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   BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86   

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BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86 (https://dejure.org/1986,3065)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1986 - 4 StR 492/86 (https://dejure.org/1986,3065)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 492/86 (https://dejure.org/1986,3065)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von Erschwernisgründen oder Milderungsgründen - Zur gebotenen Anwendung des Ausnahmestrafrahmens bei schwerer räuberischer Erpressung - Zur strafrechtlichen Bewertung der Benutzung einer Scheinwaffe

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.10.1985 - 3 StR 394/85

    Gemilderter Strafrahmen - Minder schwerer Fall - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86
    Es führt insoweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, wonach dieser Umstand allein die Tat zum minder schweren Fall stempeln kann (BGH bei Mösl NStZ 1983, 160, 164; BGH NStZ 1986, 117).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; BGH, Urteil vom 7. August 1986 - 4 StR 336/86).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; BGH, Urteil vom 7. August 1986 - 4 StR 336/86).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86
    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1982, 464, 465).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; BGH, Urteil vom 7. August 1986 - 4 StR 336/86).
  • BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles bei einem

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; BGH, Urteil vom 7. August 1986 - 4 StR 336/86).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 336/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Verneinung eines minder

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; BGH, Urteil vom 7. August 1986 - 4 StR 336/86).
  • BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82

    Verhältnis der Strafhöhe zum Unrechtsgehalt der Tat und zum Ausmaß der Schuld des

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86
    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1982, 464, 465).
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00

    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit

    Weist die tatrichterliche Wertung Rechtsfehler nicht auf, ist sie deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung ebenso möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar nähergelegen hätte (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1 und 8).
  • BGH, 07.01.2015 - 2 StR 163/14

    Schwerer Raub (Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme: Finalität;

    Bei der Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des für einen minder schweren Fall vorgesehenen Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint, ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. etwa BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH NStZ 2009, 37).
  • BGH, 26.08.2008 - 3 StR 316/08

    Schwerer Raub; Strafzumessung (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung)

    Bei der Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des für einen minder schweren Fall vorgesehenen Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint, ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. etwa BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 77/12

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl; Strafzumessung (minder schwerer Fall;

    Seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 492/86, BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 80).
  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein minder schwerer Fall vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. StV 1983, 19; 1988, 248 f.; NStZ 1991, 529 f.; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; Gesamtwürdigung, unvollständige 5).
  • BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06

    Minder schwerer Fall beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer und beim schweren

    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 163/99

    Bedingter Tötungsvorsatz; Totschlag; Minder schwerer Fall; Körperverletzung mit

    Bei dieser Entscheidung hat die Strafkammer die erforderliche Gesamtbetrachtung aller für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommenden -Umstände vorgenommen, ohne daß ein Rechtsfehler zutage tritt (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1 sowie BGH, Urt. vom 10. März 1998 - 1 StR 19/98).
  • BGH, 02.08.1989 - 2 StR 310/89

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Sexualdelikten -

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 250/98
    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmen, auch wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 32/91

    Ermessen des Tatrichters - Besonders schwerer Fall - Gesamtwürdigung -

    Die Entscheidung über die Frage, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt oder nicht, ist ein dem Tatrichter obliegender Wertungsakt der Strafzumessung aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 281/93

    Prüfung eines Rechtsfehlers in einem Urteil bei Gelangen von Delikten in das

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 199/87

    Versuchter schwerer Raub und räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer -

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