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   BGH, 20.12.1968 - 4 StR 489/68   

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https://dejure.org/1968,4736
BGH, 20.12.1968 - 4 StR 489/68 (https://dejure.org/1968,4736)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1968 - 4 StR 489/68 (https://dejure.org/1968,4736)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68 (https://dejure.org/1968,4736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Eingriffen in den Straßenverkehr - Vorliegen von Strafmilderungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Auszug aus BGH, 20.12.1968 - 4 StR 489/68
    In dem weiteren Verhalten des Angeklagten hat das Schwurgericht zutreffend einen unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3 Nr. 2 StGB begangenen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr i.S. des § 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StGB in Tateinheit mit Widerstand gegen die Staatsgewalt und mit einem Vergehen nach § 316 StGB gesehen (BGHSt 22, 7 [BGH 04.10.1967 - 4 StR 356/67]).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 20.12.1968 - 4 StR 489/68
    Die Angriffe der Revision greifen nicht durch; sie wenden sich zum Teil gegen die Feststellungen des Schwurgerichts und beruhen im übrigen im wesentlichen auf einer Verkennung des Gefährdungsvorsatzes in § 315 b StGB (BGHSt 22, 67).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    aa) In Fällen einer naheliegenden Eigengefährdung des Täters - wie hier - ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zwar gibt es keine Regel, wonach es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583, 584; vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68, VerkMitt 1969, Nr. 44).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Dabei ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zwar gibt es keine Regel, wonach es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583, 584; Urteil vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68, VerkMitt 1969, Nr. 44).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    Vielmehr kommt auch der Beifahrer als tauglicher Täter eines verkehrsfremden Inneneingriffs in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 1/16 zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; Beschluss vom 6. Juli 1989 - 4 StR 321/89 Rn. 2 [Eingriff des Beifahrers in den Lenkvorgang]; Urteil vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68 Rn. 15 [wuchtiges Werfen nach vorne und Griff in das Lenkrad]).
  • AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den

    Ob darüber hinaus ein Anspruch des Klägers zu 1) aus § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB besteht (vgl. zu Letzterem BGH, Urt. v. 20.12.1968 - 4 StR 489/68, VerkMitt 1969, Nr. 44), kann vorliegend im Hinblick auf die Haftung des Beklagten bereits aus § 823 Abs. 1 BGB dahinstehen.
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