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   BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15   

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https://dejure.org/2016,4836
BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15 (https://dejure.org/2016,4836)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2016 - 4 StR 496/15 (https://dejure.org/2016,4836)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2016 - 4 StR 496/15 (https://dejure.org/2016,4836)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263a StGB
    Sportwettenbetrug beim Wetten im Internet: Täuschungsäquivalenz des unbefugten Verwendens von Daten; Schadenseintritt

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 263a StGB, § 263a Abs. 1 StGB, § 263 StGB, § 154a Abs. 2 StPO, §§ 3, 9 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit des Wettenden wegen Computerbetrugs beim "Sportwettenbetrug" in den Fällen des Abschlusses von Wettverträgen über das Internet; Erfüllung der Voraussetzungen der Tatmodalität des unbefugten Verwendens von Daten

  • rewis.io

    Sportwettenbetrug beim Wetten im Internet: Täuschungsäquivalenz des unbefugten Verwendens von Daten; Schadenseintritt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit des Wettenden wegen Computerbetrugs beim "Sportwettenbetrug" in den Fällen des Abschlusses von Wettverträgen über das Internet; Erfüllung der Voraussetzungen der Tatmodalität des unbefugten Verwendens von Daten

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 263a Abs. 1
    Strafbarkeit des Wettenden wegen Computerbetrugs beim "Sportwettenbetrug" in den Fällen des Abschlusses von Wettverträgen über das Internet; Erfüllung der Voraussetzungen der Tatmodalität des unbefugten Verwendens von Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sportwettenbetrug - als Computerbetrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1336
  • StV 2017, 103
  • SpuRt 2017, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15
    (1) Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2012 (4 StR 580/11, Rn. 57 ff., NJW 2013, 1017 f.) eine Strafbarkeit des Wettenden wegen - ggf. vollendeten - Computerbetrugs gemäß § 263a StGB beim "Sportwettenbetrug' in den Fällen des Abschlusses von Wettverträgen über das Internet bejaht.

    Daraus ergibt sich auch, dass der Wettanbieter Wetten auf manipulierte Spiele nicht angenommen hätte, und zwar selbst dann nicht, wenn der Bestochene tatsächlich nicht bereit oder in der Lage war, auf das Spielergebnis Einfluss zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, Rn. 62, aaO).

    (2) In den Fällen II.1 und 2 der Urteilsgründe, in denen die Wettanbieter den entsprechend der vereinbarten Quote berechneten Gewinn ausbezahlt und dadurch für sich einen Vermögensverlust in Höhe der Differenz zwischen Wetteinsatz und Wettgewinn herbeigeführt haben, ist jeweils Vollendung mit einem Schaden in dieser Höhe eingetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, Rn. 63, aaO; vgl. auch zu § 263 StGB BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, Rn. 22 ff., BGHSt 58, 102, 108 ff., und 4 StR 125/12, Rn. 35, wistra 2013, 186, 189).

    Seine Annahme (UA 23 f.), der Senat habe die vorliegende Konstellation lediglich vorgetäuschter Manipulationsbereitschaft noch nicht entschieden, beruht indes auf einem Missverständnis des Senatsbeschlusses vom 20. Dezember 2012 (4 StR 580/11).

    Die tatsächliche Bereitschaft dieser Geldempfänger zur Manipulation konnte indes ebenso wenig sicher festgestellt werden wie deren Einflussnahme auf den Spielverlauf (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, Rn. 5, NJW 2013, 1017).

  • BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97

    Urteil gegen Reemtsma-Entführer rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15
    a) Zwar ist die Wertung des Landgerichts, S. und H. hätten sich an den Haupttaten des R. lediglich als Anstifter oder Gehilfen (UA 24) beteiligt, unter Berücksichtigung des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 1998 - 5 StR 501/97, NStZ-RR 1998, 136, und vom 17. Januar 2002 - 4 StR 482/01) vertretbar.
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15
    In diesen Fällen steht der Verfolgung des Angeklagten R., eines niederländischen Staatsangehörigen, das Fehlen der deutschen Strafgerichtsbarkeit und damit ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 3 f.; Beschluss vom 12. Juli 2001 - 1 StR 171/01, NJW 2001, 3717 f.).
  • BGH, 24.10.2006 - 3 StR 392/06

    "Unechtes Unternehmensdelikt" (Vorverlagerung der Vollendung; Erfolgsvorsatz des

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15
    Seine Annahme, R. habe im Fall II.1 der Urteilsgründe lediglich einen untauglichen Versuch des Computerbetrugs und in den Fällen II.2 und 5 jeweils einen untauglichen Versuch des banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs begangen und die Angeklagten S. und H. hätten dies gewusst (vgl. zur Straflosigkeit der Teilnahme in dieser Konstellation BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06, NStZ 2007, 531, 532, und vom 28. Mai 2013 - 3 StR 68/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 11), erweist sich indes als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 125/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15
    (2) In den Fällen II.1 und 2 der Urteilsgründe, in denen die Wettanbieter den entsprechend der vereinbarten Quote berechneten Gewinn ausbezahlt und dadurch für sich einen Vermögensverlust in Höhe der Differenz zwischen Wetteinsatz und Wettgewinn herbeigeführt haben, ist jeweils Vollendung mit einem Schaden in dieser Höhe eingetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, Rn. 63, aaO; vgl. auch zu § 263 StGB BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, Rn. 22 ff., BGHSt 58, 102, 108 ff., und 4 StR 125/12, Rn. 35, wistra 2013, 186, 189).
  • BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01

    Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15
    In diesen Fällen steht der Verfolgung des Angeklagten R., eines niederländischen Staatsangehörigen, das Fehlen der deutschen Strafgerichtsbarkeit und damit ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 3 f.; Beschluss vom 12. Juli 2001 - 1 StR 171/01, NJW 2001, 3717 f.).
  • BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01

    Mord; niedrige Beweggründe; spezielle Schuldmerkmale; besondere persönliche

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15
    a) Zwar ist die Wertung des Landgerichts, S. und H. hätten sich an den Haupttaten des R. lediglich als Anstifter oder Gehilfen (UA 24) beteiligt, unter Berücksichtigung des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 1998 - 5 StR 501/97, NStZ-RR 1998, 136, und vom 17. Januar 2002 - 4 StR 482/01) vertretbar.
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 68/13

    Keine vollendete Anstiftung bei Kenntnis des Teilnehmers von der Untauglichkeit

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15
    Seine Annahme, R. habe im Fall II.1 der Urteilsgründe lediglich einen untauglichen Versuch des Computerbetrugs und in den Fällen II.2 und 5 jeweils einen untauglichen Versuch des banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs begangen und die Angeklagten S. und H. hätten dies gewusst (vgl. zur Straflosigkeit der Teilnahme in dieser Konstellation BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06, NStZ 2007, 531, 532, und vom 28. Mai 2013 - 3 StR 68/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 11), erweist sich indes als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 11.09.2012 - 1 StR 154/12

    Erfolgsort im Sinne des § 9 StPO (Zwischenerfolge des Betruges: Irrtum und

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15
    Das gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass als Erfolgsort auch der Ort sogenannter Zwischenerfolge in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - 1 StR 154/12, StraFo 2013, 73, zu § 263 StGB; SSW-StGB/Satzger, 2. Aufl., § 9 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15
    (2) In den Fällen II.1 und 2 der Urteilsgründe, in denen die Wettanbieter den entsprechend der vereinbarten Quote berechneten Gewinn ausbezahlt und dadurch für sich einen Vermögensverlust in Höhe der Differenz zwischen Wetteinsatz und Wettgewinn herbeigeführt haben, ist jeweils Vollendung mit einem Schaden in dieser Höhe eingetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, Rn. 63, aaO; vgl. auch zu § 263 StGB BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, Rn. 22 ff., BGHSt 58, 102, 108 ff., und 4 StR 125/12, Rn. 35, wistra 2013, 186, 189).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Die deutsche Gerichtsbarkeit ist eine allgemeine Verfahrensvoraussetzung; ihr Bestehen sowie ihre Grenzen sind als Rechtsfragen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1977 - 2 BvM 1/76, BVerfGE 46, 342, 359; BGH, Urteile vom 3. März 2016 - 4 StR 496/15, StV 2017, 103 Rn. 20; vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 796/16, BGHZ 217, 153 Rn. 15).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Insofern verweist der Senat auf seine Entscheidungen zum Sportwettenbetrug (insbes. den sich auch mit § 263a StGB befassenden Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11 aaO juris Rn. 57 ff., sowie das Urteil vom 3. März 2016 - 4 StR 496/15, NJW 2016, 1336, 1337, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 153/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Insofern verweist der Senat auf seine Entscheidungen zum Sportwettenbetrug (insbes. den sich auch mit § 263a StGB befassenden Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11 aaO juris Rn. 57 ff., sowie das Urteil vom 3. März 2016 - 4 StR 496/15, NJW 2016, 1336, 1337, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 203/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Insofern verweist der Senat auf seine Entscheidungen zum Sportwettenbetrug (insbes. den sich auch mit § 263a StGB befassenden Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11 aaO juris Rn. 57 ff., sowie das Urteil vom 3. März 2016 - 4 StR 496/15, NJW 2016, 1336, 1337, juris Rn. 11 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2024 - 12 KLs 112 Js 10426/22

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Arzt, Hauptverhandlung, Angeklagte, Anklage,

    Der Bundesgerichtshof orientiert sich grundsätzlich ebenfalls an einem Täuschungsadressaten, der dasselbe wie der Computer überprüft (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2016 - 4 StR 496/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, juris Rn. 11; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 16 zur Anknüpfung an konkret dargelegte allgemeinen Abrechnungs- und Prüfvorgänge in der KV).
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