beschlüsse des BGH vom 24.01.2012 4 StR 469/11; vom 11.04.2013, 2 StR 525/11 und vom 24.04.2014 4 StR 479/13, wobei der BGH von einer Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs auch dann ausgeht, wenn die Anhörungsrüge unbegründet ist).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht