Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5150
BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99 (https://dejure.org/1999,5150)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1999 - 4 StR 479/99 (https://dejure.org/1999,5150)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 479/99 (https://dejure.org/1999,5150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 53 StGB; § 29 BtMG; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Konkurrenzen; Tatmehrheit; Eigenkonsum

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmittel - Opium - Anzahl der Veräußerungsgeschäfte - Nicht geringe Menge - Eigenkonsum - Verschlechterungsverbot - Gewinnbringende Weiterveräußerung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 53; ; StGB § 21; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29 a, § 30, § 30 a
    Bewertungseinheit beim Handel mit BtM

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99
    Doch ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte abzustellen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5, 11, 13; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97 - und vom 1. Dezember 1998 - 4 StR 547/98).
  • BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95

    Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge -

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99
    Zudem bedarf es sowohl wegen der bei der Prüfung des anzuwendenden Straftatbestandes zu beachtenden Grenze der "nicht geringen Menge" (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) als auch im Hinblick auf die Bestimmung des Schuldumfangs der Feststellung darüber, welcher Anteil der jeweils erworbenen Opiummengen zum Eigenkonsum und weicher zur Weiterveräußerung bestimmt war (BGH StV 1996, 214 f.; zu den in Betracht kommenden Konkurrenzen vgl. BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1999 - 4 StR 391/99; Weber BtMG § 29 a Rdn. 143 ff).
  • BGH, 01.12.1998 - 4 StR 547/98

    Tatsächliche Gewalt über Munition; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99
    Doch ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte abzustellen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5, 11, 13; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97 - und vom 1. Dezember 1998 - 4 StR 547/98).
  • BGH, 12.10.1999 - 4 StR 391/99

    Vollständiger Sachvortrag bei der Verfahrensbeschwerde; Abwesenheit in der

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99
    Zudem bedarf es sowohl wegen der bei der Prüfung des anzuwendenden Straftatbestandes zu beachtenden Grenze der "nicht geringen Menge" (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) als auch im Hinblick auf die Bestimmung des Schuldumfangs der Feststellung darüber, welcher Anteil der jeweils erworbenen Opiummengen zum Eigenkonsum und weicher zur Weiterveräußerung bestimmt war (BGH StV 1996, 214 f.; zu den in Betracht kommenden Konkurrenzen vgl. BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1999 - 4 StR 391/99; Weber BtMG § 29 a Rdn. 143 ff).
  • BGH, 11.05.1990 - 3 StR 510/89
    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99
    Zweifel an der Auffassung der Strafkammer ergeben sich um so weniger, als der Angeklagte nach den Feststellungen bereits "seit seiner Kindheit Kontakt mit Opium" hat (UA 4) und den Handel mit dem Rauschgift über einen Zeitraum von mehreren Jahren regelmäßig betrieben hat (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 8).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87

    Voraussetzung der nicht geringen Menge bei der Zubereitung von Morphin

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99
    Zwar kann der Senat den Urteilsgründen angesichts des festgestellten Verbrauchs von "etwa 8 Gramm pro Tag" (UA 4; "8 - 10 Gramm" UA 15) und der etwa in Monatsabständen erfolgten Erwerbsgeschäfte entnehmen, daß die verbleibenden, zur gewinnbringenden Weiterveräußerung zur Verfügung stehenden Mengen die Grenze der nicht geringen Menge (BGHSt 35, 179) jeweils bei weitem überschritten haben.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 711/98

    Bande; Mittäterschaft; Durchschnittsmenge; Doppelverwertungsverbot; Eigenkonsum

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99
    Der Senat hebt die Einzelstrafen auch in den von der Schuldspruchänderung betroffenen Fällen II. 216 bis 218 auf, weil nicht auszuschließen ist, daß das Landgericht der Strafbemessung insoweit einen zu großen Schuldumfang zugrundegelegt und nicht ausreichend bedacht hat, daß der Erwerb bzw. Besitz zum Eigenverbrauch eher zu einer milderen Beurteilung Anlaß gibt (BGH StV 1998, 599 f.; BGH, Beschluß vom 11. Februar 1999 - 4 StR 711/98), Dies zieht die Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs nach sich.
  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99
    Doch ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte abzustellen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5, 11, 13; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97 - und vom 1. Dezember 1998 - 4 StR 547/98).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99
    b) Doch kann das Urteil insoweit nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht seine Annahme, diese Taten stünden "tatmehrheitlich zueinander (§ 53 StGB)" (UA 17), ersichtlich allein auf die Verkaufsakte abgestellt, dabei aber nicht die in der Rechtsprechung zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln entwickelten Grundsätze (BGHSt 30, 28, 31) beachtet hat.
  • BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97

    Zusammenfassung von Einzelverkäufen von Betäubungsmitteln zu einer

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99
    Doch ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte abzustellen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5, 11, 13; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97 - und vom 1. Dezember 1998 - 4 StR 547/98).
  • BGH, 03.05.1995 - 5 StR 122/95

    Angaben zur Feststellung einer Serienstraftat - Unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 89/97

    Reichweite des Verschlechterungsverbotes bei Änderung der Strafart - Erhöhung

  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

  • BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90

    Betäubungsmittel - Einfuhr zum Eigenverbrauch - Krimineller Gehalt - Minder

  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 581/00

    Gewerbsmäßig begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Denn dem Urteil sind konkrete Anhaltspunkte dafür, daß der - zur Sache schweigende - Angeklagte die Verkäufe an Willi R. oder jedenfalls mehrere dieser Veräußerungsgeschäfte aus einer größeren Vorratsmenge getätigt hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5, 11, 13; BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 479/99 - und vom 15. März 2000 -2 StR 614/99), nicht zu entnehmen.
  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 157/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dieser Rechtsfehler ergreift den Schuldspruch (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 479/99 - 18. Juli 2000 - 4 StR 258/00 - Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht