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BGH, 20.12.1968 - 4 StR 489/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Eingriffen in den Straßenverkehr - Vorliegen von Strafmilderungsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
Auszug aus BGH, 20.12.1968 - 4 StR 489/68
In dem weiteren Verhalten des Angeklagten hat das Schwurgericht zutreffend einen unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3 Nr. 2 StGB begangenen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr i.S. des § 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StGB in Tateinheit mit Widerstand gegen die Staatsgewalt und mit einem Vergehen nach § 316 StGB gesehen (BGHSt 22, 7 [BGH 04.10.1967 - 4 StR 356/67]). - BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB
Auszug aus BGH, 20.12.1968 - 4 StR 489/68
Die Angriffe der Revision greifen nicht durch; sie wenden sich zum Teil gegen die Feststellungen des Schwurgerichts und beruhen im übrigen im wesentlichen auf einer Verkennung des Gefährdungsvorsatzes in § 315 b StGB (BGHSt 22, 67).
- BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17
Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben
aa) In Fällen einer naheliegenden Eigengefährdung des Täters - wie hier - ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zwar gibt es keine Regel, wonach es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583, 584; vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68, VerkMitt 1969, Nr. 44). - BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste …
Dabei ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zwar gibt es keine Regel, wonach es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583, 584; Urteil vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68, VerkMitt 1969, Nr. 44). - BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23
Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen …
Vielmehr kommt auch der Beifahrer als tauglicher Täter eines verkehrsfremden Inneneingriffs in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 1/16 zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB;… Beschluss vom 6. Juli 1989 - 4 StR 321/89 Rn. 2 [Eingriff des Beifahrers in den Lenkvorgang]; Urteil vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68 Rn. 15 [wuchtiges Werfen nach vorne und Griff in das Lenkrad]). - AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09
Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den …