Rechtsprechung
   BGH, 12.04.2011 - 4 StR 48/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15011
BGH, 12.04.2011 - 4 StR 48/11 (https://dejure.org/2011,15011)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2011 - 4 StR 48/11 (https://dejure.org/2011,15011)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2011 - 4 StR 48/11 (https://dejure.org/2011,15011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine durch den Verteidiger eines Angeklagten eingelegte Revision ist nach einem protokollierten Rechtsmittelverzicht unzulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 341 Abs. 1
    Eine durch den Verteidiger eines Angeklagten eingelegte Revision ist nach einem protokollierten Rechtsmittelverzicht unzulässig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.2003 - 4 StR 516/02

    Form und Nachweis der Ermächtigung zu einem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 48/11
    Eine solche Ermächtigung kann mündlich erteilt werden; zu ihrem Nachweis kann eine anwaltliche Erklärung genügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2002 - 4 StR 212/02 - und vom 14. Januar 2003 - 4 StR 516/02, NStZ 2004, 55).
  • BGH, 30.07.2002 - 4 StR 212/02

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (durch den Verteidiger; mündliche Ermächtigung;

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 48/11
    Eine solche Ermächtigung kann mündlich erteilt werden; zu ihrem Nachweis kann eine anwaltliche Erklärung genügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2002 - 4 StR 212/02 - und vom 14. Januar 2003 - 4 StR 516/02, NStZ 2004, 55).
  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 48/11
    Ohne Belang ist, wie der Urkundsbeamte seine Rolle sah (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 23. Juni 1983 - 1 StR 351/83, NJW 1984, 1974; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 341 Rn. 7 und Einl. Rn. 133 mwN).
  • BGH, 02.03.2016 - 4 StR 580/15

    Rechtsmittelverzicht (Ermächtigung des Verteidigers: Nachweis; Form)

    Der schriftliche Rechtsmittelverzicht erfordert daher eine durch den Urheber selbst oder eine dazu ermächtigte Person niedergeschriebene Erklärung und die eindeutige Erkennbarkeit des Erklärenden (BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 48/11, Rn. 4).

    Damit bestand weder über den Inhalt der Erklärung noch über die Person des Erklärenden irgendein Zweifel (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 48/11, Rn. 5; Beschluss vom 23. Juni 1983 - 1 StR 351/83, NJW 1984, 1974 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht