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BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § ... 357; ; StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 244 a Abs. 1 a.F.; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 30a Abs. 1; ; BtMG § 29a Abs. 2; ; JGG § 18 Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 152
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90
Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98
Die Verbindung zu einer Bande setzt nämlich voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit ausdrücklich oder schlüssig bekundetem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der in den §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 30 a Abs. 1 BtMG genannten Art zu begehen (BGHSt 38, 26, 28, 31; 42, 255, 257 f.; vgl. zu §§ 244 Abs. 1 Nr. 3, 244 a Abs. 1 StGB a.F. BGH NJW 1998, 2913).Hierbei können insbesondere gewichtige Indikatoren sein: das Eingebundensein in einer bandenmäßigen Organisation, eine "geschäftsmäßige Auftragsverwaltung", eine genaue gemeinsame Buchführung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Aquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz, das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten (BGH NStZ-RR 1997, 375, 376; vgl. auch BGHSt 38, 26, 30 f.; BGH StV 1995, 642; NStZ 1996, 443;… BGHR BtMG § 30 a Abs. 1 Bandenhandel 1; § 30 a Bande 8).
- BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96
Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …
Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98
Die Verbindung zu einer Bande setzt nämlich voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit ausdrücklich oder schlüssig bekundetem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der in den §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 30 a Abs. 1 BtMG genannten Art zu begehen (BGHSt 38, 26, 28, 31; 42, 255, 257 f.; vgl. zu §§ 244 Abs. 1 Nr. 3, 244 a Abs. 1 StGB a.F. BGH NJW 1998, 2913).Erforderlich ist - über die mittäterschaftliche Arbeitsteilung im jeweiligen Individualinteresse hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen (BGHSt 42, 255, 259; vgl. auch BGH NStZ 1998, 42, 43).
- BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer …
Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98
Für den auf gewisse Dauer angelegten und verbindlichen Gesamtwillen ist kennzeichnend, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (BGH NStZ 1996, 443; NStZ-RR 1997, 121 LS; BGH NStZ 1998, 255, 256 mit Anm. Körner).Hierbei können insbesondere gewichtige Indikatoren sein: das Eingebundensein in einer bandenmäßigen Organisation, eine "geschäftsmäßige Auftragsverwaltung", eine genaue gemeinsame Buchführung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Aquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz, das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten (BGH NStZ-RR 1997, 375, 376; vgl. auch BGHSt 38, 26, 30 f.; BGH StV 1995, 642; NStZ 1996, 443;… BGHR BtMG § 30 a Abs. 1 Bandenhandel 1; § 30 a Bande 8).
- BGH, 09.07.1991 - 4 StR 291/91
Revision - Verhängung - Höchststrafe
Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98
Der Angeklagte ist hierdurch unter keinen Umständen beschwert; das Landgericht hat in den - von der Schuldspruchänderung nicht betroffenen - 14 Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, in denen er lediglich mit 50 bis 80 Gramm Heroin (mit gleichem Wirkstoffgehalt) Handel getrieben hatte, minder schwere Fälle gemäß § 29 a Abs. 2 BtMG bejaht und gegen ihn die nämlichen Einzelstrafen verhängt (vgl. BGH NStE StPO Nr. 4 zu § 354; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1991 - 4 StR 291/91; OLG Düsseldorf NStE StPO Nr. 1 zu § 354;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 354 Rdn. 9 a). - BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97
Bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln bei Arbeit eines Beteiligten als …
Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98
Für den auf gewisse Dauer angelegten und verbindlichen Gesamtwillen ist kennzeichnend, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (BGH NStZ 1996, 443; NStZ-RR 1997, 121 LS; BGH NStZ 1998, 255, 256 mit Anm. Körner). - BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98
Die Verbindung zu einer Bande setzt nämlich voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit ausdrücklich oder schlüssig bekundetem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der in den §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 30 a Abs. 1 BtMG genannten Art zu begehen (BGHSt 38, 26, 28, 31; 42, 255, 257 f.; vgl. zu §§ 244 Abs. 1 Nr. 3, 244 a Abs. 1 StGB a.F. BGH NJW 1998, 2913). - BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall
Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98
Das Vorliegen einer bandenmäßigen Organisation, in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind, oder ein "mafiaähnlicher" Charakter wird allerdings nicht gefordert (BGH NStZ 1996, 339, 340; 442; NStZ-RR 1997, 395, 396;… BGHR BtMG § 30 a Bande 3, 8). - BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
Entscheidungen zur Geldwäsche
Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98
Erforderlich ist - über die mittäterschaftliche Arbeitsteilung im jeweiligen Individualinteresse hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen (BGHSt 42, 255, 259; vgl. auch BGH NStZ 1998, 42, 43). - BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98
Das Vorliegen einer bandenmäßigen Organisation, in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind, oder ein "mafiaähnlicher" Charakter wird allerdings nicht gefordert (BGH NStZ 1996, 339, 340; 442; NStZ-RR 1997, 395, 396; BGHR BtMG § 30 a Bande 3, 8). - BGH, 10.07.1997 - 4 StR 258/97
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98
Hierbei können insbesondere gewichtige Indikatoren sein: das Eingebundensein in einer bandenmäßigen Organisation, eine "geschäftsmäßige Auftragsverwaltung", eine genaue gemeinsame Buchführung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Aquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz, das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten (BGH NStZ-RR 1997, 375, 376; vgl. auch BGHSt 38, 26, 30 f.; BGH StV 1995, 642; NStZ 1996, 443;… BGHR BtMG § 30 a Abs. 1 Bandenhandel 1; § 30 a Bande 8). - BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß - …
- BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96
Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer …
- BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des …
- BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95
Eigentum am Geld - Scheinkäufer der Polizei - Übergabe an den Straftäter - …
- BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des …