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   BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02   

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https://dejure.org/2002,6268
BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,6268)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2002 - 4 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,6268)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2002 - 4 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,6268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Versuch - Wohnungseinbruchsdiebstahl - Lückenhafte Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253 Abs. 1
    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei bestehendem Anspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97

    Rechtswidrige Bereicherung bei schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02
    War der Angeklagte vom Zeugen W. mit der Einziehung der Forderung gegen S, beauftragt und wollte er diese mittels der festgestellten Bedrohung durchsetzen, entfiele bei der Erpressung das normative Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Bereicherung (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 6).
  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95

    Erpressung - Raub - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Bereicherung

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02
    Dieses wird nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewendet werden (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90

    Rechtsfolge der Nichterörterung von für und gegen den Angeklagten sprechenden

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02
    Die Strafkammer hat nicht erörtert, weshalb sie dem Zeugen W. trotz Bedenken gegen seine Glaubwürdigkeit an anderer Stelle gerade zu diesem Punkt glaubt (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 5, 8).
  • BGH, 20.10.1988 - 1 StR 573/88

    Strafprozeßrecht: Auseinandersetzung mit der Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02
    Die Strafkammer hat nicht erörtert, weshalb sie dem Zeugen W. trotz Bedenken gegen seine Glaubwürdigkeit an anderer Stelle gerade zu diesem Punkt glaubt (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 5, 8).
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99

    Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02
    heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich ist (BGH NStZ-RR 1999, 272 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.2003 - 4 StR 318/03

    Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei bestehendem zivilrechtlichem Anspruch

    Es fehlt deshalb an dem für die Erpressung erforderlichen normativen Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Bereicherung (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6; BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - 4 StR 48/02), da das mit der Handlung des Mitangeklagten Ü. verfolgte Endziel der Rechtsordnung entsprach.
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