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   BGH, 16.10.1997 - 4 StR 487/97   

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BGH, 16.10.1997 - 4 StR 487/97 (https://dejure.org/1997,6060)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1997 - 4 StR 487/97 (https://dejure.org/1997,6060)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 487/97 (https://dejure.org/1997,6060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 245
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 16.10.1997 - 4 StR 487/97
    Dabei kommt besondere Bedeutung der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Ob eine solche Milderung ausnahmsweise (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.1997 - 4 StR 487/97, zitiert nach juris, dort Rn. 6) in Betracht kommt, ist in einer wertenden Gesamtwürdigung - vor allem - der wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2012 - 2 StR 170/12, Rn. 6; BGH; Beschluss vom 30.06.2011 - 4 StR 241/11, Rn. 6).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes;

    Eine mildere Bewertung kommt danach allenfalls dann in Betracht, wenn die gebotene Handlung dem Unterlassungstäter mehr abverlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1981, JR 1982, 464 >465< und Beschluss vom 16. Oktober 1997, NStZ 1998, 245 ).
  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97

    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf den Beschluß des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 487/97 - zu einem ähnlich gelagerten Fall hin.
  • LG Aachen, 12.03.2020 - 52 Ks 1/20
    vgl. zu diesem für die Frage der Strafrahmenverschiebung bedeutsamen Umstand BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1997, 4 StR 487/97 , juris; BGH, Beschluss vom 21. August 2014, 3 StR 203/14, juris.
  • LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 Ks 14/10

    Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Herbeiführen einer

    Dabei kommt besondere Bedeutung der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (BGH 16.10.1997 NStZ 1998, 245; 01.04.1987 StV 1987, 527).
  • BGH, 06.12.2012 - 2 StR 170/12

    Strafmilderung bei Totschlag durch Unterlassen (minder schwerer Fall des

    Das Fehlen einer Überwindung dieser Antriebshemmungen kann anders zu bewerten sein als eine aktive Tötungshandlung (vgl. zum Fall einer Persönlichkeitsstörung bei der Nichtversorgung von Kindern BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 487/97, NStZ 1998, 245).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend

    In Anlehnung an § 13 Abs. 2 StGB kommt eine mildere Bewertung eines Unterlassungsdelikts dann in Betracht, wenn die gebotene Handlung von dem Beamten keine selbstverständliche Tätigkeit, sondern den mehr oder weniger außergewöhnlichen Einsatz eines rechtstreuen Willens erfordert (BVerwG, U.v. 26.09.2001 - 1 D 32.00 - juris Rn. 37; BGH, B.v. 30.6.2011 - 4 StR 241/11 - juris Rn. 6; BGH, U.v. 16.10.1997 - 4 StR 487/97 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 20.03.2013 - 16a D 11.2002 - juris Rn. 62).
  • LG München II, 24.05.2006 - 1 Ks 31 Js 799/06

    Karolina-Prozeß: Lebenslänglich für Folterpaar

    Bedenkt man demgegenüber, wie leicht die Angeklagte dem Kind Hilfe hätte verschaffen können, so steht ihr Unterlassen dem aktiven Tun angesichts der zu Tage getretenen Gleichgültigkeit und Gefühllosigkeit nicht nach (vgl. BGH NStZ 1998, 245 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 528/98

    Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht durch den Angeklagten;

    Auf die Revision der Angeklagten hob der Senat jenes Urteil durch Beschluß vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 487/97 (= StV 1998, 536) im Strafausspruch mit den Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.
  • VGH Bayern, 04.05.2022 - 16a D 19.1036

    Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, hier:

    In Anlehnung an § 13 Abs. 2 StGB kommt eine mildere Bewertung eines Unterlassungsdelikts dann in Betracht, wenn die gebotene Handlung von dem Beamten keine selbstverständliche Tätigkeit, sondern den mehr oder weniger außergewöhnlichen Einsatz eines rechtstreuen Willens erfordert (BVerwG, U.v. 26.09.2001 - 1 D 32.00 - juris Rn. 37; BGH, B.v. 30.6.2011 - 4 StR 241/11 - juris Rn. 6; BGH, U.v. 16.10.1997 - 4 StR 487/97 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 16a D 18.1764 - juris Rn. 61; U.v. 20.03.2013 - 16a D 11.2002 - juris Rn. 62).
  • LG Arnsberg, 09.07.2014 - 2 Ks 13/14

    Mord durch Unterlassen, Grausamkeit, niedrige Beweggründe

  • LG Arnsberg, 15.06.2018 - 2 Ks 8/16

    Prozess um verhungertes Kind: Mutter bestreitet Vorsatz

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