Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5937
BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10 (https://dejure.org/2011,5937)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2011 - 4 StR 487/10 (https://dejure.org/2011,5937)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10 (https://dejure.org/2011,5937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 261 StPO
    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die Überzeugungsbildung (Beweiswürdigung; objektive Voraussetzungen der Überzeugung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 3 Nr 2 StGB, § 177 Abs 4 Nr 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 261 StPO
    Sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung: Beweiswürdigung aufgrund subjektiver Eindrücke des Tatopfers; Sprühflasche mit Haushaltsreiniger als gefährliches Werkzeug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 3 Nr 2 StGB, § 177 Abs 4 Nr 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 261 StPO
    Sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung: Beweiswürdigung aufgrund subjektiver Eindrücke des Tatopfers; Sprühflasche mit Haushaltsreiniger als gefährliches Werkzeug

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Erkennbarkeit der auf Tatsachengrundlagen und nicht auf bloßen Annahmen beruhenden tatrichterlichen Beweiswürdigung in den Urteilsgründen; Rechtmäßigkeit der Annahme des Vorliegens eines Vorsatzes auf der Täterseite bei Zugrundelegung allein der ...

  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung: Beweiswürdigung aufgrund subjektiver Eindrücke des Tatopfers; Sprühflasche mit Haushaltsreiniger als gefährliches Werkzeug

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung: Beweiswürdigung aufgrund subjektiver Eindrücke des Tatopfers; Sprühflasche mit Haushaltsreiniger als gefährliches Werkzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Erkennbarkeit der auf Tatsachengrundlagen und nicht auf bloßen Annahmen beruhenden tatrichterlichen Beweiswürdigung in den Urteilsgründen; Rechtmäßigkeit der Annahme des Vorliegens eines Vorsatzes auf der Täterseite bei Zugrundelegung allein der ...

  • datenbank.nwb.de

    Sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung: Beweiswürdigung aufgrund subjektiver Eindrücke des Tatopfers; Sprühflasche mit Haushaltsreiniger als gefährliches Werkzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 275
  • StV 2011, 366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02

    Gefährliches Werkzeug (Beisichführen, Verwenden, Eignung zur Zufügung erheblicher

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
    Vielmehr ist es ausreichend, dass der Täter das Tatmittel zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung einsatzbereit bei sich hat, wofür es auch genügt, wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98, NStZ 1999, 242; Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00, NStZ 2001, 246; Urteil vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02, NStZ-RR 2003, 202; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 177 Rn. 81 m.w.N.).

    b) Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann benutzt, wenn der Täter ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch, wenn sich die objektive Gefährlichkeit des eingesetzten Gegenstandes erst aus der konkreten Art seiner Verwendung ergibt, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 228; Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276, 278; vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02 aaO; Beschluss vom 17. September 2003 - 2 StR 254/03, NStZ 2004, 261; vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StV 2006, 416).

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen müssen grundsätzlich nach der Mitteilung des Anklagevorwurfs im Urteil zunächst diejenigen Feststellungen in einer geschlossenen Darstellung bezeichnet werden, die der Tatrichter für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung dartut, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch notwendigen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 14 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen müssen grundsätzlich nach der Mitteilung des Anklagevorwurfs im Urteil zunächst diejenigen Feststellungen in einer geschlossenen Darstellung bezeichnet werden, die der Tatrichter für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung dartut, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch notwendigen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1982 - 4 StR 183/82, NStZ 1982, 478; vom 6. April 1990 - 2 StR 627/89, BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; vgl. auch BVerfG, NJW 2008, 3346, 3347 f.).
  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99

    Einwilligung zur Körperverletzung; Sittenwidrigkeit; Gute Sitten;

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
    Die vom Angeklagten verwendete, einen Haushaltsreiniger beinhaltende Sprühflasche stellt ebenso wie ein Reizgassprühgerät (BGH, Beschluss vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95; Urteil vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 417/99, NStZ 2000, 87, 88) oder ein Pfeffersprayer (BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 31/01, NZV 2001, 352, 353) ein solches Werkzeug dar, ohne dass es darauf ankommt, ob die Reinigerflüssigkeit als solche dem Werkzeugbegriff unterfällt (vgl. Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 224 Rn. 6; MünchKommStGB/Hardtung § 224 Rn. 14, 20; a.A. OLG Dresden NStZ-RR 2009, 337).
  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1982 - 4 StR 183/82, NStZ 1982, 478; vom 6. April 1990 - 2 StR 627/89, BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; vgl. auch BVerfG, NJW 2008, 3346, 3347 f.).
  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1982 - 4 StR 183/82, NStZ 1982, 478; vom 6. April 1990 - 2 StR 627/89, BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; vgl. auch BVerfG, NJW 2008, 3346, 3347 f.).
  • BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98

    Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
    Vielmehr ist es ausreichend, dass der Täter das Tatmittel zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung einsatzbereit bei sich hat, wofür es auch genügt, wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98, NStZ 1999, 242; Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00, NStZ 2001, 246; Urteil vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02, NStZ-RR 2003, 202; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 177 Rn. 81 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 433/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; "Beisichführen" im Rahmen des § 177 Abs. 3 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
    Vielmehr ist es ausreichend, dass der Täter das Tatmittel zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung einsatzbereit bei sich hat, wofür es auch genügt, wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98, NStZ 1999, 242; Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00, NStZ 2001, 246; Urteil vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02, NStZ-RR 2003, 202; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 177 Rn. 81 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
    b) Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann benutzt, wenn der Täter ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch, wenn sich die objektive Gefährlichkeit des eingesetzten Gegenstandes erst aus der konkreten Art seiner Verwendung ergibt, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 228; Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276, 278; vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02 aaO; Beschluss vom 17. September 2003 - 2 StR 254/03, NStZ 2004, 261; vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StV 2006, 416).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

  • BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06

    Ledergürtel als gefährliches Werkzeug

  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

  • BGH, 17.09.2003 - 2 StR 254/03

    Vergewaltigung und schwerer Raub (gefährliches Werkzeug: Kugelschreiber, konkrete

  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 452/95

    Strafmilderung - Opfer der Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen

  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Abgrenzung von einem gefährlichen

  • OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09

    Gift; gefährliches Werkzeug; Körperverletzung

  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    Die richterliche Überzeugung bedarf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage, die aus rationalen Gründen den Schluss erlaubt, dass das festgestellte Geschehen mit der Wirklichkeit übereinstimmt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10 Rn. 9 mwN, insoweit in NStZ-RR 2011, 275 nicht abgedruckt; Beschluss vom 24. Juni 1982 - 4 StR 183/82, NStZ 1982, 478; vgl. auch BVerfG, NJW 2008, 3346, 3347 f.; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 42).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Unerheblich ist dabei, ob auch der in der Kanne befindliche Kaffee selbst dem Werkzeugbegriff unterfiele (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2011 - 4 StR 487/10 - NStZ-RR 2011, 275 mwN).
  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

    Die Gefährlichkeit des Tatmittels kann sich gerade daraus ergeben, dass ein Gegenstand bestimmungswidrig gebraucht wird (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, StV 2011, 366; vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99, NStZ-RR 1999, 355 (abgesägter Besenstiel); Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03 (zum Fesseln benutzte Paketschnur), vom 13. Januar 2006 - 2 StR 463/05 ("festes Schlauchstück") und vom 5. August 2010 - 3 StR 190/10, NStZ 2011, 211, 212 (60 Zentimeter langes, stabiles Kunststoffband); Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12 (Staubsaugerrohr)).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2016 - 53 Ss 3/16

    Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Öffentlichkeit der Verlesung;

    Erst im Anschluss daran folgt die entscheidende Beweiswürdigung (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; BGH, Urteil vom 29.11.2011 -1 StR 287/11, BeckRS 2012, 03294), in der der Tatrichter darlegt, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch notwendigen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (ständige Rechtsprechung des BGH, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10, 13 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 2009, 512, 513; BGH NStZ-RR 2010, 182; BGH NStZ-RR 2011, 275, Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.; zum Aufbau eines freisprechenden Urteils Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Aufl., Rdnr. 619 ff.).

    Diese Anforderungen sind kein Selbstzweck, sondern sollen dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 275).

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 503/14

    Besonders schwere Vergewaltigung (Kissen als gefährliches Werkzeug; Konkurrenzen

    Damit ist gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB ein beliebiger Gegenstand immer schon dann, wenn er - wie hier - seine objektive Gefährlichkeit durch die konkrete Art und Weise seiner (zweckwidrigen) Verwendung erhält (st. Rspr.; vgl. ausführlich dazu BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275, 276 mwN).
  • BGH, 11.09.2018 - 4 StR 69/18

    Beeinträchtigen der Sicherheit des Bahnverkehrs durch das Bereiten eines

    Mit Blick auf die Prüfung einer gefährlichen Körperverletzung durch das Versprühen des Löschschaums weist der Senat darauf hin, dass insoweit auch die Qualifikation nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Erwägung zu ziehen sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275, 276; Beschluss vom 17. Februar 2010 - 3 StR 10/10, Rn. 3 und 7).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Dem nicht schematisch anzuwendenden Grundsatz, dass das Tatgericht bei freisprechenden Urteilen zunächst die Umstände feststellen muss, die es für erwiesen erachtet, und dazu die Begründung so abzufassen hat, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH, Urteile vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2325; vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211, und vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275), ist hier genügt.
  • BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20

    Schwere Vergewaltigung (Bei-Sich-Führen einer Waffe oder eines anderen

    Bei sich führt der Täter das Werkzeug, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit am Körper oder in seiner Nähe hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10 mwN).
  • OLG Celle, 26.03.2013 - 322 SsBs 377/12

    Freispruch eines Betroffenen in einem Verfahren wegen

    Erfolgt ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen, so hat der Tatrichter gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO grundsätzlich zunächst im Rahmen einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen festzustellen, die er für erwiesen erachtet (vgl. nur BGH, BGHR, StPO, § 267 Abs. 5 Freispruch 2, BGH, NStZ-RR 2005, 211, BGH NStZ-RR 2011, 275).
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 20/12

    Gefährliche Körperverletzung: Pumpsprühflasche mit Haushaltsreiniger als

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275, 276; vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 599/11

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung und Anforderungen an die Darstellung eines

  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 466/12

    Beweiswürdigung durch das Tatgericht (eingeschränkte Revisibilität);

  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 236/11

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Freispruch); Darstellungsmangel;

  • OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21

    Anforderungen an freisprechendes Berufungsurteil; Unzulässigkeit wortwörtlicher

  • OLG Hamm, 22.10.2013 - 3 RVs 71/13

    Darstellung der Feststellungen in einem freisprechenden Urteil

  • OLG Hamm, 12.11.2013 - 5 RVs 98/13

    Erfordernis von eigenen Feststellungen des Berufungsgerichts im Falle der

  • OLG Hamm, 22.10.2013 - 3 RBs 71/13

    Freispruch, Anforderungen, Urteilsgründe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht