Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB; Art. 5 EMRK; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Merkmalen, Vollzugsverhalten, prognoserelevanter symptomatischer Zusammenhang mit der Anlassverurteilung; verfassungskonforme Auslegung; Recht auf Freiheit und Sicherheit; Anwendung auf Tatbegehungen im Beitrittsgebiet); Vertrauensschutz; Rückwirkungsverbot.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2006, 276
  • NJ 2007, 134
  • StV 2006, 243



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06  

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Nach dem Willen des Gesetzgebers muss es sich dabei um Tatsachen handeln, die jenseits einer gewissen Erheblichkeitsschwelle liegen (vgl. BT-Drucks. 15/2887, S. 10, 12), die also einerseits in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen und andererseits nach anerkannten und überprüfbaren Maßstäben auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten schließen lassen (vgl. BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 14; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 28).

    Die Rechtsprechung hat dies dahin konkretisiert, dass die Tatsachen dem letztinstanzlich zuständigen Gericht im Ausgangsverfahren auch nicht bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflichten hätten bekannt werden können (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlich NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 13; BGH, 2 StR 4/06 vom 15. Februar 2006, Absatz-Nr. 15; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 22).

    Damit wird sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172 ; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05  

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    a) Einer nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 2 StGB steht allerdings nicht bereits grundsätzlich entgegen, dass die Verhängung von Sicherungsverwahrung bei Aburteilung der Anlasstat nach Art. 1a EGStGB in der Fassung des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 (i. V. mit dem Einigungsvertragsgesetz vom 23. September 1990, BGBl II 885, 889, 955) nicht möglich war (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05 m.w.N.).

    Ob diese Frage bei § 66b Abs. 1 StGB infolge der Verweisung auf "die übrigen Voraussetzungen des § 66" etwa anders zu bewerten wäre, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, NStZ 2005, 561; BGH StV 2006, 67, 70; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    Besondere Vorsicht ist bei der Bewertung von Vollzugsverhalten geboten, weil die besonderen Bedingungen langjähriger Unterbringung in geschlossenem Freiheitsentzug für Rückschlüsse auf die allgemeine Gefährlichkeit nur bedingt geeignet erscheinen (vgl. BGH StV 2006, 67, 71; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    cc) Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Neuheit derartiger Tatsachen ist nicht stets die letzte Tatsachenentscheidung bei der Anlassverurteilung (vgl. BGH NStZ 2005, 684, 686; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05), sondern bei weiteren Verurteilungen die letzte Tatsachenverhandlung, in der eine Entscheidung über die primäre Anordnung von Sicherungsverwahrung hätte erfolgen können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106 m. Anm. Eisenberg StV 2005, 345; a. A. OLG Brandenburg NStZ 2005, 272, 275; Veh NStZ 2005, 307, 309 ff.).

    Nach den Urteilsgründen liegt nahe, dass der Diagnose der Persönlichkeitsstörung des Verurteilten nur eine Änderung der Bewertung bereits erkannter und erkennbarer Tatsachen zugrunde lag; dies reicht für die Anwendung von § 66b Abs. 1 oder Abs. 2 StGB nicht aus (vgl. BGH StV 2006, 66, 67; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05 - und Urteile vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 sowie 393/05).

  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 222/05  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; im Vollzug zutage getretene

    Entscheidend ist vielmehr, ob die dieser Bewertung zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung der Anlasstat bereits vorlagen und ob diese dem damaligen Tatrichter bekannt oder für ihn erkennbar waren (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    Verbal-aggressive Angriffe während des Vollzugs der Freiheitsstrafe (vgl. Art. 1 a Satz 2 EGStGB n.F.) stellen wegen des mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in das Freiheitsrecht des Verurteilten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann erhebliche neue Tatsachen dar, wenn sie für sich genommen oder in ihrer Gesamtheit auf eine Bereitschaft des Verurteilten hinweisen, schwere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu begehen (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05; Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    Entgegen der Ansicht der Revision bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 66 b Abs. 2 StGB weder im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 109, 133, 167) noch unter dem Gesichtspunkt des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebots aus Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m Art. 20 Abs. 3 GG durchgreifende Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    Die Anwendbarkeit des § 66 b Abs. 2 StGB wird auch nicht dadurch gehindert, dass gegen den Verurteilten zum Zeitpunkt der Aburteilung der Anlasstat die Maßregel der Sicherungsverwahrung - selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 66 StGB - nicht hätte angeordnet werden dürfen, weil dieser die Tat im Beitrittsgebiet, wo er auch ansässig war, begangen hatte (Art. 1 a EGStGB in der Fassung des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 - BGBl. II S. 889, 954), da diese Vorschrift gerade unabhängig vom Vorliegen der formellen Voraussetzungen des § 66 StGB Anwendung findet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die dieser Bewertung zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung der Anlasstat bereits vorlagen und ob diese dem damaligen Tatrichter bekannt oder für ihn erkennbar waren (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    a) Verbal-aggressive Angriffe während des Vollzugs der Freiheitsstrafe (vgl. Art. 1 a Satz 2 EGStGB n.F.) stellen wegen des mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in das Freiheitsrecht des Verurteilten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann erhebliche neue Tatsachen dar, wenn sie für sich genommen oder in ihrer Gesamtheit auf eine Bereitschaft des Verurteilten hinweisen, schwere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu begehen (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05; Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

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  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

    Alle neuen Tatsachen müssen eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten und in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (BGH NStZ 2006, 276, 278).

    Wie alle sonstigen "nova" müssen auch solche Umstände eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten und in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (BGH NStZ 2006, 276, 278; Beschluss vom 24. März 2006 - 1 StR 27/06).

    Der Bundesgerichtshof hat dieses Erfordernis in inzwischen ständiger Rechtsprechung (BGH a.a.O.; NStZ 2006, 276) dahingehend konkretisiert, dass sich in den neuen Tatsachen die bei der Anlasstat hervorgetretene spezifische Gefährlichkeit des Verurteilten widerspiegeln muss, die "nova" mithin in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen müssen.

  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen); Rechtsstaatsprinzip;

    Dies beurteilt sich nach dem geltenden Gesetzeswortlaut des § 66b Abs. 1 Satz 1 StGB (jedenfalls klarstellend geändert durch Gesetz vom 13. April 2007 mit Wirkung zum 18. April 2007, BGBl I S. 513) allein nach der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die nachträgliche Sicherungsverwahrung geltenden Rechtslage (vgl. zur früheren Rechtslage BGH NStZ 2006, 276, 277).
  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 393/05  

    Nachträgliche Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung bei

    Allerdings ergeben sich vorliegend aus dem Vollzugsverhalten des Verurteilten in der Unterbringung nach § 64 StGB gegenüber dem Ausgangsurteil "neue Tatsachen" (vgl. zu diesem Begriff BGH, Urteile vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05 -, NJW 2005, 3078, und vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Senatsbeschlüsse vom 9. November 2005 11 - 4 StR 483/05 - und vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05), die im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen nach § 66 b Abs. 1 StGB Bedeutung erlangen können.

    Doch ist bei der Frage der Erheblichkeit immer in Rechnung zu stellen, ob und inwieweit diese Umstände ihre Ursache nicht nur in der Vollzugssituation haben (Senatsbeschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    Die vom psychiatrisch-psychologischen Sachverständigen zu verantwortende Diagnose einer Persönlichkeitsstörung als solche stellt auch dann, wenn sie von einem der international gebräuchlichen Klassifikationen (ICD oder DSM) erfasst wird, keine Tatsache dar; "nova" können sich immer nur auf die eine solche Diagnose begründenden Anknüpfungstatsachen beziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06  

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

    Ob diese Tatsachen bereits im Ausgangs- oder einem früheren Verfahren Grundlage einer sachverständigen Bewertung waren, ist ohne Belang (vgl. BGH NStZ 2006, 276, 278).

    Allerdings hinderte der Umstand, dass für die noch unter Geltung von DDR-Recht begangenen Anlasstaten zur Zeit ihrer Aburteilung keine Sicherungsverwahrung verhängt werden durfte, die Anwendung jedenfalls des § 66b Abs. 2 StGB nicht (vgl. BGH NJW 2006, 1442, 1443; 1446, 1447; NStZ 2006, 276, 277).

    Ob diese Tatsachen bereits im Ausgangs- oder einem früheren Verfahren Grundlage einer sachverständigen Bewertung waren, ist ohne Belang (vgl. BGH NStZ 2006, 276, 278).

  • BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache);

    Dabei ist nicht entscheidend, ob bei dem Verurteilten jetzt erstmals diese Diagnose gestellt worden ist, sondern vielmehr, ob die dieser Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Anlassverurteilung bereits vorlagen und bekannt oder erkennbar waren (BGH StV 2006, 243; NStZ-RR 2006, 302).
  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 372/09  

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (formelle

    Es müssen deshalb nach der Anlassverurteilung vor dem Ende des Strafvollzugs Tatsachen - und zwar neue Tatsachen - erkennbar werden, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit hinweisen und in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (vgl. BGH, Urt. vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 - [ BGHSt 50, 284, 296]; Beschlüsse vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05 - Rdn. 15; 22. Februar 2006 - 5 StR 585/05 - [ BGHSt 50, 373, 378]; 9. Januar 2007 - 1 StR 605/06 - Rdn. 10, insoweit in BGHSt 51, 191 nicht abgedruckt; 17. Juni 2008 - 1 StR 227/08 - Rdn. 13; 7. Oktober 2008 - GSSt 1/08 - [BGHSt 52, 379, 389 Rdn. 32]; BVerfG - Kammer - Beschl. vom 23. August 2006 - 2 BvR 226/06 - [ BVerfGK 9, 108]).
  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 274/06  

    Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung (keine neue Tatsache bei

    Entscheidend ist vielmehr allein, ob die dieser Einschätzung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen oder erkennbar waren (vgl. BGHSt 50, 180 [187]; BGHSt 50, 275 [278]; BGH NJW 2006, 1442 [1444]; BGH NStZ 2006, 155 [156, 12 Rdn. 3]; BGH NStZ 2006, 276 [278, Rdn. 15]; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 5 StR 125/06 - Rdn. 9).
  • BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07  

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Verbalaggressionen im

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06  

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 306/06  

    Zum Anwednungsbereich der Vorschrift des § 66b StGB

  • BGH, 17.06.2008 - 1 StR 227/08  

    Grenzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei Altfällen nach

  • BGH, 10.10.2007 - 5 StR 376/07  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen: Behandlung von

  • BGH, 11.03.2010 - 4 StR 473/09  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Voraussetzung der neuen Tatsache);

  • VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10  

    Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen

  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10  

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

  • BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10  

    Zurückstellung einer Entscheidung über die Sicherungsverwahrung im Hinblick auf

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