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   BGH, 06.09.1994 - 4 StR 485/94   

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https://dejure.org/1994,4787
BGH, 06.09.1994 - 4 StR 485/94 (https://dejure.org/1994,4787)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1994 - 4 StR 485/94 (https://dejure.org/1994,4787)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1994 - 4 StR 485/94 (https://dejure.org/1994,4787)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 4 StR 485/94
    So ist es grundsätzlich methodisch zulässig, wenn der Tatrichter, ausgehend von dem Gesamtbild des Geschehensablaufs, für einen festliegenden Zeitraum die sichere Überzeugung von einer Mindestzahl nicht notwendig durch individuelle Merkmale voneinander unterscheidbarer Einzeltaten gewinnt (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - ferner BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94 -).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 4 StR 485/94
    So ist es grundsätzlich methodisch zulässig, wenn der Tatrichter, ausgehend von dem Gesamtbild des Geschehensablaufs, für einen festliegenden Zeitraum die sichere Überzeugung von einer Mindestzahl nicht notwendig durch individuelle Merkmale voneinander unterscheidbarer Einzeltaten gewinnt (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - ferner BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94 -).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 4 StR 485/94
    Die Annahme einer fortgesetzten, in mindestens 120 Teilakten begangenen Tat steht im Widerspruch zu der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]).
  • BGH, 15.06.1994 - 4 StR 221/94

    Urteilsbegründung - Einzeltaten - Unterscheidbarkeit

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 4 StR 485/94
    So ist es grundsätzlich methodisch zulässig, wenn der Tatrichter, ausgehend von dem Gesamtbild des Geschehensablaufs, für einen festliegenden Zeitraum die sichere Überzeugung von einer Mindestzahl nicht notwendig durch individuelle Merkmale voneinander unterscheidbarer Einzeltaten gewinnt (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - ferner BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94 -).
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 7/11

    Sexueller Missbrauch eines Kindes und schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

    In Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden, dürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vermeidung gewichtiger Strafbarkeitslücken an die Individualisierung der einzelnen Missbrauchshandlungen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 5; Senatsbeschluss vom 6. September 1994 - 4 StR 485/94, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 9).

    Die Urteilsgründe müssen in solchen Fällen auch erkennen lassen, ob und in welchem Umfang von der rechnerisch ermittelten Gesamtzahl der Taten nach den besonderen Umständen des jeweiligen Falles Abzüge vorgenommen werden müssen (Senatsbeschluss vom 6. September 1994 aaO).

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