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   BGH, 17.02.1972 - 4 StR 493/71   

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https://dejure.org/1972,459
BGH, 17.02.1972 - 4 StR 493/71 (https://dejure.org/1972,459)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1972 - 4 StR 493/71 (https://dejure.org/1972,459)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1972 - 4 StR 493/71 (https://dejure.org/1972,459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen einen im schriftlichen Verfahren erlassenen Beschluss - Versäumnis der Widerspruchsfrist auf Grund des Nichtzugangs eines gerichtlichen Hinweisschreibens - Nachholung des rechtlichen Gehörs - Durchführung des vereinfachten Beschlussverfahren im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG (1968) § 72 Abs. 1, § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beschlussverfahren - Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Persönliches Erscheinen

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 293
  • NJW 1972, 881
  • MDR 1972, 436
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus BGH, 17.02.1972 - 4 StR 493/71
    Das wird im allgemeinen nur der Fall sein, wenn der Sachverhalt einfach gelagert ist und weitere Ermittlungen nicht veranlaßt sind, wenn also der Betroffene den Vorwurf des Bußgeldbescheides zugibt und lediglich eine geringere Geldbuße für angemessen hält, oder auch, wenn nur eine Rechtsfrage zu entscheiden ist (vgl. BGHSt 24, 15, 20) [BGH 12.11.1970 - 1 StR 263/70].

    Das Einverständnis wiederum setzt voraus, daß die Beteiligten über die Absicht des Gerichts, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden, und ihr Widerspruchsrecht unterrichtet worden sind (vgl. auch BGHSt 24, 15, 19) [BGH 12.11.1970 - 1 StR 263/70].

  • BayObLG, 20.11.1969 - 1a Ws (B) 74/69

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 17.02.1972 - 4 StR 493/71
    Deshalb ist gegen die Entscheidung im schriftlichen Verfahren zutreffend die Rechtsbeschwerde für zulässig erachtet worden, wenn der in § 72 Abs. 1 Satz 1 OWiG vorgeschriebene Hinweis ganz unterblieben ist (vgl. OLG Hamm - 4. Str.Sen. - VRS 37, 213; BayObLGSt 1969, 161, 173 ff; vgl. auch Rebmann/Roth/Herrmann § 72 OWiG Anm. 14; Göhler a.a.O. § 79 OWiG Anm. 2 E; ferner, soweit sie sich mit dieser Frage befassen, OLG Karlsruhe Die Justiz 1970, 425; OLG Hamm - 1. Str.Sen. - VRS 39, 128; BayObLG DAR 1971, 53; OLG Celle Urteil vom 4. Februar 1972 - 2 Ss (B) 296/71).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Es ist ferner allgemeine Meinung, daß der Zugang des Hinweises nachgewiesen sein muß(Rotberg, aaO; Göhler, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten 4. Aufl (1975), § 72 Anm 2 D c; BGHSt 24, 293, 297 - jeweils mit Nachweisen -).
  • BGH, 10.07.1984 - 1 StR 13/84

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Anforderungen an

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Rechtsbeschwerde allerdings nicht nur im Falle des Widerspruchs gegen das Beschlußverfahren zulässig, sondern auch, wenn dieses Verfahren aus einem anderen Grunde unzulässig war, weil das Amtsgericht dem Beschwerdeführer nicht oder nicht ordnungsgemäß Gelegenheit zum Widerspruch gegeben oder die Hinweispflicht nach § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG nur unzulänglich erfüllt hat (BGHSt 24, 15, 19, 25 f. [BGH 12.11.1970 - 1 StR 263/70]; 24, 293, 295 f.; 25, 252, 254 f.; Göhler, OWiG § 72 Rdn. 70 ff.; Rebmann/Roth/Herrmann a.a.O. § 72 Rdn. 4 c und § 79 Rdn. 12; Meurer a.a.O. S. 10 ff. und § 226, jeweils m.w.Nachw. zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte).

    Ist hingegen ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot als Rechtsfehler innerhalb eines nach § 72 Abs. 1 OWiG zulässigen Verfahrens anzusehen, kann der Rechtsbeschwerdeweg nicht eröffnet sein (vgl. BGHSt 24, 293, 294; KG a.a.O. S. 230; OLG Frankfurt a.a.O. S. 1328; Meurer a.a.O. S. 13, 227).

  • BGH, 21.12.1976 - 4 StR 194/76

    Zulässigkeit und Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Ehegatten bei

    Außerdem ist die Rechtsbeschwerde in entsprechender Anwendung des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG zulässig, wenn dem Betroffenen der in § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG vorgeschriebene Hinweis nicht zugegangen ist oder wenn er bestreitet, das Hinweisschreiben erhalten zu haben und ein Nachweis über den Zugang des Schreibens nicht zu führen ist (BGHSt 24, 293, 296; OLG Celle VRS 38, 137; OLG Hamm NJW 1970, 624).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2019 - 53 Ss OWi 40/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Zustimmung zur Entscheidung im

    Nach der letztgenannten Vorschrift ist die Rechtsbeschwerde gegeben, wenn der Betroffene der Entscheidung durch Beschluss widersprochen oder nicht uneingeschränkt zugestimmt hat, ferner wenn ihm keine oder keine hinreichende Gelegenheit zum Widerspruch gegeben worden ist (vgl. BGHSt 32, 394, 397; BGH NJW 1972, 881; OLG Düsseldorf NJW 1990, 1059; OLG Schleswig MDR 1989, 568; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 72 Rdnr. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - 12 A 843/10

    Anforderungen an den hinreichenden Nachweis einer Bekanntgabe i.S.d. § 41 Abs. 1

    Es fehlt an einer nachvollziehbaren Darlegung, welchen abstrakten Rechtssatz das Verwaltungsgericht seiner angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegt hat, der mit welchem einschlägigen abstrakten Rechtssatz des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung 2 BvR 164/76 vom 30. Juni 1976 bzw. des BGH in seiner Entscheidung 4 StR 493/71 vom 17. Februar 1972 (BGHST 24, 293 - 297) nicht übereinstimmt.
  • OLG Brandenburg, 25.07.2019 - 53 Ss OWi 99/19

    Zulässigkeit des Übergangs in das Beschlussverfahren gem. § 72 OWiG nach

    Nach dieser Vorschrift ist die Rechtsbeschwerde gegeben, wenn der Betroffene der Entscheidung durch Beschluss widersprochen oder nicht uneingeschränkt zugestimmt hat, ferner wenn ihm keine oder keine hinreichende Gelegenheit zum Widerspruch gegeben worden ist (vgl. BGHSt 32, 394; BGH NJW 1972, 881; OLG Düsseldorf NJW 1990, 1059; OLG Schleswig MDR 1989, 568; Göhler, OWiG, 17. Auflage, § 72 Rn. 22).
  • OLG Koblenz, 26.03.2001 - 1 Ss 237/00

    Rechtsbeschwerde, Beschlussverfahren, Statthaftigkeit, Zulässigkeit, Antrag auf

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Rechtsbeschwerde allerdings nicht nur im Falle des Widerspruchs gegen das Beschlussverfahren zulässig, sondern auch, wenn dieses Verfahren unzulässig war, weil das Amtsgericht dem Beschwerdeführer nicht oder nicht ordnungsgemäß Gelegenheit zum Widerspruch gegeben oder die Hinweispflicht nach § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG nur unzulänglich erfüllt hat (BGHSt 24, 15, 25 f; 24, 293, 295 f; 25, 252, 254 f).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.1995 - 2 Ss 192/95
    Das vom Grundgedanken der letztgenannten Vorschrift vorausgesetzte mindestens stillschweigende Einverständnis (BGHSt 24, 293, 296) des Beschwerdeführers an der Durchführung des Beschlußverfahrens ergibt sich nämlich gerade aus den tatsächlichen Angaben, auf die der Beschwerdeführer gemäß §§ 79 Abs. 3 OWiG , 344 Abs. 2 Satz 2 StPO seine Rüge stützt.
  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 458/73

    Bußgeldverfahren - Hauptverhandlung - Rechtsbeschwerde - Rechtsmittel -

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß dann, wenn dem Betroffenen der in § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG vorgeschriebene Hinweis nicht zugegangen ist, gegen den im schriftlichen Verfahren erlassenen Beschluß des Amtsgerichts in entsprechenden Anwendung des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG die Rechtsbeschwerde zulässig ist (BGHSt 24, 293 m. Nachw.) Diese Rechtsauffassung gründet sich auf die Erwägung, daß das vereinfachte Beschlußverfahren nur im Einverständnis mit den Beteiligten durchgeführt werden darf, daß aber des - zumindest stillschweigende - Einverständnis wiederum voraussetzt, die Beteiligten seien über die Absicht des Gerichts, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden, und über ihr Widerspruchsrecht unterrichtet worden (vgl. auch BGHSt 24, 15, 19).
  • OLG Koblenz, 06.08.2004 - 2 Ss 206/04

    Rechtmäßigkeit einer Verwerfung des Einspruches wegen Nichterscheinens des zur

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  • OLG Schleswig, 24.08.2020 - I OLG 89/20
  • OLG Brandenburg, 25.07.2019 - 1 Ss OWi 139/19
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